Der Vermieter hat einen Besichtigungstermin angesetzt der mir nicht passt, der ist in 14 Tagen. Ich weiss das ich ihn ablehnen darf und einen Ausweichtermin vorschlagen muss. Wie lange darf der Ausweichtermin weg sein ? Also in welchem Rahmen muss dieser Termin liegen ? LG Vankiki
Besichtigungsrecht Vermieter
Antworten (3)
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3Antwort von
raubkatzeraubkatze
Dann schlage ihm einen anderen Termin vor, an dem Du Zeit hast. Es eilt ja scheints eh nicht...
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Vankiki Lächel... ich brauche Zeit um meine Wohnung Vermieterrein zu bekommen ;-) DESWEGEN frage ich ja wie weit weg ich den Termin schieben darf ! danke sehr fürs schnelle antworten
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1Antwort von
jennybluesjennyblues
Meines Wissens hat der Vermieter schon ein Recht, ein Mal pro Jahr die Wohnung zu besichtigen- egal aus welchem Grund. Ich würde ihm antworten, dass dir der Termin nicht passt und einen neuen innerhalb der nächsten zwei Wochen vorschlagen.
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dock69dock69 Nein, grundlose Besichtigungstermine sind nicht zulässig.
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RolfeRolfe Stimmt!
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raubkatzeraubkatze
"Besichtigung"? Das kann der Vermieter vergessen.
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Vankiki Nun ja er Angeführt Reparaturen überprüfen zu wollen die 1 bzw 2 jahre her sind...
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komaberl18mkomaberl18m Dann kann ers wirklich vergessen. Du musst Besichtigungen im bestimmten Rahmen zulassen, wenn du die Wohnung gekündigt hast und der Vermieter mit potenziellen Nachmietern rein will. Eine Besichtigung während der Lauffzeit kann der Vermieter nicht erzwingen.
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Sorry!!! Das sollte als Kommentar hier stehen!