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Beschwerdestelle bei der GEZ

Frage von SaM1001 SaM1001

Hallo, habe gegoogelt, aber dennoch nicht gescheites gefunden, so die Frage mal hier gestellt: Weiß jemand wie und an wen eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der GEZ einzureichen wäre? Habe seit Anfang des Jahres eine Befreiung, muss aber dennoch für ganzes Jahr nachzahlen, weil angeblich kein Antrag denen vorliegt und ich müsse es jetzt nachweisen z.B. mit Einschreibe-Rückschein, werden die auch den Sachverhalt nochmal Prüfen. Als ob ich das ein Jahr später noch hätte wenn ich es gehabt hätte.

Freue mich und danke im Voraus für eure Hilfe

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Antworten (5)

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    Antwort von Tachi Tachi

    also bei der stasi gab es damals auch keine beschwerdestelle...

    Kommentar von SaM1001 SaM1001

    Soll Man da dann gleich das Ministerium anschreiben und über die mangelhafte Arbeitsweise der GEZ-Mitarbeiter sich dort beschweren? Kling doof, aber versuch wäre es wert.

    Kommentar von Tachi TachiTachi

    du kannst das natürlich machen, aber ich glaube du wirst da auf kein gehör stoßen :/ aber wie gesagt mach das, je mehr leute sich dagegen wehren, desto besser!

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    Antwort von BraunerBaer123 BraunerBaer123

    Nachzahlen mußt Du nichts, wenn Du keine Empfangsgeräte hast. Und zu einer Auskunft über Deine Wohn- und Einkommensverhältnisse bist Du nicht verpflichtet.

    Auf keinen Fall solltest Du eine Beschwerde schreiben, es macht nur unnötig viel Arbeit.

    Warum eine Nachzahlung verlangt wird liegt daran, dass ein freiberuflicher GEZ Ermittler hieran seine Provision verdient.

    Am besten ist es wohl gar keine alte Bescheinigung hinzuschicken, wenn es Dich beruhigt kannst Du für das neue Jahr die Befreiungsbescheinigung schicken.

    Übrigens rückwirkend geht bei der GEZ gar nichts, deshalb am besten nichts sagen und schreiben, weils immer zu Deinem Nachteil ausgelegt wird.

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    Antwort von compu60 compu60

    Brauchst doch nur die Befreiungsbestätigung der GEZ faxen oder Mailen.
    Wenn du keine Bestätigung bekommen hast, bist du auch nicht befreit worden.

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    Antwort von jimbo23 jimbo23

    jetzt weiß ich wieder warum ich mich bei dem Verein nicht angemeldet habe, wenn du denen das nicht per einschreiben geschickt hast oder das Nachweisen kannst hast du keine chance und musst bezahlen

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    Antwort von kluetje kluetje

    Die Beschwerde kannst du dir sparen...

    Kommentar von SaM1001 SaM1001

    Ist aber nicht der Sinn der Sache, ich kann es ja nicht mehr nachweisen, dass der Befreiungsantrag denen zugestellt worden ist, so muss ich jetzt den ganzen Jahr nachzahlen

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