1

Besitz/Einfuhr von Laserpointer >1mW?

Frage von SpecForce SpecForce

Ist das rein gesetzlich bei uns erlaubt? Welche Sanktionen kann man bei Zuwiderhandlung erwarten?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 1
    Antwort von YankeeTojay YankeeTojay

    Wow, optische Zeigegeräte sind "Waffen"? Lächerlich was diese realitätsfernen Dilettanten in Berlin sich zurechtspinnnen...

    Na klar, könnte ich mit einem 600mW-Laserpointer ne Menge Schaden anrichten, aber mit einer Kuchengabel könnte ich theoretisch ein Vielfaches an Schaden anrichten. Habe es in den Nachrichten vor 2 Tagen gesehen, Schuld sind solche Volldeppen, die die Flugpiloten damit blenden. Ich selber habe die APPL und fliege eine 182er Cessna. Solche Leute, sollten nicht wegen illegalen Waffenbesitzes verklagt werden und gef. Eingriff in den Luftverkehr, sondern wegen versuchten Massenmordes (notfalls in zusammenklang mit dem schönen brandneuen Paragraphen à la Merkel "Verdacht der terroristischen Neigung", nachdem auch sog. "weiße Folter" zur "präventiven Gefahrenabwehr" erlaubt ist)!! Dafür werde ich mich auch persönlich einsetzen (für "versuchten Massenmord" statt Verstoß gegen das WaffG) Also in Australien sind die Geräte >1mW VERBOTEN. In Deutschland ist die Einfuhr von >1mW-Geräten ebenfalls verboten:

    http://www.zoll.de/f0veroeffentlichungen/e0sonstiges/w02008/z20laser/index.html

    Allerdings ist der Besitz (noch?) nicht verboten (wenn es nicht als optische Zielhilfe an Schusswaffen vorgesehen ist) laut Anlage 2 WaffG "verbotene Gegenstände" unter die auch warum auch immer montierte Taschenlampen "MagLite" verboten sind an Waffen...

    Aber das kommt noch, und danach werden auch die Kuchengabeln als tödliche und hochillegale Stichwaffen eingestuft :-/

    Also, Laserpointer < oder = 1mW Leistung = Einfuhr genehmigt, >1mW VERBOTEN. Besitz - wenn nicht für Waffen vorgesehen, d.h. mit Montagering/Weaverschienenbefestigung etc... - erlaubt (sogar wenn "Walther" draufsteht)

  • 1
    Antwort von microman microman

    Antwort ohne rechtliche Gewähr:

    Ich meine, daß die Einfuhr und Besitz problemlos möglich sind. Sind erstmal "nur" technische Geräte.

    Interessanter wird es in dem Moment, wenn die Dinger betrieben (also eingeschaltet) werden sollen. In diesem Moment muß der Betreiber darauf achten, daß die Bestimmungen zur Lasersicherheit eingehalten werden.

    Das bedeutet z.B., daß solche starken Laserpointer nicht einfach so für den Betrieb im Freien zugelassen sind. Sollte irgendjemand oder irgendetwas dadurch zu Schaden kommen, dann bist Du (der Betreiber) dafür haftbar. Im schlechtesten Fall (Strahl beschädigt Auge von Passant o.ä.) könnte das auf Körperverletzung hinauslaufen.

    PS: Der freie Verkauf in D dürfte übrigens untersagt sein, eben wegen der Gefahren durch "unwissenden" Gebrauch.

  • 1
    Antwort von littleQuitshy littleQuitshy

    Soweut ich weiß. sind die erlaubnisspflichtig.

    Kommentar von SpecForce SpecForce

    Inwiefern?

    Kommentar von littleQuitshy littleQuitshylittleQuitshy

    Du musst dir von der Polizei, nen Zettel geben lassen wo drauf steht das du das Ding haben darfst und brauchst.

    Kommentar von SpecForce SpecForce

    Ahja.. hast du da vllt nen Link wo ich mir das genau durchlesen kann?

    Kommentar von littleQuitshy littleQuitshylittleQuitshy

    ich hab mal gehört, das so starke Laser, wie übermäßig starke Elektroschocker behandelt werden und dessen Einfuhr, ohne Genehmigung, nicht erlaubt ist.

    http://www.zoll.de/b0zollundsteuern/d0verboteundbeschraenkungen/a0oeffentlicheordnung/a0waffenundmunition/c0verbotene_waffen/index.html

    Nein, ich weiß, es geht hier um einen laser, der nicht für Schusswaffen bestimmt ist.

    Kommentar von SpecForce SpecForce

    Da steht was von "Lasergeräte für Schusswaffen" ... wie du bereits gesagt hast, darum gehts hier nich.. hm..

    Kommentar von littleQuitshy littleQuitshylittleQuitshy

    http://www.astrotreff.de/topic.asp?ARCHIVE=true&TOPIC_ID=53676&SearchTerms=laserpointer

    So, hab was brauchbares gefunden, der Besitz ist erlaubt, Weiterverkauf leider nicht, und die Einfuhr auch auch nicht. Außer mit einer Genehmigung.

    Kommentar von SpecForce SpecForce

    Bei der Genehmigung geht es aber um gewerbliche Einfuhr... privat solls ne Grauzone sein.. Dass der Besitz nicht verboten soll ist ja schonmal schön :P

    Kommentar von microman micromanmicroman

    Es ist schon so wie es ist. Einfuhr und Besitz sind im allgemeinen kein Problem (weder gewerblich, wenn man sowieso damit zu tun hat, noch privat). Richtig fies wird es erst, wenn es um den Betrieb der Dinger geht.

  • 0
    Antwort von slandin slandin

    Sorry. Ob der Besitz strafbar ist weis ich nicht aber ich würde sie auch nirgends einführen. Ist doch unangenehm......

    Kommentar von SpecForce SpecForce

    Du weißt was mit Einfuhr gemeint ist.. Und wieder eine Antwort ohne hilfreiche Aussage..

    Kommentar von slandin slandinslandin

    Laserpointer fallen mit bestimmten Merkmalen (Leistung) unters Waffengesetz. Beim Kauf eines Pointers sollten entsprechende Infos angegeben werden. Im Zweifelsfall frage doch einfach auf der Polizei nach. Es werden aber 1mW Pointer frei bei großen Handelshäusern angeboten. Ich denke das diese dann legal sind.

    Kommentar von SpecForce SpecForce

    Ja.. 1mW sind legal und ohne Einschränkungen nutzbar das weiß ich.. Aber darum gehts ja nich ;-) Waffengesetz? Soweit ich weiß fallen Laser (die nicht gerade als Zielhilfe verwendet werden) nicht unters Waffengesetz.. lass mich aber gern eines Besseren belehren..

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.