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Beschwerde an ARGE-Arzt

Frage von Kegelchen Kegelchen

meine Schwester ist zu 100 % behindert wegen ihrem Herzleiden und Borderline Syndrom, jetzt hat die ARGE die 100 % angezweifelt und hat eine Ärztin untersuchen lassen, die meint" Ach in einem halben Jahr ist das alles wieder in Ordnung und sie kønnen wieder arbeiten gehen." Und ihre Untersuchung bestand noch nichtmal in einem EKG sondern in einem Abhøren -fertig. Da meine schweste ja jetzt oder in einem halben jahr wieder gesund ist (gott blessed her!!!) kann sie ja auch wieder arbeiten und ihr wird das Hartz 4 gestrichen. Meine Schwester hat natürlich Widerspruch eingelegt.

Ist es nicht trotzdem møglich gegen so unfåhige Menscheen wie diese Ärztin Beschwerde einzulegen??? Muss das über die Ärztekamer geschehen?

Danke für eure Hilfe.

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Antworten (14)

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    Antwort von otter58 otter58

    wenn die ARGE ihr das Geld getrichen hat, so macht dass nur unter einer Voraussetzung Sinn und zwar der, dass die Ärztin zu dem Ergebnis gekommen ist, dass deine Schwester innerhalb der nächsten 6 Monate ihre Erwerbsfähigkeit nicht wieder erlangen wird. Damit gilt sie nach dem Gesetz nicht als erwerbsfähig und hat keinen Anspruch auf Hartz IV. Ich glaube ihr habt da etwas falsch verstanden. Ansonsten gäbe es keinen Grund, das Geld zu streichen

    Kommentar von Pintxo PintxoPintxo

    Genau: Damit ist sie dan ein Fall für die Grundsicherung. Das ist nur ein anderer Topf, wegen des hohen Grades der Behinderung kommt allerdings evtl. ein Zuschlag von 19% des Regelsatzes hinzu. Außerdem muss sie dann nur noch einmal im Jahr einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

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    Antwort von netzotto netzotto

    Der Amtsarzt wird von der Sachbearbeiterin beauftragt, zu prüfen ob es sich bei deiner Schwester um ein Gefälligkeitsattest handelt, oder festzustellen wie weit sich der Gesundheitszustand deiner Schwester verschlechtert hat. Mit dem behandelden Arzt sprechen.Gegen Gutachten erstellen lassen und ab zum Sozialgericht.Der Sozialverband Deutschland macht so etwas. Gruß / Ärztekamer ist Quatsch die Ärzte tun sich gegenseitig gar nichts.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Gefälligkeitsgutachten bei einem GdB von 100, da erscheint mir nicht sehr wahrscheinlich. Gefälligkeitsgutachten was die generell Erwerbsfähigkeit angeht, das kann schon sein, aber dann bitte zu einem Arzt schicken der das auch wirklich beurteilen kann und die nötigen Untersuchungen macht.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    ok, dass heisst sie muss nochmal eine zweite meinung einholen, wie kann sie denn einen unparteiischen arzt finden?

    Kommentar von netzotto netzottonetzotto

    Habe nicht gesagt das es so ist, sondern das es so grundsätzlich gemacht wird.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    naja, aber dann hat ja im prinzip die ärztin bescheinigt das meine schwester nur eine gefålligkeitsbescheinigung bekommen hat oder?

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Sieht so aus

    Kommentar von netzotto netzottonetzotto

    Die Amts-Ärztin hat Ihre Sicht des Krankheitsbildes dokumentiert, die muss ja nicht richtig sein.

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    Antwort von ohrenland ohrenland

    oh ich will auch bei der arge arbeiten...ich bin anstreicher...ich könnte dann die zahlungen streichen

    Kommentar von lolucard lolucardlolucard

    aber bitte, die der Scheinärzte.

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    Antwort von gruenderlexikon gruenderlexikon

    Beschwere dich nicht nur dort, sondern auch im Netz. Die Seite http://www.arbeitslosengeld-2.de/ veröffentlicht Geschichten, Schicksale und Fälle von Hartz 4 Betroffenen, anonym natürlich. Zusammen kann man so etwas bewegen.

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    Antwort von MarkusSchwarz MarkusSchwarz

    Naja,

    zum einen wollen wir alle doch hoffen, dass deine Schwester wirklich wieder gesund wird und sicherlich ist es auch korrekt, da offizielle amtärztliche Untersuchungen durchzuführen, ob eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

    Eine 100% dauerhafte BEHINDERUNG wg Herzleiden und Borderline kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen. Vermutlich redest du von 100%iger temporärer Arbeitsunfähigkeit.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    an dem herzleiden ist in sofern nicht zu machen, dass sie ein neues Herz braucht und soweit ich weiss hat man mit einem spenderorgan auch 100 %, dass das Borderline weggeht hoffen wir stark, aber die kasse kann ja noch nicht mal eine anståndige therapie bieten,...

    Kommentar von jumba jumbajumba

    Borderline geht nicht wieder weg, ist aber auch kein grund nicht arbeitsfähig zu sein. wenn das herzleiden nicht mehr eingeschätzt wird mit einer hundertprozentigen arbeitsunfähigkeit, dann ist es so. millionen von menschen mit herzfehler gehen arbeiten. wer hat denn gesagt das die schwester ein neues herz bräuchte? dann könnte man von gesundheit nicht reden. dann aber würden ebenfalls keine leistungen nach dem sgb2 mehr gezahlt werden sondern nach dem sgb12. für alg2 muss die schwester mind. 3 stunden tgl. arbeitsfähig sein. kann es sein das du die ärztin des versorgungsamtes die auch den grad der behinderung festlegt, mit der arge verwechselst?

    Kommentar von jumba jumbajumba

    Borderline geht nicht wieder weg, ist aber auch kein grund nicht arbeitsfähig zu sein. wenn das herzleiden nicht mehr eingeschätzt wird mit einer hundertprozentigen arbeitsunfähigkeit, dann ist es so. millionen von menschen mit herzfehler gehen arbeiten. wer hat denn gesagt das die schwester ein neues herz bräuchte? dann könnte man von gesundheit nicht reden. dann aber würden ebenfalls keine leistungen nach dem sgb2 mehr gezahlt werden sondern nach dem sgb12. für alg2 muss die schwester mind. 3 stunden tgl. arbeitsfähig sein. kann es sein das du die ärztin des versorgungsamtes die auch den grad der behinderung festlegt, mit der arge verwechselst?

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Hat deine Schwestern eine Behindertenausweis? Das ist hier der entscheidende Punkt.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    hat sie schon seit der geburt

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Die Arge hat was die Behinderung angeht kein Mitspracherecht, es steht ihr auch nicht zu eine Behinderung an zu Zweifel. Was sie sehr wohl überprüfen lassen kann ist die Erwerbsfähigkeit. Anders als viele Meinen hat der GdB (Grad der Behinderung ) nicht mit der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu tun, das snd zwei verschiedene Paar Schuhe. Das mit dem Widerspruch ist absolut korrekt. Der Arzt muss ein Gutachten schreiben, diese kann man dann von einem anderen Arzt bewerten lassen. Ich habe aber das Gefühl das du einiges durcheinander bringst, ihr sollte mal zu einem Soziaverband wie z.B dem vdk gehen und euch von denen beraten lassen. So ohne den geammten Vorgang zu kennen ist es schwer irgend welche Tip zu geben.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    danke für deine Antwort, ich weiss das der GdB nichts mit der Erwerbsfåhigkeit zu tun hat. Und das kønnen sie ja auch gerne überpr¨fen, aber das sich da eine Ärztin einfach hinstellt und meint meine Schwester ist bald wieder gesund, finde ich eine Frechheit. Sie ist nichtmal im entferntesten gesund und hatte deswegen eivon ihren und anderen Ärzten bescheinigt bekommen, dass sie nicht arbeiten darf.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Deine Schwester hat also eine GdB von 100 und Somit eine Schwerbehindertenausweis, verstehe ich das so richtig?

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    ja sie hat einen schwerbehinderten ausweis

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    Antwort von swatkatten swatkatten

    Sie sollte Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen (wie ich sie schon habe), dann hat sie den Ärger mit der Arge nicht mehr. Außerdem könnte sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen, dann hat sie obendrein noch diverse Erleichterungen.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Bei eine GdB von 100 hat sie einen Schwerbehindertenausweis.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    ja genau, den hat sie udn die rente beantragt sie diese Woche...

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    Antwort von Kegelchen Kegelchen

    also alle die eine ernste krankheit haben, bitte zur ARGE fahren und untersuchen lassen, denn danach ist man wieder gesund. Klasse!!!

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    Antwort von lolucard lolucard

    Du kannst eine Neuuntersuchung beantragen. Es ist der Job von dem Arzt zu lügen. Ich kenne jemanden, dem es so ziemlich genauso ging. Versuche, einen Arzt zu erzwingen, der anerkannt, aber nicht von denen gestellt ist.

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    Antwort von Pumukl Pumukl

    Wer hat denn die 100% festgestellt?
    Das Versorgungsamt? Wenn nicht, dann vergiss es!
    Ansonsten "Borderline" entlockt dem Versorgungsamt eigenlich nur ein müdes Lächeln.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    ich kann dir leider nicht sagen wer die 100 % bewilligst hat, aber ich weiss das sie dafür bei vielen Ärzten war udn die sicheinig waren. Ihre Ärzte in Leipzig (Herzklinik) werden aich auch freuen, dass sie jahrelang falsch gelegen haben ...udn sie wieder gesund ist!!!

    Kommentar von Pumukl PumuklPumukl

    Ja, so habe ich mir den Krankheitsverlauf auch vorgestellt.
    Borderline ist die Diagnose, wenn die Ärzte am Ende ihres Lateins angekommen sind und den Patienten loswerden wollen.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    hååå was soll das denn jetzt? willst du helfen oder vermutungen anstellen?

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Wenn sie wirkliche eine GdB von 100 hat, dann muß schon eine massive beeinträchtigung vorliegen.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    die beeinträchtigung ist in sofern massiv, dass sie jeden augenblick tot umfallen kann, ist das nicht massiv???

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Der Kommentar bezog sich auf die Aussage von Pumukl, der meiner Meinung nach etwas über das Ziel hinausgeschossen ist. Ferndiagnosen wie er sie genacht hat würde ich mit nicht anmaßen. Aber was das tot Umfallen betrifft, da gibt es viele Behinderungen bei denen so etwas passieren kann, so eine habe ich selber auch und Arbeite trozdem Vollschichtig.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    verschlechtert sich denn dein Zustand wenn du arbeiten gehst?

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Nein das tut er nicht, der verschlechter sich so oder so.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    bei ihr ist es jede anstrengung und jeder stress, sie würde auchlieber arbeiten gehen und hat auch versucht nebenbei zu arbeiten, aber si ehat gemerkt das es ihr viel schlechter geht und sie fühlt sichjetzt schon sehr schwach UND DANN wird sie auch noch von so einer "Ärztin" untersucht, sprich noch mehr stress, das macht mich einfach rasend und ich kann noch nicht mal was machen...

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    danke für deine Hilfe und alles gute für dich

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    Antwort von aslm2006 aslm2006

    Ärztekammer auf jeden Fall.

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Will Deine Schwester krank sein ? Ich würde mich über so eine Beurteilung freuen.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    ja is ja auch klasse, aber die wahrheit sieht anders aus, sie braucht eigentlich ein neues herz und nix mit wieder gesund. Wir håtten wohl auch lieber das sie gesund ist udn arbeiten kann

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Das kann man ja in einem halben Jahr auch wieder nachweisen.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    aber dann muss sie arbeiten gehen, was sie nicht darf und kannund bekommt kein geld wenn sie es nicht macht!

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Ist sie etwa komplett bettlägrig ?

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    man muss nicht bettlågrig sein um nicht arbeiten zu dürfen und nein ist sie nicht. es ist nur so das bei Anstrengung (und das ist für sie schpon 8 stunden im Büro zu sitzen) ein Gewebe in Ihrem Herzen wåchst und zudem ist ihr herz schon so schwach, dass ich mich freuen kann wenn sie noch 20 jahre lebt

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Wenn man sich nur hängen lässt, kann man freilich nicht gesund werden - das macht einen erst richtig krank.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    sorry an alle anderen aber da sag ich nur: F... you!!! du hast ja gar keine Ahnung!!!

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Bei Dir hat auch der Arzt keine Ahnung. Wer nicht will hat es leider viel zu leicht bei uns.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    bleib du mal bei deinem Holzbau, mehr scheinst du nicht drauf zu haben, im grunde bist du unter unser aller Niveau, und eigentlich gibtr der Klügere nach, aber einer muss es dir ja mal sagen!

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Solche Kommentare liebe ich, keine Ahnung von der genauen Sachlage, aber gleich mal Faulheit unterstellen. Ich hoffe du wirst nicht mal so Krank das du nicht mehr arbeiten kannst. Ja es gibt faule Schweine, aber es gibt auch genug Fälle in denen die Verwaltung einfach nur Scheiße baut.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    danke drachentöter!

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    So ein Gutmenschengesülze ohne das Geschriebene durchzulesen eignet sich immer sehr gut um sich zu schön darzustellen. Gell

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    getroffene Hunde bellen!! ; )

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Ich hab es durch gelesen, aber du maßt dir an über eine Person zu Urteilen die hier noch nicht einmal selber geschrieben hat. Ich will hier überhaupt nicht als Gutmensch auftreten, aber ich halte auch nichts davon immer nur feste drauf zu schlagen. Was mich Ärgert, ist das mit dem, wenn man sich hängen läst ..., Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen das man auch nicht alles in den Griff bekommt wenn man sich nicht hängen lässt. Eine Behinderung hat nun mal die Eigenart das sie einem Grenzne vorgibt die man mit noch so viel Willen nicht überschreiten kann. Wie der Sachverhalt hier liegt weiß ich nicht, aber deshalb bin ich Vorsichtig mit meinen Äußerungen. Was Amtsärtze betrifft da habe ich gute aber auch schlechte kennengelernt, die haben öffters das Problem das in das nötige Spezialwissen fehlt sie aber etwas schreiben müssen.

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    Antwort von Lady1985 Lady1985

    Ja,Ärtzekammer!

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