meine Schwester ist zu 100 % behindert wegen ihrem Herzleiden und Borderline Syndrom, jetzt hat die ARGE die 100 % angezweifelt und hat eine Ärztin untersuchen lassen, die meint" Ach in einem halben Jahr ist das alles wieder in Ordnung und sie kønnen wieder arbeiten gehen." Und ihre Untersuchung bestand noch nichtmal in einem EKG sondern in einem Abhøren -fertig. Da meine schweste ja jetzt oder in einem halben jahr wieder gesund ist (gott blessed her!!!) kann sie ja auch wieder arbeiten und ihr wird das Hartz 4 gestrichen. Meine Schwester hat natürlich Widerspruch eingelegt.
Ist es nicht trotzdem møglich gegen so unfåhige Menscheen wie diese Ärztin Beschwerde einzulegen??? Muss das über die Ärztekamer geschehen?
Danke für eure Hilfe.
Genau: Damit ist sie dan ein Fall für die Grundsicherung. Das ist nur ein anderer Topf, wegen des hohen Grades der Behinderung kommt allerdings evtl. ein Zuschlag von 19% des Regelsatzes hinzu. Außerdem muss sie dann nur noch einmal im Jahr einen Weiterbewilligungsantrag stellen.