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Besenrein bei Wohnungsauszug

Frage von langhaarteckel langhaarteckel

Hallo,

gestern ist meine Nachbarin ausgezogen. In unserem Mietvertrag steht man soll die Wohnung besenrein übergeben. Da ich mich gestern von ihr noch verabschiedet habe, habe ich die leere Wohnung gesehen, und ich persönlich sah nichts gravierendes. Heute nun sollte die neue Nachmieterin einziehen, doch als ich sie soeben traf, meckerte sie was für einen "Saustall" sie übernehmen soll, und sie lässt eine Firma kommen, die dann eine Grundreinigung machen soll. z.B die Fliesen im Bad gründlich reinigen, Kücheneinbauschränke desinfizieren und etc. Die alte Mieterin soll dieses nun bezahlen. Ist das eigentlich Rechtens ?

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Antworten (18)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ypsilonshome ypsilonshome

    Vor Auszug und vor Einzug gibt es eine Begehung durch den Vermieter oder Makler mit dem Vormieter und Nachmieter. Bei Auszug gibt es eine Wohnungsübergabe, und wenn die Wohnung vom Vermieter / Makler so übernommen wurde und das Protokoll ohne Mängel (was die Sauberkeit betrifft) unterschrieben wurde, passt alles.

    Was der Nachmieter dann macht, ist seine Sache - die Kosten kann sie weder dem Vormieter noch dem Vermieter in Rechnung stellen. Vor allem, da der neue Mieter beim Abschluss des Mietvertrags das sicher nicht beanstandet hat. Und wenn sie den Mietvertrag noch nicht unterzeichnet hat, wird sich der Vermieter sicher anderweitig umsehen. Solche Mieter will keiner haben, die schon vorab alles beanstanden. Ziemlich dumm sogar, sowas. Meiner Meinung nach. Und eine Grundreinigung obliegt dem Nachmieter. Wenns ihm selbst nach einer Firma nicht sauber genug ist, könnte er sonst weiter klagen... nix da, Übergabeprotokoll, wenn das abgenommen ist, hat der Vormieter nix damit zu tun, eher der Vermieter. Aber als Vermieter würd ich dem Mietinteressent sofort wieder absagen...

    Weitere Infos gern per PN

  • 7
    Antwort von Entdeckung Entdeckung

    Ne ... das ist nicht rechtens ... gute und richtige Antworten hast du schon viele bekommen. Ich möchte nur hinzufügen ... dieses "Verhalten" der neuen Nachbarin zeigt, "wess' Geistes Kind sie ist".

    Halte dich ihr gegenüber zurück und sei vorsichtig im Umgang mit ihr.

    Ihre Äusserungen lassen für mich zwei Schlüsse zu:

    1. entweder ist sie "extrem" pingelig ... und niemand kann ihr etwas recht machen ... oder

    2. sie versucht anderen Menschen zu schaden ... und Leistungen zu verlangen, die ihr nicht zustehen.

  • 7
    Antwort von dingsvomdach dingsvomdach

    NEIN!! Besenrein ist besenrein.Fenster putzen meinetwegen, Spinnweben aus den Zimmerecken, das Oberflächliche eben. Besenrein beeinhaltet meines Wissens NICHT mal nass durchwischen! Wenn du Lust hast, gehe rüber und mache Fotos von dem Saustall! Und Person A kann keine Firma herbestellen und Person B soll es bezahlen! Da könnte ja jeder daherkommen und irgendwas behaupten! Deine alte Mieterin hat doch sicher Schlüsselübergabe mit dem Vermieter gemacht oder? Dieser hat sie dann entlassen-Thema gegessen.

    Schränke desinfizieren, daß ich nicht lache! Fehlt nur noch der Kammerjäger!!!

  • 7
    Antwort von XtraDry XtraDry

    Ist das eigentlich Rechtens ?

    Nein, denn die neue Mieterin hat mit der alten keinen Vertrag, kann an sie also überhaupt keine irgendwie gearteten Forderungen stellen. Wenn überhaupt, kann sie ihre Forderung an den Vermieter richten...

  • 6
    Antwort von Zwuckelle Zwuckelle

    Der Vermieter nimmt die Wohnung doch vor Schlüsselübergabe ab.

    Wenn er mit dem Zustand einverstanden ist, kann normalerweise nicht viel passieren.

  • 4
    Antwort von geistlein geistlein

    Diese "Tour" versuchen viele Neumieter: Nach dem Prinzip, wenn man meckert, bekommt man Recht = die Rechnung bezahlt und spart sich dadurch evtl. das eigene "Überputzen der Wohnung nach Einzug". (Denn bei Einzug entsteht auch schön viel Mist und Staub, und dann lässt man den Putzdienst kommen und der erledigt die Sache ; dem "Alten Mieter" kann man dann aufs Auge drücken "Wir konnten doch nicht mit den Möbeln auf der Strasse warten")

    An deiner Stelle würde ich mich gar nicht einmischen, es ist absolut nicht Rechtens, was die Neumieter da veranstalten!

    Kommentar von langhaarteckel langhaarteckellanghaarteckel

    Ich habe auch nicht vor mich einzumischen. Ich wollte mich nur vorab einmal informieren, für den Fall wenn ich auch mal ausziehe.

  • 3
    Antwort von lianeu lianeu

    Wenn die Fliesen normal gereinigt waren und die Einbauschränke sauber waren, können sie das nicht in Rechnung stellen. Wenn sie die Küchenschränke desinfizieren wollen ist das deren Problem. Außerdem musste die Wohnung ja vom Vermieter abgenommen worden sein, wenn der keine Beanstandungen hatte ??????

    Kommentar von langhaarteckel langhaarteckellanghaarteckel

    Ja, die Wohnung war schon abgenommen. Und die Einbauschränke etc. haben keine gravierenden Mängel, eben halt nur die normalen Abnutzungserscheinungen.

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    na also, dann kann sie nur auf ihre Kosten alles klinisch rein machen lassen....

  • 3
    Antwort von Lottchen91 Lottchen91

    hab hier mal einen link, da steht alles korrekt drin, was besenrein bedeutet!schränke desinfizieren und co gehört ganz sicher nicht dazu! http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besenrein.htm

    Kommentar von langhaarteckel langhaarteckellanghaarteckel

    Danke, der Link hat alle Unklarheiten beseitigt.

    Kommentar von Lottchen91 Lottchen91Lottchen91

    kein problem, hab den neulich selbst gebraucht =)

  • 3
    Antwort von cirius cirius

    Am besten macht ihr noch einmal eine Begehung der Wohung. Deine Nachbarin und du als Zeuge und der/die Vermieterin mit der Nachmieterin.

    Dann macht man zusammen ein Protokoll wenn es etwas gibt was behoben wird.

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    warum denn das? Wieso soll sich die Nachbarin da einmischen?

    Kommentar von langhaarteckel langhaarteckellanghaarteckel

    Ich habe auch nicht vor mich einzumischen. Ich wollte mich nur vorab einmal informieren, für den Fall wenn ich auch mal ausziehe.

  • 3
    Antwort von Krimhild Krimhild

    Besenrein heißt, wie der Name schon sagt - einmal durchgefegt und gut!

    Grundreinigung muß die Nachmieterin schon selbst machen....

  • 3
    Antwort von Lebenpur Lebenpur

    Hallo, nein dies ist nicht rechtens...das übersteigt deutlich "besenrein" und die Nachmieterin bleibt ganz klar auf ihrer Rechnung sitzen. LG :)

  • 2
    Antwort von guterwolf guterwolf

    Wenn die Wohnung übergeben wurde, keine Mängel etc. festgestellt sind, kann keiner mehr meckern und wer welche Kosten übernehmen soll, hat nicht die Nachmieterin zu entscheiden sondern ggf. der Vermieter.

    Besenrein heisst: kehren, ggf. einmal durchputzen und das war's auch schon.

    Da wird die Nachmieterin wohl auf den Kosten sitzen bleiben.

  • 2
    Antwort von HAKINOM HAKINOM

    Besenrein bedeutet nicht, daß eine Wohnung steril ist. Ich halte es für selbstverständlich, eine Wohnung die ich beziehen will noch mal gründlich zu reinigen. Was dann kommt ist wenigstens mein eigener Dreck.

  • 2
    Antwort von ofi21 ofi21

    Wenn die neue Mieterin so pingelig ist, ist das ihr eigenes Problem. Eine Desinfektion ihrer Küchenschränke muß ihr keiner bezahlen und das man Fliesen im Bad beim Einzug wischt ist ja wohl normal, dass wird sie auch nicht bezahlt bekommen.

  • 2
    Antwort von Antartica Antartica

    Besenrein heisst besenrein. Es sei denn die Vormieterin hat die Wohnung 'unbewohnbar' gemacht und sie vergammeln lassen.

    Bei Besenrein geht man im Allgemeinen davon aus, dass kein Gammel in Küche und Bad vorzufinden ist, und die Böden sauber sind. Besenrein schliesst eigentlich nur aus, dass die Wände gestrichen werden müssen und solche gröberen Aktionen.

    Aber, dann mal auf eine frohe Nachbarschaft, wenn das schon so los geht ;) Ich hoffe du hast keine Tiere, die sie stören könnten.

    Kommentar von langhaarteckel langhaarteckellanghaarteckel

    Doch zwei Hunde. Ich bin ja mal gespannt, wann sie die ersten Hundehaare im Treppenhaus beanstandet.

  • 2
    Antwort von M33ps M33ps

    Vielleicht ist sie ein ganz militanter Putzteufel. Wenn nichts gravierendes vorlag, kann sie ihr das nicht in Rechnung stellen. Es heisst schließlich "Besenrein" und nicht "klinisch rein". Wobei ie Ansichten von Sauberkeit bei den Menschen ja weit auseinandergehen ;)

  • 2
    Antwort von heyyo heyyo

    Das was im Mietvertrag steht ist Gesetz. Besenrein bleit besenrein

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    Antwort von slideagain slideagain

    Wenn es wirklich so ist dann ja.

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