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Beschwerde in meinem Namen

Frage von Freya Freya

Gestern kam ein Brief vom Landrat ins Haus. In diesem Brief wurde mir der Eingang meiner Beschwerde bestätigt. Eine Beschwerde über die Hundehaltung meines Schwiegervaters. Jetzt kommt das Interessante an der Sache: Ich habe mich in keinster Form beschwert. Jemand muss dies in meinem Namen gemacht haben. Ich lasse mir eine Kopie von diesem Schreiben zusenden. Nach meiner Meinung kommen höchstens zwei Personen in Frage, die dieses Schreiben aufgesetzt haben können. Was kann ich tun, damit ermittelt wird, wer das war? Ich hoffe auf schnelle Rückmeldung, Ist für mich sehr wichtig, da es mein Ansehen in der Familie schädigt. Gruß, Freya

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Antworten (6)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Luise Luise

    Klarheit schaffen: Beim Schwiegervater zuerst, dann mit den Verdächtigen, dann beim Landratsamt. Ohne Anzeigen, das nur, wenn es nötig ist. Erst mal überlegen und Hintergründe erfragen, das aber mit allem Nachdruck und Hinweis auf Anzeige, falls nötig. So geht es ja überhaupt nicht.

    Kommentar von Luise LuiseLuise

    Dankeschön für´s Sternchen. :-)))

  • 10
    Antwort von Indy72 Indy72

    Du kannst die Sache bei der Polizei zur Anzeige bringen. Das wäre ja mindestens ein Fall von Urkundenfälschung.

  • 8
    Antwort von critter critter

    Originalschreiben zeigen lassen. Kopie fordern und dann Anzeige gegen Unbekannt. Leute gibts!

    Kommentar von Pestopappa PestopappaPestopappa

    man soll sich wirklich wundern

  • 3
    Antwort von wj2000 wj2000

    Wenn da so ist würde ich eine Anzeige wegen Verleumdung bzw. Urkundenfälschung bei der Polizei stellen.

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    Anzeige wegen Verleumdung? Auf welcher Grundlage?

    Kommentar von Freya Freya

    Verleumdung also. Ich weiß immo noch nicht, ob der Schreiber auch mit meinem Namen unterschrieben hat, da die Kopie gestern erst angefordert wurde. Dann aber auch Urkundenfälschung, ?

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Naja, Verleumdung wohl nicht! Eher Rufschädigung!

    Kommentar von Szintilator SzintilatorSzintilator

    Verleumdung ist doch das gleiche, wie Rufschädigung und Rufmord, jedenfalls wird der Beschuldigte ungerechtfertigter Weise diskriminiert! Wenn Du was in der Hand hast, gehe zur Polizei und erstatte Anzeige!

  • 2
    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    den Verfasser bzw. Urheber der Sache wird man wohl nicht zu fassen bekommen.Spreche persönlich beim zuständigen Landratsamt vor und stelle den Sachverhalt richtig, mehr kannst Du im Augenblick nicht machen, alles andere würde im Sande verlaufen...

  • 1
    Antwort von tweetytwo tweetytwo

    ich würde ne anzeige machen

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