Ein Mieter zieht ohne dies schriftlich anzukündigen aus einem gemieteten Einfamilienhaus aus.. Sein Mietvertrag würde noch weiter drei Monate gelten. Ist das richtig? Der Vermieter kennt den Tag des Auszugs und will gegen Mittag den Mieter aufsuchen um nochmal gemeinsam eine Besichtigung zu machen in welchem Zustand das Haus verlassen wird. Der Mieter ist sang und klanglos verschwunden. Der Vermieter besorgt sich die neue Anschrift des ehemaligem Mieters um ihn im Nachhinein zu einer gemeinsamen Besichtigung zu bewegen, denn das Haus wurde in einem nicht zu akzeptierendem Zustand verlassen. Zu diesem gemeinsamen Rundgang kommt es vier Wochen später nach dem Auszug mit dem Vater des Mieters. Die Mängel werden schriftlich notiert. Nun interpretieren der Mieter gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt diesen Rundgang durchs Haus als Übergabeprotokol und legen es so aus, als ob der Mietvertrag damit Ende November( der Mieter ist im Oktober ausgezogen) beendet ist. Wie ist da die Rechtslage. Bedanke mich im Voraus für Antworten
Besichtigung der Wohnung nach Auszug des Mieters
Antworten (13)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
HAKINOMHAKINOM
Wie die Rechtslage ist, kann ich Dir auch nicht sagen. Ich selbst halte es nicht für das Ende des Mietverhältnisses. Ich selbst wohne bei einer Wohnungsbaugenossenschaft. Da gibt es grundsätzlich 2 Besichtigungen. Die erste dient dazu, festzustellen ob irgendwelche Schäden in der Wohnung sind und in welcher größenordnung renoviert werden muß. Die zweite Besichtigung ist bei der Schlüsselübergabe. Beide male werden Protokolle erstellt. Ich hoffe das beantwortet Deine Frage. Wenn noch Fragen sind, stelle sie ruhig.
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2Antwort von
XtraDryXtraDry
Ein Mieter zieht ohne dies schriftlich anzukündigen aus einem gemieteten Einfamilienhaus aus.. Sein Mietvertrag würde noch weiter drei Monate gelten. Ist das richtig?
Natürlich, seit wann zwingt ein Mietvertrag auch zur Nutzung der Mietsache???
Wie ist da die Rechtslage.
Das kann überhaupt nur als Übergabe ausgelegt werden, wenn alle Schlüssel übergeben wurden, sonst wäre die Übergabe nicht vollständig. Und selbst dann kommt es auf die Umstände an, wer die Schlüsselübergabe wollte, der Mieter hat zunächst mal seinen geschlossenen Vertrag zu erfüllen...
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Wenn der Mieter ohne es schriftlich anzukündigen (kündigt) läuft der Mietvertrag weiter. Solange bis er schriftlich kündigt + 3 Monate Kündigungsfrist. Das Mietverhältnis ist momentan weder gekündigt noch beendet.
Ergo kann dieser Rundgang durch das Haus und die Aufnahme der Mängel nicht als Übergabeprotokoll interpretiert werden.
und legen es so aus, als ob der Mietvertrag damit Ende November( der Mieter ist im Oktober ausgezogen) beendet ist.
Ein Mietverhältnis ist erst nach schriftlicher Kündigung und der entsprechenden Kündigungsfrist beendet. Nicht mit bloßen Auszug des Mieters.
Kommentar von
Salbei Danke für die Antwort, so sehe ich es ja auch. Wir haben eine uns zu vertretende Rechtsanwältin. Nur komischerweise meint sie mit der schriftlichen Kündigung das sei heute nicht mehr so streng. Da habe ich gesagt, da kann man dann das Mietrecht auch in die Tonne drücken wenn nichts mehr gilt.
Kommentar von
anitarianitari Wir haben eine uns zu vertretende Rechtsanwältin. Nur komischerweise meint sie mit der schriftlichen Kündigung das sei heute nicht mehr so streng.
Entzieht dieser sog. Anwältin das Mandat und zahlt ihr keinen Cent.
Laut BGB § 568 muß die Kündigung eines Mietvertrages schriftlich erfolgen.
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1Antwort von
Commodore64Commodore64
Solange da nicht von einem Übergabeprotokoll steht und auch keine ordentliche Schlüsselübergabe gemacht wurde gilt weiterhin der Mietvertrag.
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1Antwort von
ingridshausingridshaus
Wenn der Mieter schon einen Anwalt hat, dann solltest Du Dir schnellstens auch einen nehmen. Du bist zwar im Recht, aber gegen einen Anwalt kommt man als Privatperson meistens nicht an.
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1Antwort von
jockljockl
Der Mietter kann letztlich ausziehen wann auch immer der das will. Aber die Mietzahlungspflicht endet erst nach Kündigung und Ende der Kündigungszeit.
Irgendwie kommt mir die Argumentation des REA komisch vor, denn eine Besichtigung der Mietsache kann schliesslich im gegenseitigen Einverständnis immer stattfinden. Ein Übergabe protokoll ist immer nur soweit gültig, als das von beiden Seizen anerkannt und unterschrieben ist. Der VM kann für sich Notizen machen soviele er will.
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1Antwort von
StadtreinigungStadtreinigung
Der Mietvertrag endet,entweder durch angekündigte Kündigung zum Vereinbarten Termin oder die im Vertrag genannte Kündigungsfrist
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1Antwort von
Stefanie702Stefanie702
Stimmt schon so, ohne rundgang keine Übernahme und da der Mietvertrag noch 3 Monate auf den Puckel hat sei mal froh das sie so nett sind und nicht sagen weil nie eine Kündigung eingegangen ist sind noch 3 Monate offen anstatt der eine. Somit würde der Auszug als Kündigung interpretiert, aber man kann es auch anders auslegen.
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ArjiroulaArjiroula
Der Mietvertrag endet zu dem Termin, der im Mietvertrag festgelegt ist! Ein Übergabeprotokoll ändert daran nichts.
Man kann auch ein solches Protokoll Wochen vor Auszug machen, wenn der Vermieter einverstanden ist. Trotzdem endet dann nicht die Mietzeit.
Der Mieter hat bis Vertragsende Miete zu bezahlen und Mängel, die er verursacht hat, zu beheben oder beheben zu lassen.
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1Antwort von
Blindi56Blindi56
Der Mietvertrag endet drei Monate nach dem KÜNDIGUNGSDATUM (schriftliche Kündigung). Auszug reicht da nicht....
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1Antwort von
GoldfasanGoldfasan
nen kack ist da zu interpretieren
er kann erstmal kündigen, sonst gilt da gar nix und er zahlt bis ostern auf pfingsten fällt
er hat ja nichtmal gekündigt bis jetzt, jedes datum, zu dem du ihn aus dem vertrag lässt, ist kulanz deinerseits
Kommentar von
XtraDryXtraDry Der Fragesteller schrieb doch, dass der Vertrag drei Monate nach Auszug endet...
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1Antwort von
RatgeberkoenigRatgeberkoenig
Die Rechtslage: Kündigungen von Mietverträgen bedürfen in Deutschland der Schriftform unter Wahrung der Kündigungsfrist.
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0Antwort von
lptareaslptareas
Die Besichtigung kann während der Mietdauer stattfinden oder auch nach Beendigung des Mietverhältnisses. Ausschlaggebend ist der Kündigungstermin.
Beim Wegzug haben wir einen Schlüsssel bekommen, zwei befinden sich noch im Besitz des Mieters. Es wird behauptet, daß uns zwei verschiedene Personen die restlichen Schlüssel gegeben hätten. Darunter wird eine Person benannt, die uns überhaupt nicht bekannt ist. Wir haben sie erst jetzt am 2.8. bei der Verhandlung kennengelernt. Auch dem Richter gegenüber behauptete sie das. Mir standen die Haare zu Berge bei dieser Aussage,