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Besichtigung Mietwohnung mit Zeugen möglich?

Frage von milehouse milehouse

Wenn ich als Vermieter eine vermietete Wohnung besichtigen möchte, kann der Mieter mir verwehren einen Zeugen mitzunehmen?

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Antworten (7)

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    Antwort von Anni70 Anni70

    Nein, kann er nicht. Du musst halt mit dem Mieter vorher einen Termin ausmachen. Will er das mit dem Zeugen aber nicht, sage ihm, dass Du bei einem neuen Termin dann mit Anwalt kommst. Ich denke, dass Du berechtigte Gründe für die Wohnungsbesichtigung hast.

    Kommentar von milehouse milehouse

    gibt es da eine rechtliche Fundstelle/Grundlage?

    Kommentar von Anni70 Anni70Anni70

    Ich weiß nur, dass der Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung mit dem Mieter einen Termin absprechen muss. Da die Wohnung dem Mieter gegen Miete überlassen wurde, kann dieser auch bestimmen, wer seine Wohnung betritt

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    Antwort von heimwerker heimwerker

    Wie sehr rechtl. der Wohnraum geschützt ist, sollte Ihnen klar sein. Für Besichtigungen durch den VM gibt es viele Regeln, die vom VM einzuhalten sind. Der Mieter darf Besichtigungen, die der Neuvermietung dienen sollen nicht grundsätzlich ablehnen. Wen er aber in seine Wohnung lässt, bleibt schlussendlich ihm überlassen. Warum Sie einen Zeugen benötigen, geht aus der Fragestellung leider nicht hervor. Wenn Sie befürchten, der Mieter könnte den Zeugen ablehnen, teilen Sie ihm mit, dass es sich um einen Mietinteressenten handelt. MfG

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Als allererstes in den MV schaun. Wenn dort kein Besichtigungsrecht vereinbart wurde, kann der Vermieter nur im Falle eines bevorstehenden Verkaufes oder nach Kündigung der Wohnung Zutritt verlangen. Dafür muss er natürlich bestimmte Kriterien einhalten. Der Mieter ist Besitzer der Wohnung und hat das Hausrecht, außerdem genießt er den Schutz des Grundgesetzes. Er bestimmt also letztendlich, wann und wer in seine Wohnung rein darf. Das gilt selbstverständlich auch für angebliche „Zeugen“. Eine Besichtigung um zu schaun, ob Staub gewischt und gesaugt ist und die Betten gemacht sind, braucht auf keinen Fall geduldet werden, es muss immer ein wichtiger Grund gegeben sein.

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    Antwort von LittleArrow LittleArrow

    Ja oder Nein.

    Der Zeuge muß dem Anlaß der Besichtigung angemessen sein, meint der Berliner Mieterverein: http://www.bmgev.de/mietrecht/files/Zutritt-2008.pdf

    Der Mieter muß den vom Vermieter mitgebrachten Anwalt nicht in die Wohnung lassen.

    Natürlich muß es berechtigte Gründe für die Besichtigung geben, sonst stellt sich die Frage erst gar nicht.

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    Antwort von vincero vincero

    der mieter hat ebenfalls das recht einen zeugen dabei zu haben. das gleiche gilt für den vermieter.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Meines Wissens nach nicht. Der Mieter entscheidet wer seine Wohnung betritt und eine zweite Person muss nicht geduldet werden.

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    Antwort von AnnikaK74 AnnikaK74

    Du hast bereits Antworten auf eben diese Frage bekommen. Mehrfach gestellte Fragen werden gelöscht.

    Kommentar von milehouse milehouse

    es ist nicht die gleiche Frage, bitte genau lesen

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