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Besichtigung zum Verkauf einer vermieteten Eigentmswohnung

Frage von julual julual

ich besitze eine Wohnung in der seit ca 25 Jahre eine ältere Dame wohnt. Vor ein paar Monaten wurde sie krank und wurde durch die Kinder in ein Altersheim gebracht. Die Wohnung wurde durch den Sohn, der das Sorgerecht hatte, fristgerecht gekündigt. Vier Tage vor Fristende zog die ältere Dame retour in die Wohnung, mit der Begründung, sie wolle in der Wohnung sterben... Obwohl rechtswidrig, lasse ich sie aus moralischen Gründen in der Wohnung wohnen, hätte eh keine Chance vor Gericht Recht zu bekommen. Ich möchte die Wohnung verkaufen, wie sieht hier die Rechtslage aus, wie häufig, in was für einem Zeitraum sowohl innerhalb eines Tages als auch innerhalb von Tagen/Wochen kann ich die Wohnung zeigen. Kann ich fordern, dass die Mieterin zu dem Zeitpunkt sich nicht in den Räumlichkeiten befindet? Freue mich über qualifizierte Antworten. Danke!

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Antworten (1)

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    Antwort von seatleon2010 seatleon2010

    Also die gute Frau während der Besichtigungen aus der Wohnung rauszuhaben kannst du schon mal komplett vergessen - würdest du etwas wildfremde Leute allein durch dein Heim laufen lassen? Die Uhrzeiten für die Besichtigungen müssen mit Ihr abgesprochen werden, und das möglichst nicht erst einen Tag vorher... Und dann auch pro Woche nur maximal 3 Besichtigungstermine (so sagte es mir zumindest mal die Dame vom Mieterschutzbund). Also am besten du vereinbarst vorab mit der Bewohnerin 3 Termine je Woche und inserierst Besichtigungstermine für deine Wohnung eben nur zu diesen Zeiten! Denk daran, auch Sie hat Rechte und einen Anspruch auf Ihre Privatsphäre.

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