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Besenrein bei Einzug / Renovieren bei Auszug ?

Frage von konibayaugs7 konibayaugs7

Ich bin 2004 in eine "Besenreine " Wohnung gezogen und habe dort alle Räume neu gestrichen. Ich habe regelmäßig alle 3-5 Jahre die Räume geweiselt. Jezt bin ich ausgezogen und mein Vermieter verlangt von mir das ich die komplette Wohnung frisch gestrichen verlasse . Ich habe schon eine Schreiben vom Rechtsanwalt bekommen mit einem Kostenvoranschlag vom Mahler 3500.-- Euro !!!! Die letzten Räume waren 2011 das Wohnzimmer und WC das frische geweiselt wurde. Alle anderen Räume 2009 bzw. 2010.

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Antworten (4)

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    Antwort von sonne64 sonne64

    mußt die wohnung so verlassen wie es im mietsvertag steht

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    Antwort von steamgirl steamgirl

    da hat der anwalt aber keine ahnung, weil man schon lange nicht mehr die wohnungen etc. streichen muss, selbst dann nicht, wenn es hundertmal im mietvertrag steht, du musst auch nicht, auch nicht wenn es im mietvertrag steht (klausel ungültig) alle 3 oder 5 jahre streichen - alles abgeschafft - du muss die räume pfleglich behandeln und bei bedarf - wenns echt mist aussieht - mal streichen - eine zeitliche vorgabe hierfür ist entfallen, bei auszug sind mietobjekte eben nur noch besenrein zu übergegen, eventuelle umbauten sind zurück zu bauen, es sei denn es war vorher vereinbart und genehmigt, streichen musst du nur dann, wenn du extrem auffällige farben verwendet hast, also schwarz, weinrot usw. geht nicht, die muss man tatsächlich wieder weiß machen, sind es aber überall normale farben also weiß, beige, creme usw. musst du gar nichts machen, hast doch aber bestimmt ne rechtsschutzversicherung - lass dich beraten und von nem anwalt auf das anwaltliche schreiben des vermieters antworten - aber schnell, hierfür gibt es fristen und ggf. musst du dann doch was machen, weil du die frist nicht eingehalten hast, allein solltest du nichts schreiben - anwalt lässt man nur durch anwalt beantworten

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    Antwort von Yakob Yakob

    Es gilt natürlich das, was im damals abgeschlossenen Mietvertrag steht. Hoffen wir mal, dass du den noch besitzt und genau studiert hast. Falls gleich zu Mietbeginn das Neustreichen der Wohnung nötig war (war es das wirklich, oder haben dir nur die früheren Farben nicht gepasst ?), zweifle ich sehr, ob du nun bei Auszug nochmals den Maler bezahlen musst. Für den Unterhalt einer Mietwohnung ist im Allgemeinen ohnehin nicht der Mieter, sondern der Vermieter zuständig. Dafür hast du über Jahre Weg Mietzinsen bezahlt. Lass dich jedenfalls nicht ins Bockshorn jagen und besprich die Sache mal mit der Miet-Schlichtungsstelle !

    Kommentar von steamgirl steamgirlsteamgirl

    stimmt nicht ganz, denn manche klauseln sind auch bei bestehenden verträgen unwirksam geworden! und ich glaube 2004 gabs die pauschale "du musst alles streichen klausel" schon nicht mehr, selbst wenn die drin stand und er unterschrieben hat heisst das noch lange nicht, das diese auch anzuwenden ist, ich kann auch nen vertrag unterschreiben in dem steht, das ich mein erstgeborenes an den vermieter abzugeben habe - nur weil etwas geschrieben steht und ich meine unterschrift druntersetze muss das nicht zwangsläufig auch vom gesetz her erfüllt werden

    Kommentar von Yakob YakobYakob

    Naja, in diesem Fall - wenn der im konkreten Fall überhaupt vorliegt - war natürlich schon der Vertrag eigentlich (wenigstens in diesem Punkt) ungültig. Ich bin natürlich von einem gültigen Vertrag ausgegangen.

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    Antwort von Seranya Seranya

    So wie du die Wohnung bekommen hast musst du sie verlassen bzw. das was im Mietvertrag steht hat Vorrang.

    lg :)

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