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Besichtigungsrecht Vermieter

Frage von Vankiki Vankiki

Der Vermieter hat einen Besichtigungstermin angesetzt der mir nicht passt, der ist in 14 Tagen. Ich weiss das ich ihn ablehnen darf und einen Ausweichtermin vorschlagen muss. Wie lange darf der Ausweichtermin weg sein ? Also in welchem Rahmen muss dieser Termin liegen ? LG Vankiki

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Antworten (3)

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    Antwort von raubkatze raubkatze

    Dann schlage ihm einen anderen Termin vor, an dem Du Zeit hast. Es eilt ja scheints eh nicht...

    Kommentar von raubkatze raubkatzeraubkatze

    Sorry!!! Das sollte als Kommentar hier stehen!

    Kommentar von Vankiki Vankiki

    Lächel... ich brauche Zeit um meine Wohnung Vermieterrein zu bekommen ;-) DESWEGEN frage ich ja wie weit weg ich den Termin schieben darf ! danke sehr fürs schnelle antworten

  • 1
    Antwort von jennyblues jennyblues

    Meines Wissens hat der Vermieter schon ein Recht, ein Mal pro Jahr die Wohnung zu besichtigen- egal aus welchem Grund. Ich würde ihm antworten, dass dir der Termin nicht passt und einen neuen innerhalb der nächsten zwei Wochen vorschlagen.

    Kommentar von dock69 dock69dock69

    Nein, grundlose Besichtigungstermine sind nicht zulässig.

    Kommentar von Rolfe RolfeRolfe

    Stimmt!

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    Antwort von raubkatze raubkatze

    "Besichtigung"? Das kann der Vermieter vergessen.

    Kommentar von Vankiki Vankiki

    Nun ja er Angeführt Reparaturen überprüfen zu wollen die 1 bzw 2 jahre her sind...

    Kommentar von komaberl18m komaberl18mkomaberl18m

    Dann kann ers wirklich vergessen. Du musst Besichtigungen im bestimmten Rahmen zulassen, wenn du die Wohnung gekündigt hast und der Vermieter mit potenziellen Nachmietern rein will. Eine Besichtigung während der Lauffzeit kann der Vermieter nicht erzwingen.

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