Beschweredebrif an Vermieter ! Was kann besser ?
Schimmel im Badezimmer & Schlafzimmer, defekte Heizung im Badezimmer
Sehr geehrte Familie xxx in der Wohnung, die von uns seit dem 01.01.2010 gemietet wird, sind wiedermals folgende Mängel aufgetreten: • Schimmel im Badezimmer • Schimmel im Schlafzimmer • Defekte Heizung im Badezimmer
Diese Mängel bestehen bereits über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und wir haben Sie schon mehrmals darauf hingewiesen. Daraufhin ist Ihr „Hausmeister“ zu uns gekommen und hat uns ein Anti-Schimmel Spray in die Hände gedrückt, mit den Worten „Hier, und es liegt am lüften“. Wir lüften die Räume JEDEN Tag und beheizen auch alle Räume soweit möglich! Die Heizung im Badezimmer hat von Anfang an NICHT einwandfrei funktioniert. Ein Heizungsmechaniker von der Firma „xxxr“ war mehrere male hier um die Heizung in Gang zu bringen. Es ist ihm leider nicht geglückt, mit den Worten „ich weiß auch nicht wo dran das liegt“ ! Es ist die Aufgabe des Vermieters und nicht des Mieters Mängel zu beheben. Darum bitten wir Sie diese Mängel so bald wie möglich zu beheben. Sollten die Mängel nicht innerhalb eines Monats nicht behoben werden, werde ich die nächste fällige Monatsmiet+NK um 20% kürzen.
Eine Kürzung wird immer gem. Warmmiete berechnet...
Ok, dann habe ich wieder was gelernt...