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Beschwerde in meinem Namen

gefragt von Freya am 07.03.2008 um 12:46 Uhr

Gestern kam ein Brief vom Landrat ins Haus. In diesem Brief wurde mir der Eingang meiner Beschwerde bestätigt. Eine Beschwerde über die Hundehaltung meines Schwiegervaters. Jetzt kommt das Interessante an der Sache: Ich habe mich in keinster Form beschwert. Jemand muss dies in meinem Namen gemacht haben. Ich lasse mir eine Kopie von diesem Schreiben zusenden. Nach meiner Meinung kommen höchstens zwei Personen in Frage, die dieses Schreiben aufgesetzt haben können. Was kann ich tun, damit ermittelt wird, wer das war? Ich hoffe auf schnelle Rückmeldung, Ist für mich sehr wichtig, da es mein Ansehen in der Familie schädigt. Gruß, Freya


Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. März 2008 12:48
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Du kannst die Sache bei der Polizei zur Anzeige bringen. Das wäre ja mindestens ein Fall von Urkundenfälschung.


░critter░­
beantwortet von ░critter░­ am 7. März 2008 12:48
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Originalschreiben zeigen lassen. Kopie fordern und dann Anzeige gegen Unbekannt. Leute gibts!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallM. P. am 7. März 2008 13:26

man soll sich wirklich wundern


marialuisa
beantwortet von marialuisa am 7. März 2008 12:48
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...auf jeden Fall würde ich s o f o r t mit meinem Schwiegervater darüber sprechen und ihn informieren............Schritt ein und den Rest so machen, wie Du es vorhast.....


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 7. März 2008 12:48
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Wenn da so ist würde ich eine Anzeige wegen Verleumdung bzw. Urkundenfälschung bei der Polizei stellen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 7. März 2008 12:49

Anzeige wegen Verleumdung? Auf welcher Grundlage?

Kommentar von Freya am 7. März 2008 12:50

Verleumdung also. Ich weiß immo noch nicht, ob der Schreiber auch mit meinem Namen unterschrieben hat, da die Kopie gestern erst angefordert wurde. Dann aber auch Urkundenfälschung, ?

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 7. März 2008 12:54

Naja, Verleumdung wohl nicht! Eher Rufschädigung!

Kommentar von Simple_avatar6smallSzintilator am 7. März 2008 13:21

Verleumdung ist doch das gleiche, wie Rufschädigung und Rufmord, jedenfalls wird der Beschuldigte ungerechtfertigter Weise diskriminiert! Wenn Du was in der Hand hast, gehe zur Polizei und erstatte Anzeige!


Joshua W.....
beantwortet von Joshua W..... am 7. März 2008 12:52
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den Verfasser bzw. Urheber der Sache wird man wohl nicht zu fassen bekommen.Spreche persönlich beim zuständigen Landratsamt vor und stelle den Sachverhalt richtig, mehr kannst Du im Augenblick nicht machen, alles andere würde im Sande verlaufen...





tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 7. März 2008 13:39
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ich würde ne anzeige machen


Luise
beantwortet von Luise am 7. März 2008 20:00
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Klarheit schaffen: Beim Schwiegervater zuerst, dann mit den Verdächtigen, dann beim Landratsamt. Ohne Anzeigen, das nur, wenn es nötig ist. Erst mal überlegen und Hintergründe erfragen, das aber mit allem Nachdruck und Hinweis auf Anzeige, falls nötig. So geht es ja überhaupt nicht.


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