Gestern kam ein Brief vom Landrat ins Haus. In diesem Brief wurde mir der Eingang meiner Beschwerde bestätigt. Eine Beschwerde über die Hundehaltung meines Schwiegervaters. Jetzt kommt das Interessante an der Sache: Ich habe mich in keinster Form beschwert. Jemand muss dies in meinem Namen gemacht haben. Ich lasse mir eine Kopie von diesem Schreiben zusenden. Nach meiner Meinung kommen höchstens zwei Personen in Frage, die dieses Schreiben aufgesetzt haben können. Was kann ich tun, damit ermittelt wird, wer das war? Ich hoffe auf schnelle Rückmeldung, Ist für mich sehr wichtig, da es mein Ansehen in der Familie schädigt. Gruß, Freya
Du kannst die Sache bei der Polizei zur Anzeige bringen. Das wäre ja mindestens ein Fall von Urkundenfälschung.

Originalschreiben zeigen lassen. Kopie fordern und dann Anzeige gegen Unbekannt. Leute gibts!
M. P. am 7. März 2008 13:26 man soll sich wirklich wundern

...auf jeden Fall würde ich s o f o r t mit meinem Schwiegervater darüber sprechen und ihn informieren............Schritt ein und den Rest so machen, wie Du es vorhast.....

Wenn da so ist würde ich eine Anzeige wegen Verleumdung bzw. Urkundenfälschung bei der Polizei stellen.
HerrLich am 7. März 2008 12:49 Anzeige wegen Verleumdung? Auf welcher Grundlage?
Verleumdung also. Ich weiß immo noch nicht, ob der Schreiber auch mit meinem Namen unterschrieben hat, da die Kopie gestern erst angefordert wurde. Dann aber auch Urkundenfälschung, ?
RBMannheim am 7. März 2008 12:54 Naja, Verleumdung wohl nicht! Eher Rufschädigung!
Verleumdung ist doch das gleiche, wie Rufschädigung und Rufmord, jedenfalls wird der Beschuldigte ungerechtfertigter Weise diskriminiert! Wenn Du was in der Hand hast, gehe zur Polizei und erstatte Anzeige!

den Verfasser bzw. Urheber der Sache wird man wohl nicht zu fassen bekommen.Spreche persönlich beim zuständigen Landratsamt vor und stelle den Sachverhalt richtig, mehr kannst Du im Augenblick nicht machen, alles andere würde im Sande verlaufen...

Klarheit schaffen: Beim Schwiegervater zuerst, dann mit den Verdächtigen, dann beim Landratsamt. Ohne Anzeigen, das nur, wenn es nötig ist. Erst mal überlegen und Hintergründe erfragen, das aber mit allem Nachdruck und Hinweis auf Anzeige, falls nötig. So geht es ja überhaupt nicht.