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Beschweredebrif an Vermieter ! Was kann besser ?

Frage von questioner1981 questioner1981

Beschweredebrif an Vermieter ! Was kann besser ?


Schimmel im Badezimmer & Schlafzimmer, defekte Heizung im Badezimmer

Sehr geehrte Familie xxx in der Wohnung, die von uns seit dem 01.01.2010 gemietet wird, sind wiedermals folgende Mängel aufgetreten: • Schimmel im Badezimmer • Schimmel im Schlafzimmer • Defekte Heizung im Badezimmer

Diese Mängel bestehen bereits über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und wir haben Sie schon mehrmals darauf hingewiesen. Daraufhin ist Ihr „Hausmeister“ zu uns gekommen und hat uns ein Anti-Schimmel Spray in die Hände gedrückt, mit den Worten „Hier, und es liegt am lüften“. Wir lüften die Räume JEDEN Tag und beheizen auch alle Räume soweit möglich! Die Heizung im Badezimmer hat von Anfang an NICHT einwandfrei funktioniert. Ein Heizungsmechaniker von der Firma „xxxr“ war mehrere male hier um die Heizung in Gang zu bringen. Es ist ihm leider nicht geglückt, mit den Worten „ich weiß auch nicht wo dran das liegt“ ! Es ist die Aufgabe des Vermieters und nicht des Mieters Mängel zu beheben. Darum bitten wir Sie diese Mängel so bald wie möglich zu beheben. Sollten die Mängel nicht innerhalb eines Monats nicht behoben werden, werde ich die nächste fällige Monatsmiet+NK um 20% kürzen.


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Antworten (6)

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    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Grundsätzlich okay, bis auf die Mietminderung. Bei defekter Heizung im dicksten Winter und Schimmelbefall der Wohnung kannst Du um weitaus mehr mindern als nur 20%. Erkundige Dich mal, bevor Du mit diesem Brief eine gewisse Ahnungslosigkeit offenbarst!

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Du darfst nur die Miete kürzen, aber nicht die Nebenkostenvorauszahlung. Statt "innerhalb eines Monats" solltest Du ein entsprechendes Datum einsetzen.

    Ansonsten ist der Schrieb in Ordnung.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Eine Kürzung wird immer gem. Warmmiete berechnet...

    Kommentar von WetWilly WetWillyWetWilly

    Ok, dann habe ich wieder was gelernt...

    Kommentar von geige geigegeige

    Dann schau Dir hierzu mal das Grundsatzurteil des BGH Az: XII ZR 225/03 an.

    Kommentar von WetWilly WetWillyWetWilly

    Habe ich getan - danke für den Hinweis.

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    Antwort von albatros albatros

    Du schreibst, dass die Mängel länger als ein Jahr auftreten und du den Vermieter mehrmals darauf aufmerksam machtest. Wie und in welcher Form? Du hättest das schriftlich per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung und Ankündigung der Ersatzvornahme tun sollen. Da wärest du jetzt auf alle Fälle besser gestellt und die Mängel beseitigt. Nunmehr hast du ohne die Miete zu mindern, bereits länger als ein Jahr mit den Mängeln gelebt und nach offizieller Lesart dich damit abgefunden. Damit hast du das Recht auf Mietminderung verwirkt, Das Recht auf Instandsetzun/Reparatur aber nicht, es ist unverjährbar. Der Vermieter hat die Mietsache Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Das ist eine seiner Hauptpflichten in Erfüllung des Mietvertrages. Was dir jetzt bleibt um Druck auszuüben, ist die Ausübung des Zurückbehaltes eines Teiles der Miete. Du müsstest also nunmehr ein Schreiben (als Einwurfeinschreiben) an den Vermieter richten in welchem du ihn aufforderst, binnen einer angemessenen Frist (4 Wochen) sämtliche Mängel zu beseitigen und mitteilst, dass bei fruchtlosem Ablauf dieser Frist du selbst die notwendigen Arbeiten in Auftrag geben und deren Kosten ab übernächstem Monat mit den Mietzahlungen aufrechnen wirst. Außerdem kündige an, dass du künftig (ab April) bis zur Mängelabstellung über 20% der Bruttomiete den Zurückbehalt ausüben wirst. Den Zurückbehalt musst du nach Abstellung der Mängel, egal durch wen veranlasst) nachzahlen.

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    Antwort von Dohalta Dohalta

    Geh zum Mieterverein!

    Und lass Dir dort einen Brief schreiben.

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Alles ok...

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    Antwort von bingobongobrot bingobongobrot

    Nebenkosten darf man soweit ich weiß gar nicht kürzen?!

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Doch, darf man...

    Kommentar von questioner1981 questioner1981

    Da die Heizung nicht einwandfrei funktioniert wollte ich auch die Nebenkosten kürzen, da sie ja auch für die Heizung sind.....

    Kommentar von bingobongobrot bingobongobrotbingobongobrot

    Ja, aber da die Heizung nicht funktionert, zahlst du sowieso schon nichts dafür. Damit wäre ich wirklich vorsichtig.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Das hat damit nichts zu tun, es ist IMMER grundsätzlich die Warmmiete zugrunde zu legen, da das deutsche Mietrecht und somit auch die gesetzliche Grundlage für eine Mietminderung die Trennung in Kaltmiete und Nebenkosten überhaupt nicht kennt...

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Ist im Grunde aber auch voellig schnuppe weil sich im Endeffekt nichts an den zu zahlenden Nebenkosten aendert. Was man heute einbehaelt, zahlt man dann eben nach der Jahresabrechnung wieder drauf.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Nein, das ist falsch, denn auch die Jahresabrechnung muss dann um den entsprechenden Prozentsatz gekürzt werden...

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