Einer meiner Kumpels hat sich in seiner Wohnung eine kleine Cannabispflanze gezogen. Vergangene Woche war der Vermieter kurz da – eigentlich um Frohe Weihnachten zu wünschen – als er aber dummerweise quasi über die Pflanze stolperte, hat er es sich anders überlegt und möchte meinen Kumpel rausschmeißen. Gibt es dafür irgendeine Grundlage?
Besitz von Cannabispflanze Grund zur Kündigung?
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andreas48andreas48
so schnell schmeisst es sich wegen einer Pflanze nicht raus, aber dein Kumpel sollte man das Grünzeug netsorgen, denn sonst ruft er Geister, die er nicht mehr los bekommt..
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primusvonquackprimusvonquack
Wenn der Vermieter allein war, vergiss es. Weg mit dem Ding und gut is.
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QuandtQuandt
Sollte mich wundern, dass der Vermieter Sachverständiger in Sachen Hanf-Pflanzen ist. Nicht jedes siebenfingrige Blatt ist THC-Träger! ;-)
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wolfgang1956wolfgang1956
Da es möglicherweise nicht nur den Vermieter sondern auch die Nachbarn stören könnte, würde ich raten, die Pflanze zu entsorgen.
Der Besitz einer solchen Pflanze mag zwar grundsätzlich nicht strafbar sein, doch da sich das Zeug ebenso wie andere Pflanzen vermehren kann, werden die Polizei und andere Staatsdiener Deinem Kumpel und Dir sehr schnell deutlich machen, wie die Praxis des BtmGs aussieht.
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sammelsuse Soweit ich weiß darf man laut Gesetz zwei von den Dingern haben... Dementsprechend kann der Vermieter ihn wegen sowas wohl auch nicht rausschmeißen!
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deliah der besitz der pflanze ist ja nixht strafbar es gibt ja auch da wieder unterschiede...( ob männlich oder weiblich ... wegen thc und so) aber ich denke wenn die pflanze bei ihm hoch gekommen ist wird er ja auch eine "kleine einrichtung" für diese gebaut haben also wer weiss ob das nicht doch berechtigt ist ;-)
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jockljockl
Ja, weil wenn der VM dies wissentlich duldet macht er sich im Sinne des BTMG schuldig. Das weil es denkbar nicht bei einer Pflanze bleibt ??
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Luzi4Luzi4 Wie lautet denn hierzu die Quelle?
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Luzi4Luzi4
Bei dem einen Pflänzchen wohl kaum. Und dass der Kumpel dabei gegen das BtMG verstößt, ist nicht des Vermieters Sache. Anders wäre es, wenn dort Cannabis in größerem Umfang gepflanzt und gezüchtet würde...glaube ich.
Nein! Du darfst noch nicht mal 0,5g Cannabis besitzen. Auch wenn der Gesetzgeber eine Übertretung des Verbotes in engen Grenzen nicht ahndet, ist es trotztdem verboten.