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Beschwerde über Zeitarbeitsfirmen bei falschen Lohnangaben?

Frage von manowar1957 manowar1957

Wenn eine Zeitarbeitsfirma am telefon falsche Angaben über das von ihr zu zahlende Gehalt macht, kann ich mich dann irgendie wehren? Wo kann ich mich darüber beschweren. Bei mir: Am telefon wurde mir ein Tariflohn von 7,60@ Brutto/Std angekündigt, in dem Vertrag den ich unterschreiben sollte standen aber nur 7,-€. Die Mitarbeiterin der Zeitarbeitsfirma meinte es wäre ein sog. Werksvertrag und sie hätte sich dabei "Leider" vertan. Was kann ich jetzt tun? Arbeitsvertrag habe ich nicht unterschrieben!! Vielen Dank für eure Hilge Mick

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von anonym09 anonym09

    Such Dir eine andere Arbeit, bei der Zeitarbeitsfirma wirst Du nur ausgebeutet.

    Moderne Sklavenhalterei.

    Wenn Du Pech hast, bekommst Du am Monatsende 400 Euro und der Rest der geleisteten Stunden wird auf ein Zeitkonto geschrieben, falls Du mal nicht vermittelt wirst.

    Die arbeiten mit allen Tricks!

    Fang dort bloß nicht an!

    Kommentar von manowar1957 manowar1957manowar1957

    Habe Vertrag nicht unterschrieben

    Kommentar von anonym09 anonym09anonym09

    Gratuliere, das war mutig von Dir!

    So geistesgegenwärtig sind nur wenige Arbeitssuchende!

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    Antwort von Roeschen001 Roeschen001

    Der Mindeststundenlohn in der Zeitarbeit ist heute bei Tarif /West)7,60 Euro. Dies wird dabei gern umgangen durch Werkverträge. Da übernimmt das ZA-Unternehmen komplette Produktionslinien und rechnet bei dem Unternehmen nach Stück, Meter ect. ab. Ich würde den Arbeitsvertrag trotzdem nicht unterschreiben. Was das ZA-Unternehmen für Verträge mit den Kunden hat, ist für die Mitarbeiter unrelevant. Dies würde ja auch bedeuten, dass man nur für diesen Werkvertrag eingestellt ist. Kommt man irgendwann in einen anderen Auftrag bei einem anderen Kunden, ist der Stundenlohn dann schon falsch und man läuft dann seinem Geld hinterher. Der Mitarbeiter hat mit der Zeitarbeitsfirma einen ganz normalen Arbeitsvertrg, keinen Werkvertrag,

    Kommentar von manowar1957 manowar1957manowar1957

    Habe Vertrag nicht unterschrieben, da Gecancelt

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Moin,

    Der Versuch einiger Zuhälter durch dubiose Werkvertragskonstruktionen gesetzliche Regelungen zu Unterlaufen ist schon im Ansatz zum Scheitern verurteilt.

    Wie will denn ein Untenehmen, welches nicht in der Handwerksrolle eingetragen, z.B. Elektriker o. Metallbauer selbst beschäftigen.

    Wenn die Zuhälterbude Werkverträge ausführen will, muss sie dazu erstmal berechtigt sein.

    Dazu kommen dann die allgemeinen Kriterien der Scheinselbstständigkeit.

    Das Weisungsrecht für die Arbeiter darf nämlich NICHT beim AuftragGEBER liegen.

    Für einen Werkvertrag muss ja auch eine konkrete Leistungsbeschreibung vorliegen, z.B. Fertigung von x Stck geländern, o. Schaltschränken.

    Da die Zuhälterbude zum Auftragnehmer der Werkleistung würde, müsste die auch berechtigt sein die Arbeiten auszuführen.

    Bei den Geländern z.B. Metallbau Meisterbetrieb, in der Handwerksrolle eingetragen.

    Weil es sich bei Geländern im Allgemeinen um sicherheitsrellevante Absturzsicherungen handelt muss der meisterbetrieb auch die Zulassung für Stahlbau, nach din 18800 Teil 7 haben.

    Schade, warum gerate ich niecht an diese art der Zuhälter.

    Ich würde da erstmal ganz blöd anfangen.

    Dann würde ich meinen "richtigen" Lohn nach den gesetzlichen Grundlagen des equal pay einfordern.

    Die Neppertarife der Zeitarbeit gelten ja nicht.

    Nach BGB gilt im Zweifel, wenn nichts extra vereinbart wurde die örtsübliche Vergütung.

    Weil die Zuhälterbude mit ziemlicher Sicherheit die o.ä Stahlbauten (Geländer usw.) nicht ausführen darf, wäre ein Vertrag sittenwidrig.

    Angenommen, die Zuhälterbude wäre tatsächlich berechtigt die Art der Werkverträge auszuführen, müsste man sich doch fragen, warum die sich nicht selbst um "richtige" Aufträge bemühen.

    Ich würde so ne Zuhälterbude arm machen und das mit wachsender Begeisterung.

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    Antwort von sarasota sarasota

    Folgende Vorgehensweise; Gesetz ist 7,60 Euro Ich würde dort wieder anrufen die dame sehr freundlich darüber aufklären das in allen Tarifverträgen (ich war mal Personalberater lol)BZA IGZ etc etc dieser mindestlohn vorgegeben ist.Diese dame könnte auch richtig aus unwissenheit gesprochen haben. Oftmals arbeiten bei kleineren Zeitarbeitsfirmen keine richtigen Fachkräfte (personalreferenten). Wenn die dame dann immer noch von 7 Euro spricht dann fang nicht dort an!

    Kommentar von Kleintier KleintierKleintier

    Diese 7,60€ ist E1 West. Im Osten liegt die unterste Entgeltgruppe bei aktuell 6,40€ (AMP) bzw. 6,65€ (BZA & IGZ).

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    Antwort von ragglan ragglan

    was möchtest du mit einer beschwerde erreichen?

    was im vertrag steht ist ausschlaggebend. sollte man sich immer durchlesen. wenn man mit dem gehalt nicht einverstanden ist, muss man nicht unterschreiben.

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    Antwort von alphonso alphonso

    ausschlaggebend ist, was im Vertrag steht, nicht was am Telefon gesagt wurde.

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