Hallo. Wir ziehen Ende Monat aus. Meine Frage. Was heißt eigentlich die Wohnung besenrein übergeben? Was gehört alles dazu? Muß ich Fenster auch putzen? In unserem Mietvertrag steht auch drin, daß wir die Wohnung bei Auszug renoviert übergeben müssen. Da wir erst ein Jahr in der Wohnung sind, die Rauputzwände noch sehr gut aussehen, lediglich kleine Löcher von Bilderhaken sind in der Wand, kann der Vermieter von uns eine Renovierung verlangen? Wir bezahlen noch für Dezember Miete. Haben wir das Recht, die Wonungsschlüssel noch zu bezahlten, oder müssen wir die bei Auszug abgeben? Vielen Dank im voraus für die Antworten
Antworten (8)
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die frage ist leider etwas zu allgemein gefasst. klar ist zunächst, besenrein heißt ausfegen, mehr nicht, keine fenster putzen. schlüssel können behalten werden, solange miete gezahlt wird. sie werden im zusammenhang mit der wohnungrückgabe an den vermieter ausgehändigt. will er sie eher haben, bräuchte ab dem zeitpunkt keine miete mehr gezahlt werden. im mv ist nachzuschaun, was da zu schönheitsreparaturen steht. ist der mieter verantwortlich, braucht er eine abschlussrenovierung nicht machen. das gilt für formularmietverträge. gibt es dazu eine individuelle vereinbarung, muss renoviert werden. gibt es womöglich eine starren fristenplan für die durchführung der malerarbeiten? hier bräuchte überhaupt nichts gemacht werden. weder laufende noch endrenovierungen. wie gesagt, dass ist aus der fragestellung nicht konkret ersichtlich. deshalb kann ich nur die aufmerksamkeit auf diese fakten lenken.
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Mariposa68Mariposa68
Ihr dürft den Schlüssel behalten.
Aber die Löcher in den Wänden müßt ihr schon zu machen. Fenster putzen brauchst du nicht und renovieren.... kommt drauf an, wie die Wohnung aussieht. Klärt das mit dem Vermieter. -
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ObelhicksObelhicks
leider kann ich meine erste antwort nicht mehr als komentar ablassen. sapi schau dir noch einmal die antwort von albatros an. die ist korrekt, aber ich glaube du hast nicht richtig gelesen. es kommt manchmal sehr auf den wortlaut an, was im mietvertrag steht. also: sind feste fristen vereinbart, nur dübellöcher schließen und sauber hinterlassen.
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coyotincaoscoyotincaos
Sieht der Mietvertrag eine "besenreine" Übergabe der Wohnung bei Auszug vor, beschränkt sich die Pflicht des Mieters auf die Beseitigung grober Verschmutzungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) machte in einer aktuellen Entscheidung deutlich, dass der Mieter in einem solchen Fall nicht verpflichtet sei, die Fenster zu reinigen. Er müsse auch nicht die Einbauküche komplett reinigen und polieren. Gleiches gelte für die Reinigung des Kellers. Lasse der Vermieter entsprechende Arbeiten nach dem Auszug ausführen, könne er die hierfür getätigten Aufwendungen nicht vom Mieter ersetzt verlangen (BGH, VIII ZR 124/05). Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. Juni 2006 (Az. VIII ZR 124/05) definiert, wie der Begriff "besenrein" auszulegen ist. Demnach ist eine Wohnung, die von grobem Schmutz befreit ist, als besenrein anzusehen, ein Ausfegen der ansonsten ordentlichen Wohnung also ausreichend.
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sapi75sapi75 In unserem Mietvertrag steht nur drin, daß sich der Mieter verpflichtet, die Wohnung bei Auszug renoviert zu hinterlassen. Von besenrein steht im ganzen Vertrag nichts!
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chickamia es gibt dieses neue gesetz, dass pastellfarbene wände und alles was als hell gilt nicht gestrichen werden muss....steht sowas im mietvertrag ist er hinfällig.... da es einem nicht zugegmutet werden kann bei einzug und auszug zu streichen,...kenne aber leider den paragraphen nicht...
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sapi75sapi75 Wir haben nur weiße Wände und alles Rauputz!! Die Wohnung ist aber erst vor einem Jahr gestrichen worden, als wir eingezogen sind.
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donpuffidonpuffi
Also den Wohnungsschlüssel könnt ihr solang behalten wie ihr Miete zahlt. Fensterputzen kommt drauf an wie sie aussehen ansonsten halt nur durchkeren. wie groß sind die Löcher von den Bilderhaken?
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sapi75sapi75 Die Löcher sind von Reißnägeln bzw. kleinen Nagelstiften.
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donpuffidonpuffi wenn man es nicht unbedingt sieht würde ich nichts machen oder nur ganz minimal mit nem feinen Pinzel
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29soli29soli
besenrein = ausgefegt.
Ihr habt aber den Dezember über Zeit zu renovieren - falls nötig. Das würde ich mit dem Vermieter absprechen. -
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FujikagoFujikago
Die Löcher in den Wänden müsst ihr zumachen und übermalen, Schlüssel kannst Du solange behalten bis der Vertrag ausläuft, ein streichen der Wände ist nicht unbedingt erforderlich, wenn sie noch gut aussehen! Absprachen im Mietvertrag sind nicht gültig (was ein Streichen der Wände angeht!).
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juezijuezi
also nach einem Jahr brauchst du nicht zu renovieren -ausser die Küche-. Den Schlüssel würde ich früher abgeben (nach Übergabeprotokoll), vielleicht kommt ein früherer Mieter rein
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sapi75sapi75 Klar, die Löcher machen wir zu. Ich werde auch evtl. Schatten der Möbel an der Wand wegputzen. Die vorhandenen Einbauküche werde ich aus- und abwischen und dann müßte es eigentlich gut sein!
Hallo albatros. In unserem Mietvertrag steht drin, daß der Mieter für Schönheitsreperaturen aufkommt und das bei Auszug die Wohnung komplet renoviert werden muß. Wir sind im Oktober 2007 eingezogen und da war die Wohnung zum Teil renoviert, da die Vormieterin auch nur ein Jahr in der Wohnung war. Unsere Wände sind noch sehr schön weiß, lediglich die Löcher von Reißnägeln und kleinen Nägeln sind zu sehen und evtl. auch noch leichte Schatten von den Möbeln an den Wänden. Beides werde ich noch beseitigen, und dann müßte die Renovierung eigentlich reichen. Dann werde ich noch den Boden naß rauswischen, dann würde ich sagen, daß es auch besenrein ist. Oder nicht??