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Beschwerde im Krankenhaus wegen Mangel an Hygiene?

Frage von oliviervd oliviervd

Wo muss man das einreichen? Gibt es Beschwerdestellen? Soll man das den Ärzten mitteilen? Oder der Klinikleitung?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von meersalz meersalz

    Bei einem Verdacht auf Hygienemängel und daraus entstandener Schaden, kann man sichn an die Ärztekammer wenden. Die Klinik muss sich an die Richtlinien des Robert-Koch-Institutes halten. Es ist auf jedenfall ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Wichtig ist:Es gilt die Umkehrbeweislage. Das bedeutet: Die Klinik muss nachweisen, dass sie sich entsprechend den Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben verhalten hat. Das muss dokumentiert sein und nachvollziehbar sein. Sonst hat die Klinik schlechte Karten.

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Meinst Du etwa die ändern das? Es ist bekannt,dass sehr sehr viele KH - unzureichend hygienisch sind und leider auch viele MEnschen - auch welche, die im Eigentlichen gesund sind - manchmal durch scheinbar "banale" Unreinheiten - eine Sepsis bekommen und sterben. Es gibt da so einige schwarze Schafe - aber dagegen kommt der "kleine Mann" nicht an. Gegen Städte und Ärzte/Krankenhäuser was unternehmen - dabei schafft man es in den seltensten Fällen, etwas zu erreichen-leider

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    Antwort von dita1988 dita1988

    Vielleicht ist es auch nur dein subjektive Wahrnehmung? Wende die an die Ärzte oder an die Klinkleitung.

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    Antwort von drsnuggles1980 drsnuggles1980

    verwaltungsrat und viell. mal bei der krankenkasse vielleicht können die die Zahlungen kürzen oder so ;-) wenns ums geld geht werden die evtl. schnell

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    Antwort von Wurzel50 Wurzel50

    Mach es schriftlich an die Krankenhausverwaltung, evtl. auch das Gesundheitamt einschalten, wünsche Dir viel Erfolg und guten Rutsch, wurzel50

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    Antwort von almmichel almmichel

    Immer bei der Leitung. Dann weißt du das es ankommt.

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    Antwort von lissy543 lissy543

    vielleicht mal einen anonymen brief schreiben aber alles erwähnen

    Kommentar von Benjamin BenjaminBenjamin

    Die Todesstrafe für Anzeigen von Hygienemängeln in Krankenhäusern wurde am 23.4.1876 abgeschafft.

    Du kannst also ohne Angst deinen Namen nennen!

    Kommentar von dita1988 dita1988dita1988

    lol. Ich habe noch nie verstanden warum man eine Beschwerdebrief anonym verfasst.

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