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Beschwerde bei Behörde

gefragt von DevildogDevildog am 02.05.2008 um 14:04 Uhr

Eine Freundin von mir überlegt, gegen eine Sachbearbeiterin beim Landratsamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen. Ich habe im Netz ein bißchen recherchiert und bin immer wieder auf die Äusserung gestoßen, daß eine Beschwerde eigentlich "Mumpiz" sei, weil sie meisst nicht ernstgenommen wird oder es noch grössere Spannungen gibt zwischen ihr und den Mitarbeitern des LA. Ich weiß nun nicht so recht, was ich ihr raten soll...Auf der einen Seite, finde ich schon, daß man sich wehren sollte, aber ich möchte auch nicht, das die Stiuation noch schlimmer wird für sie...was meint ihr zu diesem Thema? Hat jemand Erfahrungswerte? LG Devi

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recht x 35.078 landratsamt x 9

butz1510
beantwortet von butz1510 am 2. Mai 2008 14:07
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Ich arbeite auf dem Amt. Wenn eine Beschwerde kommt, muss sie schon wirklich gravierenden Inhalts sein, bevor sie jemanden ernsthaft interessiert. Wenn Deine Bekannte sich "nur" über unhöfliches Verhalten etc. beschweren möchte, kann sie es wirklich bleiben lassen. Über was genau möchte sie sich denn beschweren? Das wäre interessant zu wissen, um die Lage besser einschätzen zu können.

Kommentar von 4efcfc5c49b3944703008f3e062d21e0smallDevildog am 2. Mai 2008 14:22

Ja...sowas hatte ich schon vermutet. Die Sachlage ist sehr verzwickt, würde Rahmen sprengen, habe bei Heeeschen schön ein bißchen angerissen...;-p

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 2. Mai 2008 14:27

Da kann ich Euch gleich sagen, beschweren bringt nichts, wenn mehrere Mitarbeiter darin verwickelt sind. Die decken einander und der Vorgesetzte wird kaum zugeben, dass er Flaschen in seiner Abteilung sitzen hat. Ich würde ihr raten, alles schriftlich anfordern, also welche Unterlagen sie jetzt endgültig bringen soll und wie es dann weitergeht etc. Um eine Lanze für das Amt zu brechen kann ich nur ergänzen, dass wir fürchterlich eine auf den Hut kriegen, wenn wir Gelder oder Anträge ins Rollen bringen und es fehlt auch nur ein Beleg, der den Antragsteller dazu berechtigt. Da macht heutzutage keiner mehr aus Mitleid einen Finger krumm.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 2. Mai 2008 14:12
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Dienstaufsichtsbeschwerden sind form-, frist- und fruchtlos.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 2. Mai 2008 14:16

Sehr gut!!!

Kommentar von 4efcfc5c49b3944703008f3e062d21e0smallDevildog am 2. Mai 2008 14:24

Genau das hab ich auch gelesen...:-)


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 2. Mai 2008 14:06
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da würde ich eher eine politische lösung finden. eine beschwerde führt tatsächlich in den meisten fällen zu nichts und trotzdem ist man auf diese person noch angewiesen...da ich die probleme nicht kenne, kann ich natürlich auch keine politische lösung anbieten, sonst gerne :)


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 2. Mai 2008 14:06
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Es ist natürlich schwer, hier zu raten, wenn man die Sachlage nicht kennt. Magst Du mal kurz anreissen, worum es geht, damit wir die Lage besser einschätzen können?

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 2. Mai 2008 14:08

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Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 2. Mai 2008 14:08

Nicht zum ersten Mal ;-)

Kommentar von 4efcfc5c49b3944703008f3e062d21e0smallDevildog am 2. Mai 2008 14:18

Meine Freundin hat durch einen Herpesvirus eine Gesichtslähmung erlitten und ist dabei Rente zu beantragen. Nun ist es bei ihr ein ewiges hin und her auf den Ämtern. Die LVA sagt was anderes als das Landratsamt (ist bei ihr für die Miete zuständig) und die Agentur für Arbeit (ist für ihren Regelsatz zuständig) "zickt" auch rum von wegen Zuständigkeit. Ich weiß, das so lang noch alles in der Schwebe ist, muß das Amt weiter zahlen, aber jedes mal, wenn sie denn Folgeantrag neu abgeben muß, hat sie schwierigkeiten, weil die vom Amt sich einfach nicht einig sind über die Zuständigkeit. Jedes mal ist es ein anderer Sachbearbeiter und jedesmal muß sie noch irgendwelche neuen Unterlagen bei bringen (ist schwierig das alles in der Kürze zu erkären). Dieses Mal haben sie ihr den Regelsatz nicht überwiesen, weil sie keine Krankmeldung vom Hausarzt dabei hatte. Dabei kennen sie ihre Akte, wissen daß sie weder lügt noch betrügt. Sie hatte dort mittgeteilt, daß ihr Arzt gerade auf Forbildung ist, aber sie bekam nur kaltschnäutzige Antworten. Ich würde ja mit gehen und es für sie klären, aber sie wohnt zu weit weg...schwierig, ich weiß...

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 2. Mai 2008 14:22

Das ist leider der graue Alltag, hier wird´s keinen Sinn machen sich zu beschweren - lieber gut stellen und hoffen, dass ein wohlgesonnener Sachbearbeiter die Lage schneller klar stellt...

Kommentar von 4efcfc5c49b3944703008f3e062d21e0smallDevildog am 2. Mai 2008 14:25

Ja...so sehe ich es auch, lieber mit den Sacharbeitern reden und einen Ausweg suchen ;-)


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 2. Mai 2008 19:52
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Meine bisherigen Erfahrungen im Umgang mit Behörden: http://www.klicktipps.de/seniorentipps.php#umgangmitbehoerden

Wenn das nicht hilft: Parteien und deren Kandidaten, die von mir gewählt werden wollen, Zeitung, Fernsehen (z. B. Frontal 21)


Patrick37
beantwortet von Patrick37 am 2. Mai 2008 16:33
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Hallo, in den meisten Fällen hilft ein Brief an den Landrat,der hat die Möglichkeit die Angelegenheit von Amtswegen überprüfen zu lassen, bzw einen neuen Sachbearbeiter zu übertragen.Informieren könntest du dich in deinem Fall auch noch beim VDK.


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