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Besichtigungsrecht Vermieter

gefragt von VankikiVankiki am 09.06.2008 um 23:25 Uhr

Der Vermieter hat einen Besichtigungstermin angesetzt der mir nicht passt, der ist in 14 Tagen. Ich weiss das ich ihn ablehnen darf und einen Ausweichtermin vorschlagen muss. Wie lange darf der Ausweichtermin weg sein ? Also in welchem Rahmen muss dieser Termin liegen ? LG Vankiki


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raubkatze
beantwortet von raubkatze am 9. Juni 2008 23:32
3x
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Dann schlage ihm einen anderen Termin vor, an dem Du Zeit hast. Es eilt ja scheints eh nicht...

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 9. Juni 2008 23:34

Sorry!!! Das sollte als Kommentar hier stehen!

Kommentar von Simple_avatar8smallVankiki am 9. Juni 2008 23:35

Lächel... ich brauche Zeit um meine Wohnung Vermieterrein zu bekommen ;-) DESWEGEN frage ich ja wie weit weg ich den Termin schieben darf ! danke sehr fürs schnelle antworten


jennyblues
beantwortet von jennyblues am 9. Juni 2008 23:31
1x
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Meines Wissens hat der Vermieter schon ein Recht, ein Mal pro Jahr die Wohnung zu besichtigen- egal aus welchem Grund. Ich würde ihm antworten, dass dir der Termin nicht passt und einen neuen innerhalb der nächsten zwei Wochen vorschlagen.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 10. Juni 2008 00:22

Nein, grundlose Besichtigungstermine sind nicht zulässig.

Kommentar von Rolfe am 10. Juni 2008 12:53

Stimmt!


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 9. Juni 2008 23:27
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"Besichtigung"? Das kann der Vermieter vergessen.

Kommentar von Simple_avatar8smallVankiki am 9. Juni 2008 23:28

Nun ja er Angeführt Reparaturen überprüfen zu wollen die 1 bzw 2 jahre her sind...

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 16. Juni 2008 08:41

Dann kann ers wirklich vergessen. Du musst Besichtigungen im bestimmten Rahmen zulassen, wenn du die Wohnung gekündigt hast und der Vermieter mit potenziellen Nachmietern rein will. Eine Besichtigung während der Lauffzeit kann der Vermieter nicht erzwingen.





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