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Besitz von Cannabispflanze Grund zur Kündigung?

Frage von Catysue Catysue

Einer meiner Kumpels hat sich in seiner Wohnung eine kleine Cannabispflanze gezogen. Vergangene Woche war der Vermieter kurz da – eigentlich um Frohe Weihnachten zu wünschen – als er aber dummerweise quasi über die Pflanze stolperte, hat er es sich anders überlegt und möchte meinen Kumpel rausschmeißen. Gibt es dafür irgendeine Grundlage?

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Antworten (9)

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    Antwort von andreas48 andreas48

    so schnell schmeisst es sich wegen einer Pflanze nicht raus, aber dein Kumpel sollte man das Grünzeug netsorgen, denn sonst ruft er Geister, die er nicht mehr los bekommt..

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    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Wenn der Vermieter allein war, vergiss es. Weg mit dem Ding und gut is.

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    Antwort von Quandt Quandt

    Sollte mich wundern, dass der Vermieter Sachverständiger in Sachen Hanf-Pflanzen ist. Nicht jedes siebenfingrige Blatt ist THC-Träger! ;-)

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Da es möglicherweise nicht nur den Vermieter sondern auch die Nachbarn stören könnte, würde ich raten, die Pflanze zu entsorgen.

    Der Besitz einer solchen Pflanze mag zwar grundsätzlich nicht strafbar sein, doch da sich das Zeug ebenso wie andere Pflanzen vermehren kann, werden die Polizei und andere Staatsdiener Deinem Kumpel und Dir sehr schnell deutlich machen, wie die Praxis des BtmGs aussieht.

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    Antwort von sammelsuse sammelsuse

    Soweit ich weiß darf man laut Gesetz zwei von den Dingern haben... Dementsprechend kann der Vermieter ihn wegen sowas wohl auch nicht rausschmeißen!

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    Nein! Du darfst noch nicht mal 0,5g Cannabis besitzen. Auch wenn der Gesetzgeber eine Übertretung des Verbotes in engen Grenzen nicht ahndet, ist es trotztdem verboten.

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    Antwort von deliah deliah

    der besitz der pflanze ist ja nixht strafbar es gibt ja auch da wieder unterschiede...( ob männlich oder weiblich ... wegen thc und so) aber ich denke wenn die pflanze bei ihm hoch gekommen ist wird er ja auch eine "kleine einrichtung" für diese gebaut haben also wer weiss ob das nicht doch berechtigt ist ;-)

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    Antwort von Benjy Benjy

    Eine Canabispflanze allein, macht noch kein "Gras" bzw. blüht nicht.

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    Antwort von jockl jockl

    Ja, weil wenn der VM dies wissentlich duldet macht er sich im Sinne des BTMG schuldig. Das weil es denkbar nicht bei einer Pflanze bleibt ??

    Kommentar von Luzi4 Luzi4Luzi4

    Wie lautet denn hierzu die Quelle?

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    Antwort von Luzi4 Luzi4

    Bei dem einen Pflänzchen wohl kaum. Und dass der Kumpel dabei gegen das BtMG verstößt, ist nicht des Vermieters Sache. Anders wäre es, wenn dort Cannabis in größerem Umfang gepflanzt und gezüchtet würde...glaube ich.

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