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Beschwerde bei der Bundeswehr einreichen?

Frage von daviddaniel daviddaniel

Guten Tag,

Mein Bruder hat am 04.11.2011 den Freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr angetreten, nach einem Tag hat er aufgegeben, da er schon am ersten Tag, wie ich den Gesprächen bisher entnehmen konnte aufs schlimmste Gedemütigt worden ist. Das macht mich furchtbar Wütend, da ich meinen eigen Bruder nicht mehr erkenne, es muss was schlimmes vorgefallen sein. Nun möchte ich Beschwerde bei der Bundeswehr einreichen. Wo kann ich das tun im Internet kann ich nichts gescheites finden, keine Adressen wo ich mich hin wenden kann. Hat einer Ahnung dann bitte um Hilfe. danke im voraus.

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von gri1su gri1su

    Wernn dein Bruder sich beschweren will, soll er sich an den Wehrbeauftragten wenden - das ist der richtige Ansprechpartner.

    Aber die Beschwerde sollte er schon selbst einreichen - du hast absolut nichts damit zu tun.

    Kommentar von daviddaniel daviddanieldaviddaniel

    Er ist derzeit nicht in der Lage dazu.

    Kommentar von MojitoTom MojitoTomMojitoTom

    Wenn Du an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages schreibst, solltet Ihr dies als Eingabe deklarieren. Sie sollte auch nicht anonym verfasst sein. Es ist natürlich von Vorteil, wenn Dein Bruder die Eingabe selbst verfasst (zumindest jedoch unterschreibt).

    Alternativ könnt Ihr Euch beim zuständigen Disziplinarvorgesetzten der Einheit beschweren, wo Dein Bruder eingesetzt war. Dann allerdings muss er diese zwingend selbst einreichen.

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    Antwort von Apollonea Apollonea

    Sry, aber die Bundeswehr ist kein Kindergarten und jeder der zu uns kommt sollte sich bewusst sein, dass dies keine Rosa-Tütü-Veranstaltung ist und wer nach einem Tag aufgibt, nun das ist dann besser für alle Beteiligten. Gerade in der Grundausbildung herrscht ein rauer Ton und bei der Jugend von heute ist es eh zu lasch. Vor 8 Jahren war dies im Gegensatz zu heute schlimmer und ich hab es auch durchgehalten obwohl ich als einzige und zudem blonde Frau ganz schön zu leiden hatte. Nach einen Tag gedemüdigt? Ist nicht wirklich möglich, denn am Tag der Einschleusung, hat er neben den ganzen Papierkram und den ersten Regeln nicht zu befürchten. Zumal er wie die meisten erst ab 14 Uhr in den Standort kommt und um 17 Uhr war schon das meiste vorbei und er will glaubhaft machen, dass er in drei Stunden so gedemütigt worden ist? Sry, aber das kann ich mir nicht vorstellen, selbst wenn die Ausbilder härter sind, am ersten Tag hat man selbst wenn man wollte keine Möglichkeit dazu jmd zu demütigen und sollte er in den Genuss gekommen sein, doch schon am ersten Tag eingekleidet zu werden und bis 01 Uhr beschäftigt gewesen sein seinen Spind nach Vorgabe einzuräumen nun dann ist das so. Da bin ich auch durch. Soviel dazu.

    Beschweren kann ER sich beim Wehrdienstbeauftragten der Bundeswehr. Die Adresse findet er im I-Net und du solltest diese Eingabe, die er dann schreiben sollte weder verfassen noch formulieren. Anonym bringt sie auch nichts und ich hoffe für ihn dass er nich einfach abgehauen ist, sondern einen KDV-Antrag gestellt hat, sonst gibts nämlich für Fahnenflucht noch eins obendrauf.

    Platz der Republik 1

    11011 Berlin

    Fax 030-726160283

    Kommentar von daviddaniel daviddanieldaviddaniel

    Ich sagte nach einem Tag und ein Tag hat 24 Stunden richtig? Einen weiteren Tag hat es gedauert bis er dort raus konnte. Und ich muss mir hier nicht erzählen lassen was da alles so an einem Tag passieren kann. Mir ist auch nicht klar wieso das hier jeder runter spielt und mich als einen Lügner bzw. meinen Bruder bezeichnet?

    Kommentar von pedobear pedobearpedobear

    Weil Versager meistens dazu neigen, sich Sachen schönzureden. Es sind immer die anderen Schuld.

    Aber dir kann man keine Vorwürfe machen, weil du ja nur von Informationen von ihm gefüttert wurdest. Quasi kannst du das nicht Objektiv sehen.

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    Antwort von Mariechen11 Mariechen11

    Das ist der Wehrbeauftragte Adresse ist:

    Platz der Republik 1

    11011 Berlin

    Fax 030-726160283

    Viel Glück

    Kommentar von daviddaniel daviddanieldaviddaniel

    Vielen dank habe lange gesucht aber nicht gefunden.

    Kommentar von Mariechen11 Mariechen11Mariechen11

    Ich habe dort auch schon angerufen, deshalb warn sie noch in meinem Notizbuch. Habe die Adresse auch nicht überd das Internet gefunden, mich durchtelefoniert

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    Antwort von Freddy01 Freddy01

    Es ist schwer für Jugendliche sich mal unterzuordnen und in dem Fall Befehle zu befolgen,aber nach einem Tag,wenn du den 4.10. meinst,ist das kaum vorstellbar. Außerdem müßte er aktiv werden!

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    Antwort von Tango0815 Tango0815

    was ist ihm den jetzt GENAU geschehen? hat er dir nur gesagt, DASS er gedemütigt wurde, oder auch WIE?

    naja, nach einem Tag so auszurasten ist aber echt seltsam, war dein bruder schon immer so?

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    Antwort von SubitoX SubitoX

    Wenn ihr euch noch anderweitig informieren wollt sucht im Internet nach der "Wehrbeschwerdeordnung" da steht alles wirklich haarklein erläutert auch, dass er sich als ausgeschiedener Soldat (auch wenn diese Betitelung nur auf einen sehr kurzen Zeitraum beschränkt ist) beschweren kann, wenn es dabei um ein mögliches Vorgehen in der Dienstzeit handelt.

    Ansonsten muss ich dem Großteil zustimmen, was heißt wirklich versuchen einigermaßen objektiv zu reflektieren, was ist genau vorgefallen und in wieweit ist das (nach WBO) beschwerdefähig, ansonsten wird das ein teurer Spass und ist auch mit viel Kraft verbunden, solche eine Beschwerde lastet ja sehr schwer sowohl auf dem FW als auch auf der BW im Allgemeinen.

    greets

    LT A.

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    RatgeberHelden Antwort von hartycat hartycat

    Da dein bruder aber gekündigt hat, ist normalerweise der Weg der Beschwerde ausgeschlossen, da er ja kein Soldat mehr ist.

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    RatgeberHelden Antwort von hartycat hartycat

    Es kann sich immer nur der betroffene selber beschweren. Natürlich muss man einen Grund angeben. reine Vermutungen helfen da nicht! Normalerweise kann sich ein Soldat nach Ablauf einer Nacht bei seinem Vorgesetzten beschweren oder direkt beim Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages.

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    Antwort von Driveboy35 Driveboy35

    Wenn schon,ist er von den angehenden Kameraden gedemüdigt worden.Die Ausbilder machen das nur,wenn man verpflichtet ist.Aber selbst das ist keine Verletzung der Ehre,sondern Ausbildung !Upps:ich les grad am 04.11.2011? Toller Scherz.

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    Antwort von Silvie11700 Silvie11700

    Zuerst musst Du Deinen Bruder dazu bringen, dass er genau erzählt was vorgefallen ist. Und dann gehst Du mit ihm zu einem Anwalt und ihr lasst Euch beraten. Denn sicher wird Dein Bruder in kurzer Zeit eine Vorladung vom Bundesheer bekommen, und bis dahin solltet ihr wissen, welche Rechte ihr habt. LG Silvie

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