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Besichtigung einer Mietwohnung, nur alleine möglich?

Frage von milehouse milehouse

Meine Mutter und ich vermieten als gemeinsame Eigentümer eine Wohnung. Die Mieter haben Mängel angezeigt. Ich habe um einen Termin gebeten, um die Mängel zu beichtigen. Meine Mutter ist fast 90 Jahre alt und möchte der Besichtigung nicht beiwohnen und meinen Mann bevollmächtigen, an ihrer Stelle aufzutreten. Ich habe die Mieter darüber informiert, sie lehnen das ab. Sie sagen, entweder kmme ich allein, oder mit meiner Mutter. Wegen Unstimmigkeiten in der Vergangenheit möchte ich keinesfalls die Wohnung allein betreten. Was ist klug zu tun?

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Antworten (11)

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    Antwort von alphonso alphonso

    es geht doch nur um eine Besichtigung und keinen Gerichtstermin. Da bestimmen sicherlich nicht die Mieter wer dabei ist.

    Kommentar von milehouse milehouse

    Was mache ich, wenn sie ihn nicht reinlassen?

    Kommentar von Sonnenblumen84 Sonnenblumen84Sonnenblumen84

    Sie müssen dich reinlassen. Schließlich wollen sie ja eine Beseitigung der Mängel.

    Kommentar von Sonnenblumen84 Sonnenblumen84Sonnenblumen84

    Sie müssen dich reinlassen. Schließlich wollen sie ja eine Beseitigung der Mängel.

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    Es ist doch deine Wohnung und ohne guten Grund können die bei einer Besichtigung zur Mängelfeststellung einem Zeugen bzw. Sachkundigem den Zutritt nicht verweheren.

    Kommentar von Sonnenblumen84 Sonnenblumen84Sonnenblumen84

    Sie müssen dich reinlassen. Schließlich wollen sie ja eine Beseitigung der Mängel.

    Kommentar von Sonnenblumen84 Sonnenblumen84Sonnenblumen84

    Sie müssen dich reinlassen. Schließlich wollen sie ja eine Beseitigung der Mängel.

    Kommentar von milehouse milehouse

    Dass sie das rechtlich "müssen" ist klar. Was soll ich tun, wenn sie ihm den Zutritt verwehren?

  • 1
    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Moin, Vollmacht geht, is doch klar.-Schreib denen, dass: "Bis (Frist) eine Besichtigung der angegebenen Mängel stattfinden soll.-Der Mieter möge bitte einen o. mehrere geeignete Termine vorrschlagen o. zur Auswahl stellen, um es dem Vermieter zu ermöglichen, den Mangel zu besichtigen u. gegebenenfalls abzustellen.- Nach fruchtlosem Ablauf der Besichtigungsfrist berechtigt ein Mangel nicht mehr zur Minderung.- Der Vermieter behält sich vor, wegen mangelnder Mitwirkung des Mieters, Schadenersatz wegen einem sich möglicherweise aus dem Mangel ergebenden Folgeschaden zu fordern.- MfG Vermieter " Das sollte dann reichen.-Du kannst also zum Feststellen und beheben eines mangels bevollmächtigen wen du willst, wäre ja noch schöner.- Wenn die dann immer noch nicht "spuren" Schickst denen ne Abmahnung u. dann ne Kündigung.-Da kriegste v. jedem Richter Recht.-Du musst dazu nur glaubhaft darlegen, dass der Mieter deine Vermieterpflicht u. deinen guten Willen zur Mängelbeseitigung konterkariert.-

    Kommentar von milehouse milehouse

    D.h., wenn ich da mit meinem Mann und Vollmacht aufschlage und die Mieter den Zutritt verwehren, gehe ich wieder nach Hause? Bzw. zum Anwalt?

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    Genau, aber das hat Rechtsfolgen für den Mieter,-wie ich oben schrieb, hat der Mieter eine Mitwirkungspflicht in Angelegenheiten, die zum Werterhalt zur Instandhaltung u. für Reparaturen notwendig sind.- Schlage da aber bitte nicht unangemeldet auf.-Wenn du selbst Eigentümer bist und bei der Mängelbesichtigung mit dabei bist, braucht dein Mann keine extra Vollmacht.-Lass dir also nicht auf der Nase rumtanzen

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    Antwort von derstuessy derstuessy

    erstens müssen die Mieter mal gar nichts. Sie mieten die wohnung und können rein lassen wen sie wollen, oder auch nicht.

    wenn sie die zweite person nicht reinlassen wollen ist das ihr gutes recht.

    ABER !!!

    sie wollen was von dir und das bringt dich in eine gute verhandlungslage.

    Entweder sie stimmen dem zu, oder du gehst einfach wieder. irgendwann kommen sie schon wieder DENN sie wollen ja was von dir und nicht du von ihnen!!!

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    Antwort von Fina13 Fina13

    nimm mit wen du mitnehmen möchtest ist deine sache des brauchen nicht die mieter zuentscheiden

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    Antwort von Gingryu Gingryu

    Wenn ein Eigentümer dabei ist, kann dieser selbstverständlich einen Zeugen mitnehmen. Und die Vollmacht Deiner Mutter alleine würde ausreichen, dass der bevolmächtigte sogar ohne Dich den Mangel begutachten könnte.

    Von daher: Kannst Du auf jeden Fall Deinen Mann mitnahmen, da haben Deine Mieter gar nichts zu sagen. Aber um Unstimmigkeiten zu vermeiden kannst Du auch beim Termin direkt ein Handschriftliches Protokoll anfertigen und es gleich unterschreiben lassen. Das wäre sogar noch besser als ein Zeuge.

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    Antwort von AnnikaK74 AnnikaK74

    Nimm deinen Mann einfach mit. Wenn er eine unterschriebene Vollmacht deiner Mutter hat, ist er der gesetzliche Vertreter und ihm ist Einlass in die Wohnung zu gewähren. Ich wundere mich über die Mieter, denen doch an der Behebung der Mängel gelegen sein sollte. Vielleicht glauben sie, sie hätten mit dir "leichteres Spiel".

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    Antwort von eureka1 eureka1

    Der Vermieter kann einen Vertreter bevollmächtigen, den kann der Mieter nicht ablehnen.

    Kommentar von milehouse milehouse

    Was mache ich, wenn sie ihn nicht reinlassen?

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    Antwort von derstuessy derstuessy

    da euch die wohnung gehört, darfst du mitbringen wen du willst!! alleine würde ich auf keinen fall gehen, da du zu zweit immer einen zeugen hast..

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    Antwort von finchen012 finchen012

    Also nehm deinen Mann mit wenn er bevollmächtigt ist

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    Antwort von Sonnenblumen84 Sonnenblumen84

    Nimm deinen Mann mit. Wer da am Ende kommt, kann den Mietern egal sein. Hauptsache ihr kümmert euch um die Mängel. Für die Zukunft wäre vielleicht die Überlegung wert, eine Änderung der Eigentümsverhältnisse vorzunehmen.

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    Antwort von schildi schildi

    gehe mit deinem Mann

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