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Beschwerde von nachbarn

Frage von annonymnow annonymnow

Ich hab seid ungefähr 2 monaten einen Subwoofer und höre auch gerne mal laut musik, jetzt hab ich aber vor kurzem beschwerden von nachbarn gelesen diese wissen nich woher der läem kommt (danke subwoofer), aber ich würde gerne wissen ob sie das recht dazu haben mir außerhalb der ruhezeiten (13:00-15:00 ; 22:00-6:00; Sonntag) laut musik zu verbieten? es ist ja nicht so das ich sie dauerbelästige aber schon so ca 2-3 stunden am tag und auch nich jeden tag und das auch an einer erträglichen zeit (16-19 uhr ca). Sonst würde das ja bedeuten das leute in wohnungen es überhaupt nicht erlaubt ist geräte zu besitzen die größeren lärm wie subwoofer besitzen dürfen.

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von darkhouse darkhouse

    Es gibt zwar ausgewiesene Ruhezeiten (Nacht/Wochenende), die nach der TA Lärm geringere dB-Werte in diversen Gbieten vorschreiben. Aber für dich ist entscheidend, wann es deine Nachbarn belästigt. Da ist es egal, zu welcher Zeit. Ausschlaggebend ist der § 117 OWiG - Vermeidbarer Lärm, der andere belästigt, ist ordnungswidrig. Nach einer evtl. Anzeige mit Bußgeld kann bei Nichtbeachtung eine Unterlassungsklage helfen. Ja, und du hast fast Recht, in einer Mietwohnung ist ein kräftiger Subwoofer eher sinnlos.

    Ich würde reinen Tisch machen, und absprechen, wann was möglich ist, bspw. wenn deine Nachbarn nicht da sind (Besuch, Einkauf etc.). Das führt für alle ans Ziel.

    Kommentar von annonymnow annonymnow

    die wohnung ist gekauft also keine mietwohnung, aber das ändert nichts an meiner lage oder?

    Kommentar von darkhouse darkhousedarkhouse

    Nö. ;-)

  • 4
    Antwort von Terrorpinguin Terrorpinguin

    Du hast auch innerhalb der Ruhezeiten die Pflicht, nur auf Zimmerlautstärke Musik zu hören.

    Verstöße können sehr teuer werden und auch ur Wegnahme der Geräte führen.

  • 3
    Antwort von Schuhu Schuhu

    Auch zu den Zeiten, zu denen du Musik hörst, musst du natürlich auf deine Nachbarn Rücksicht nehmen, das bedeutet Zimmerlautstärke. Die beschallen dich ja auch nicht 2-3 Stunden mit Musik, die dir niocht gefällt.

    Kommentar von annonymnow annonymnow

    ihr habt warscheinlich recht. So gesehen hören sie nur die tiefen bässe und ich höre ja nich immer musik mit lauten tiefen bässen. Naja schade ich werd mich wohl daran halten müssen aber das ich mich immer daran halte können die gleich vergessen. woher der lärm kommt werden sie eh nie herausbekommen immer möchte ich wenigsten 1 2 mal in der woche etwas lauter musik hören pff

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Du bist ein sehr rücksichtsloser Zeitgenosse.

    Aber Deine Nachbarn werden früher oder später schon die Quelle ausfindig machen.

    Kommentar von annonymnow annonymnow

    ich find es rücksichtlos dass sie mir laute musik ganz verbieten wollen ich möchten wenigstens 1 2 mal die woche vllt mal 1 stunde lauter musik hören dürfen ich finde das nicht rücksichtslos wenn ich dafür den rest der zeit verzichte. Außerdem einen subwoofer ausfindig zu machen ist fast unmöglich also tja

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Du bist ziemlich verdreht. Das erkennt man an Deiner Argumentation.

    Kommentar von annonymnow annonymnow

    verdreht? und was ist bitte an meiner argumentation falsch. Gesetzlich gesehn stehe ich hier ja eindeutig im nachteil, aber ich finde es rücksichtslos, dass wenn man sich schon so eine teure anlage kauft einem verboten wird auch mal lauter aufzudrehen, ich mein ja ich werd mich von nun an daran halten aber ich finde auch dass man ab und zu und damit meine ich auch ab und zu das tolerieren sollte. Daran ist absolut nichts verdreht. Sagen wir mal du wärst raucher und deine nachbarn würde der gestank von deiner terasse stören, fändest du es gerecht wenn du jedes mal zum rauchen dich von deinem grundstück begben müsstest wirklich jedes mal? ab und zu sollte man sowas tolerieren können

    Kommentar von Fantasy5001 Fantasy5001Fantasy5001

    Toleranz sollte auf beiden Seiten herrschen, nicht nur auf einer.

    Kommentar von annonymnow annonymnow

    seh ich auch so, aber der staat nicht, ich bin meinerseits bereit mich in zukunft zurück zuhalten

  • 1
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    aber ich würde gerne wissen ob sie das recht dazu haben mir außerhalb der ruhezeiten (13:00-15:00 ; 22:00-6:00; Sonntag) laut musik zu verbieten?

    Das Recht haben sie,weil das Gesetz vorschreibt,das man sich rücksichtsvoll zu verhalten hat und Musik nur in Zimmerlautstärke erlaubt ist.

    Du begehst also eine Ordnungswidrigkeit :-)

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Wenn Du ungestört Musik hören willst gibt es zwei Möglichkeiten:

    • Du kaufst Dir Kopfhörer und kannst die Musik aufdrehen bis Deine Ohren geschädigt sind.

    • Du ziehst aufs Land :-)

  • 1
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Auch zu den anderen Zeiten, nur auf Zimmerlautstärke, mehr ist nicht zumutbar für Nachbarn in Mietwohnungen.

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    Antwort von NepomukMillepan NepomukMillepan

    Klar haben sie das recjht dir das zu verbieten wenn deren wohnqualität darunter leidet

  • 1
    Antwort von dollgar dollgar

    zimmerlautstärke

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    Antwort von kluetje kluetje
    Kommentar von kluetje kluetjekluetje
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    Antwort von VersBerater VersBerater

    Hallo, ich weiß nicht genau wieviele Parteien in Deinem Mietshaus wohnen. Stell Dir mal bitte vor dass alle anderen Nachbarn um Dich herum zur gleichen Zeit wie Du auch ihre Boxen aufdrehen. Ist das dann Stereo oder Quadrophonie oder einfach unerträglicher Lärm? Wie würdest Du darauf reagieren - noch lauter aufdrehen?

    Kommentar von annonymnow annonymnow

    es ist ja nicht so dass ich das jeden tag mache, und zurückblickend waren 2-3 stunden doch etwas übertrieben eher 1 maximal 1 einhalb stunden und um deine frage zu beantworten wenn sie das über einen wirklich langen zeitraum machen würden dann würd ich mich beschweren

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Wir leben in einer Gesellschaft, in der jeder Mensch die gleichen Rechte hat wie der andere. Dazu gehört natürlich aber auch Dein Recht Musik nach Deinem Geschmack zu hören wann und so oft wie Du willst, ebenso auch so laut wie Du willst.

    Im Gegenzug hat der andere Mensch aber auch ein Recht auf Ruhe und ungestört sein. Das heißt: Meine Rechte hören da auf, wo ich anfange die gleichen Rechte eines Anderen zu beschneiden. Auf Normaldeutsche heißt dies: Gegenseitige Rücksichtnahme.

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    Antwort von AlexaG AlexaG

    Es liegt daran, dass auch außerhalb der Ruhezeiten die Musik nicht über einen längeren Zeitraum die Zimmerlautstärke überschreiten darf. Leider wissen die wenigsten, dass keine Ruhezeit nicht automatisch bedeutet sehr laut sein zu können. Das hatte ich mit meinen Nachbarn schon durch und mußte dazu lernen.

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Nicht über einen längeren Zeitraum?

    Die Zimmerlautstärke darf gar nicht überschritten werden.

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