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Besichtigung des Vermieters der Wohnung

gefragt von ChiliCarni am 13.05.2008 um 15:04 Uhr

Unser Vermieter hat sich für nächste Woche Freitag in der Zeit von 8 und 12 Uhr angemeldet und will sich unsere Wohnung ansehen.

Meine Frage ist, ich habe nicht die Möglichkeit mir in der Woche frei zu nehmen, wegen Berufstätigkeit. Kann ich dazu "gezwungen" werden oder ist es für den Vermieter zumutbar auch Termine ab 17 Uhr bzw. am Wochenende zu machen?

Ganz lieben Dank für Eure Hilfe!!!


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Reply


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 13. Mai 2008 15:05
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Natürlich muss er sich nach Deinen Terminen richten... Eine Ausnahme wäre ein Wasserrohrbruch oder ähnlich.


pegolina
beantwortet von pegolina am 13. Mai 2008 15:05
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Das solltest du deinem Vermieter so sagen und dann mit ihm einen neuen Termin ausmachen.


franzeule
beantwortet von franzeule am 13. Mai 2008 15:08
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Nein dein Vermieter kann dich nicht zwingen evtl. auch unbezahlten Urlaub zu nehmen. Dein Vermieter hat zwar das Recht, 1X im jahr, die Wohnung zu besichtigen, aber er muss den Termin mit dir absprechen. So nicht!

Kommentar von Simple_avatar8smallMau Mau am 13. Mai 2008 15:12

DH!


tradaix
beantwortet von tradaix am 13. Mai 2008 15:40
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Betreten der Wohnung durch Vermieter / Dritte

Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.

Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr)...

http://kuerzer.de/RFB56vx9w | internetratgeber-recht.de

Generalschlüssel

Das Türschloß kann der Mieter jederzeit auf seine Kosten austauschen, ohne daß er jemandem Rechenschaft darüber schuldig ist. Allerdings muß beim Auszug wieder das alte Schloß eingebaut werden.

Bemerken kann dies die Hausverwaltung (bei fachgerechter Ausführung) allenfalls dann, wenn versucht wird, mit dem alten Schlüssel die Tür zu öffnen. Diesen Versuch eines Betretens der Wohnung des Mieters würde diese dann also selbst zugeben. Und dann würden sich sofort einige Fragen stellen, was der Hausmeister dort eigentlich zu suchen hatte (Hausfriedensbruch, Einbruchsversuch, usw.).

Bei längerer Abwesenheit reicht es übrigens aus, den Schlüssel bei einer Person seines Vertrauens zu hinterlegen (zB vertrauenswürdiger Nachbar) und den Vermieter darüber zu informieren. Wenn wirklich Gefahr im Verzuge ist, beispielsweise ein Wohnungsbrand oder Gasgeruch, wird die Feuerwehr - nicht der Vermieter - sowieso nicht lange nach dem Schlüssel suchen, sondern einfach die Tür aufbrechen.

Noch was: irgendwelche Vorladungen der Hausverwaltung (im Klartext: unverbindliche Bitte um ein Gespräch) braucht man nicht zu befolgen. Wenn etwas zu regeln ist, kann diese das auch brieflich regeln.

-- Editiert von fix am 01.01.2006 19:48:03 von fix - 01.01.2006 19:46:03

(123recht.net)


Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 13. Mai 2008 15:07
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Er kann dir keinen Termin aufs Auge drücken, den muß er schon mit dir abstimmen. Bloß, reinlassen mußt du ihn schon irgendwann.





anonym
beantwortet von Regenmacher am 13. Mai 2008 15:10
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Bei dieser Besichtigung muss sich der Vermieter danach richten, wann die Mieter Zeit haben und nicht, wann es ihm passt.

Wenn kein konkreter Anlass vorliegt, dann darf er auch nur alle 2 Jahre von diesem Besichtigungsrecht Gebrauch machen:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet301201c.htm

Kommentar von 4d1494149c12c0e8443acbc9d361f7d4smallgnat01 am 1. Juni 2008 15:50

ja, 2 jahre aber nur bei nuebauwohnungen. bei älteren gemäuern schon jedes jahr einmal...


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. Mai 2008 15:06
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Na dann teil das doch dem Vermieter mit. Vielleicht lässt er sich ja auf einen anderen Termin ein.

Kommentar von ChiliCarni am 13. Mai 2008 15:12

Ich wollte nur vorher wissen, wie es aussieht, da der Vermieter sehr komisch ist. Im Februar wurde leider das Haus verkauft und der neue reagiert leider auf keine Anrufe. Sprechstunde gibt es 2x2 Stunden pro Woche, aber gleichzeitig ist Mietersprechstunde, so dass die Mitarbeiter keine Aussagen geben können/wollen. Uns wird immer wieder gesagt, wir werden zurückgerufen, aber dann gehen wieder Wochen ins Land und man muss selber versuchen jemanden zu erreichen. Einfach furchtbar! Vorher war ein Anruf und es wurde sich drum gekümmert. Habe die Befürchtung dass es noch gan "lustig" mit denen wird. Selbst als unsere Heizung defekt war im Winter, interessierte es denen nicht! Und da nun schon einige solcher Fälle in so kurzer Zeit leider auftraten, nehm ich leider das schlimmste an, wenn jetzt jemand in meine Wohnung will.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 13. Mai 2008 15:31

Das klingt nicht besonders schön - hast Du schon überlegt, in den Mieterschutzbund/Mieterverein einzutreten? Soo teuer ist das nicht pro Jahr (irgendwas bei 70 Euro) und gerade bei komischen Vermietern stärken die einem gut den Rücken, können belastbare Auskünfte geben.


geige
beantwortet von geige am 13. Mai 2008 15:07
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Hast Du ihn denn darüber informiert und einen Alternativ-Termin vorgeschlagen? Im seltensten Fall wird eine höflich ausgesprochene Bitte ausgeschlagen. Ruf ihn doch nochmal an.


anonym
beantwortet von vanillaicepussy am 13. Mai 2008 15:17
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Eingentlich genau so wird es gemacht, nach 17:00, oder am WE nur wenn es Dir passt. Reinlassen muss Du ihn so oder so - aber nur nach Deinen Spielregeln!!!!


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 13. Mai 2008 15:27
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sag deinen vermieter das du da nicht kannst und einigt euch auf einen neuen termin,weil reinlassen musst du ihn wenn er sich ankündigt




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