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Besichtigung durch andere Eigentümer

Frage von michellew20 michellew20

In unserer Mietwohnung sind die Fenster undicht. Jetzt wurde ein Termin zur Besichtigung vereinbart, wo die Hausverwaltung und die Fensterfirma zur Besichtigung kommt.

Es wurde noch entschieden, dass noch 5 Eigentümer von anderen Wohnungen mit zur Besichtigung kommen sollen.

Die Fenster sind Gemeinschaftseigentum und nun meinen wohl die anderen Eigentümer, dass sie das Recht zur Besichtigung der Fenster unserer Mietwohnung haben.

Wie sieht es nun aus? Müssen wir die anderen Eigentümer in unsere Wohnung lassen?

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Antworten (10)

  • 2
    Antwort von XtraDry XtraDry

    Soviele nicht, aber der Beirat (3 Leute) sollte es schon sein...

    Kommentar von Immofachwirt ImmofachwirtImmofachwirt

    Auch der Beirat hat in der Wohnung eines anderen nichts verloren.

  • 2
    Antwort von derregenmacher derregenmacher

    Hausverwaltung und die Fensterfirma reicht vollends.Der Rest bleibt draussen.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Der Beirat, der letztlich zu entscheiden hat, hat da schon auch ein Recht drauf...

    Kommentar von michellew20 michellew20michellew20

    Und wir sind hier die einzigen Mieter, die anderen sind Eigentümer. Wir sehen es als reine Schikane an, dass sie hier in die Wohnung wollen.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Naja, aber bezahlen sollen sie es schon, ohne es gesehen zu haben oder wie??? Wenn Ihr das als Schikane empfindet, dann kauft Euch Eure Fenster doch selbst oder am besten gleich 'ne eigene Wohnung oder ein eigenes Haus...

    Kommentar von michellew20 michellew20michellew20

    Was kann ein Laie denn ausrichten? Sag mir das mal. Wenn hier schon 2 Fensterfirmen den Austausch bestätigt haben. Jetzt kommt nochmal eine 3. Firma raus.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Das ist doch völlig irrelevant, der Eigentümer möchte sich von dem Defekt selbst überzeugen, wo ist das Problem??? Das ist eine Selbstverständlichkeit, und ohne wird es eben keine neuen Fenster geben...

    Kommentar von michellew20 michellew20michellew20

    Unser Vermieter kennt das Problem und kämpft auch, dass wir neue Fenster bekommen.

    Es geht mir nur darum, ob die anderen Eigentümer Besichtigungsrecht haben? Ich zahle an sie keine Miete.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Der Beirat ja gem. § 809 BGB, es sind seine Fenster. Wie gesagt, da Du an sie keine Miete zahlst, hast Du gegenüber Ihnen ja auch keine Rechte, dann gibt es eben keine neuen Fenster...

    Kommentar von Stirling StirlingStirling

    Ich denke nicht das der Beirat da irgendwelche Rechte hat.

    Ist ja Fachlich auch nicht kompetent.

    Hast du einen Link das die Hausverwaltung und Beirat das Recht haben auf eine Wohnungsbesichtigung ?

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Nein, aber es ist doch ganz einfach: Wenn der Beirat es nicht sieht, gibt er nicht seine Zustimmung und das Thema ist durch. Würde ich wenn ich das bezahlen sollte genauso machen, und zumindest mietrechtlich ist das auch wasserdicht gem. § 554 BGB. Ansonsten ist es immer problematisch, Miet- und WEG-Recht in Verbindung zu bringen, aber auch § 809 BGB könnte da helfen...

    Kommentar von michellew20 michellew20michellew20

    Hier kommt aber nicht der Beirat, sondern nur stinknormale Eigentümer!

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Die brauchst Du auch nicht reinlassen, wenn Du weißt, dass diese nicht zum Beirat gehören, nur der Beirat und ggf. der Wohnungseigentümer haben das Recht dazu...

    Kommentar von Immofachwirt ImmofachwirtImmofachwirt

    @XtraDry

    Der Verwaltungsbeirat hat in einer WEG gar nichts zu entscheiden. § 29 WEG bestimmt abschließend seine Aufgaben:

    1. Er hat einmal im Jahr eine Belegprüfung durchzuführen.
    2. Der Vorsitzende darf eine Versammlung einberufen, wenn sich der Verwalter weigert, oder kein Verwalter bestellt ist.

    Schluss, aus, Ende, Amen. Mehr hat ein Beirat nicht zu tun.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Das entspricht schlicht nicht der Realität, denn über die gesetzlichen Rechte und Pflichten hinaus kann der Beirat selbstverständlich von der WEG mit weiteren Rechten und Pflichten ausgestattet werden, was in der Praxis in fast allen mir bekannten WEGs auch der Fall ist. So ist es in größeren WEGs üblich, bei Reparaturen mittlerer Größenordnung - und dazu zählt klassischerweise der Austausch ein oder mehrerer Fenster wegen Reparaturbedürftigkeit - , dass die Verwaltung diese zwar nicht beschließen lassen muss, aber nur in Absprache mit dem Beirat in Auftrag geben darf. Ferner wird nach grundsätzlichem Beschluss zur Durchführung einer größeren Sanierungsmaßnahme meist der Beirat ermächtigt, die Angebote zusammen mit der Verwaltung zu sichten und die entgültige Entscheidung zur Vergabe zu treffen...

    In beiden Fällen - die so Standard sind - hätte der Beirat ein Besichtigungsrecht gem. § 809 BGB, und kann andernfalls selbstverständlich die Zustimmung zur Durchführung verweigern...

  • 1
    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    Unser Vermieter kennt das Problem und kämpft auch, dass wir neue Fenster bekommen.

    eben darum sollte zumindest der Verwaltungsbeirat mitbesichtigen, denn ohne einen rechtwirksamen Beschluß in der Hausversammlung wird es keine neuen Fenster geben. Die Fenster zählen nun mal zum Gemeinschafts- und nicht zum Sondereigentum. Der Austausch der Fenster muß vorher beschlossen werden.

    Es geht mir nur darum, ob die anderen Eigentümer Besichtigungsrecht haben? Ich zahle an sie keine Miete.

    das ist korrekt, aber Dein Vermieter zahlt auf das Konto der WEG Hausgeld.

    Angenommen Dein Vermieter würde ohne rechtswirksamen Beschluß die Fenster austauschen, kann die WEG-Versammlung z.B. den Wiederausbau fordern oder ähnl.

    Die Fenster müssen auch zum äußeren Bild des Hauses passen.

  • 1
    Antwort von cinderella666 cinderella666

    wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, ja.

    Kommentar von michellew20 michellew20michellew20

    Ob das eine Eigentümergemeinschaft ist, weiss ich gar nicht.

    Jeder hat seine Eigentumswohnung, wohnt dort drin. Es wird ein Hausgeld eingezahlt, für Reparaturen usw.

    Kommentar von cinderella666 cinderella666cinderella666

    dann ist es eine Eigentümergemeinschaft, denn es wird in der Gemeinschaft entschieden, ob dieser Umbau notwendig ist .... Die müssen immer alles beschliessen

  • 1
    Antwort von Immofachwirt Immofachwirt

    Nein.

    Der einzige, der ein Recht hat die Wohnung zu besichtigen ist der Vermieter, wenn es einen entsprechenden Anlaß hierfür gibt. Wenn dieser im Mietvertrag das Besichtigungsrecht auf die WEG oder direkt den Verwalter übertragen hat, dann hat nur der Verwalter das Recht die Wohnung zu betreten. Eine weitere Ausnahme wäre noch der Vollständigkeit halber zu erwähnen. Natürlich darf zum Zwecke der Schadenbeseitigung auch ein Handwerker oder Gutachter die Wohnung betreten.

    Aber, in jedem Fall entscheidest du das! Alle anderen Wohnungseigentümer haben ohnehin in deiner Wohnung nichts verloren. Schließlich besitzt du das Hausrecht und kannst selbst bestimmen, wer die Wohnung betreten darf oder eben nicht.

  • 0
    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    allzusehr würde ich mich nicht wehren. sicher soll dabei geprüft werden, ob die schäden auch an anderen fenstern im haus auftreten werden. dann könnte die sanierungsmaßnahme das ganze gebäude betreffen.

    dazu reicht aber allemal der verwalter mit einer fachfirma. den eigentümer würde ich nicht ausschließen, denn er muss sich für dich einsetzen. es reicht dann, wenn 1 vertreter des verwaltungsbeirats mit dabei ist und ggf. auch bilddokumentation (nur vom fenster) anfertigen darf.

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    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Der Beirat hat das recht dazu. Aber was spricht gegen die anderen Eigentümer?Sachen bezüglich des Hauses werden gemeinsam beschlossen.

    • Seien sie doch froh,das mehrere Leute entscheiden,wenn nur einer entscheiden würde,könnte das zu Ihrem Nachteil sein.

    • Wenn mehrere Leute sich beraten,kommt meistens ein besseres Ergebnis dabei raus!

  • 0
    Antwort von heimwerker heimwerker

    Es wurde ja bereits beantwortet, nur der Beirat(sofern denn einer gewält wurde) hat das Recht zur Besichtigung inkl. Vermieter und Verwalter, sowie natürlich div. Firmen, die zur Abgabe eine Angebotes aufgefordert wurden. Allerdings wurde hier ein Beschluss gefasst, dem in aller Regel Folge geleistet werden muss. Ein weiterer Anspruch resultiert aus BGB §554. Hier stehen einige Rechte/Pflichten in Konflikt. Da es aber auch Ihr Wunsch zu sein scheint, neue Fenster zu bekommen, sollten Sie dieser Besichtigung zustimmen. MfG

  • 0
    Antwort von Stirling Stirling

    Den Vermieter/Hausverwalter und die Firma welche die Fenster Reparieren oder Austauschen soll reicht.

    Die anderen Mitbewohner des Hauses musst du nicht reinlassen. Sie können ja auch Fachlich garnix beitragen zum Fensterproblem.

    Grüße

  • 0
    Antwort von WeVau WeVau

    Nein, sicher nicht, die haben mit der Geschichte nichts zu tun.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Is' klar, sie müssen es ja nur bezahlen...

    Kommentar von michellew20 michellew20michellew20

    Stimmt, sie haben 30 Jahre in den Topf eingezahlt, da geht auch mal was kaputt.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Stimmt, deshalb dürfen sie sich aber wohl wenigstens davon überzeugen, dass und was kaputt ist, wenn sie schon zahlen sollen...

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