In unserer Mietwohnung sind die Fenster undicht. Jetzt wurde ein Termin zur Besichtigung vereinbart, wo die Hausverwaltung und die Fensterfirma zur Besichtigung kommt.
Es wurde noch entschieden, dass noch 5 Eigentümer von anderen Wohnungen mit zur Besichtigung kommen sollen.
Die Fenster sind Gemeinschaftseigentum und nun meinen wohl die anderen Eigentümer, dass sie das Recht zur Besichtigung der Fenster unserer Mietwohnung haben.
Wie sieht es nun aus? Müssen wir die anderen Eigentümer in unsere Wohnung lassen?
Auch der Beirat hat in der Wohnung eines anderen nichts verloren.