Frage von SpecForce 23.01.2010

Besitz/Einfuhr von Laserpointer >1mW?

  • Antwort von YankeeTojay 02.03.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wow, optische Zeigegeräte sind "Waffen"? Lächerlich was diese realitätsfernen Dilettanten in Berlin sich zurechtspinnnen...

    Na klar, könnte ich mit einem 600mW-Laserpointer ne Menge Schaden anrichten, aber mit einer Kuchengabel könnte ich theoretisch ein Vielfaches an Schaden anrichten. Habe es in den Nachrichten vor 2 Tagen gesehen, Schuld sind solche Volldeppen, die die Flugpiloten damit blenden. Ich selber habe die APPL und fliege eine 182er Cessna. Solche Leute, sollten nicht wegen illegalen Waffenbesitzes verklagt werden und gef. Eingriff in den Luftverkehr, sondern wegen versuchten Massenmordes (notfalls in zusammenklang mit dem schönen brandneuen Paragraphen à la Merkel "Verdacht der terroristischen Neigung", nachdem auch sog. "weiße Folter" zur "präventiven Gefahrenabwehr" erlaubt ist)!! Dafür werde ich mich auch persönlich einsetzen (für "versuchten Massenmord" statt Verstoß gegen das WaffG) Also in Australien sind die Geräte >1mW VERBOTEN. In Deutschland ist die Einfuhr von >1mW-Geräten ebenfalls verboten:

    http://www.zoll.de/f0veroeffentlichungen/e0sonstiges/w02008/z20laser/index.html

    Allerdings ist der Besitz (noch?) nicht verboten (wenn es nicht als optische Zielhilfe an Schusswaffen vorgesehen ist) laut Anlage 2 WaffG "verbotene Gegenstände" unter die auch warum auch immer montierte Taschenlampen "MagLite" verboten sind an Waffen...

    Aber das kommt noch, und danach werden auch die Kuchengabeln als tödliche und hochillegale Stichwaffen eingestuft :-/

    Also, Laserpointer < oder = 1mW Leistung = Einfuhr genehmigt, >1mW VERBOTEN. Besitz - wenn nicht für Waffen vorgesehen, d.h. mit Montagering/Weaverschienenbefestigung etc... - erlaubt (sogar wenn "Walther" draufsteht)

  • Antwort von microman 23.01.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Antwort ohne rechtliche Gewähr:

    Ich meine, daß die Einfuhr und Besitz problemlos möglich sind. Sind erstmal "nur" technische Geräte.

    Interessanter wird es in dem Moment, wenn die Dinger betrieben (also eingeschaltet) werden sollen. In diesem Moment muß der Betreiber darauf achten, daß die Bestimmungen zur Lasersicherheit eingehalten werden.

    Das bedeutet z.B., daß solche starken Laserpointer nicht einfach so für den Betrieb im Freien zugelassen sind. Sollte irgendjemand oder irgendetwas dadurch zu Schaden kommen, dann bist Du (der Betreiber) dafür haftbar. Im schlechtesten Fall (Strahl beschädigt Auge von Passant o.ä.) könnte das auf Körperverletzung hinauslaufen.

    PS: Der freie Verkauf in D dürfte übrigens untersagt sein, eben wegen der Gefahren durch "unwissenden" Gebrauch.

  • Antwort von littleQuitshy 23.01.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Soweut ich weiß. sind die erlaubnisspflichtig.

  • Antwort von slandin 23.01.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Sorry. Ob der Besitz strafbar ist weis ich nicht aber ich würde sie auch nirgends einführen. Ist doch unangenehm......

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