Genau genommen war es kein "Erschleichen von Leistungen", sondern ein versuchter Betrug, den Du da begangen hast. Aber das nur mal der Vollständigkeit halber, für Dich wird es keinen Unterschied machen.
Ich gehe mal davon aus, daß Dein Geburtsdatum irgendwas mit 98 ist und Du damit schon älter als 20 bist.
Gegen Dich wurde logischerweise ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat eingeleitet. Du wirst nun einen Anhörungsbogen von der Polizei zugeschickt bekommen. Dort solltest Du in jedem Fall ankreuzen: "Ich gebe die Tat zu" und "Ich bin mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage einverstanden". Außerdem solltest Du auf dem Anhörungsbogen noch kurz den Sachverhalt schildern - keine Ausreden suchen und ein bißchen Reue macht sich auch immer ganz gut.
Dann wird das Verfahren nach Rücksendung des Anhörungsbogens an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dort wird entschieden, was weiter passiert. Sofern Du vorher noch nicht strafrechtlich aufgefallen bist, kannst Du davon ausgehen, daß das Verfahren gegen Dich dann nach § 153 StPO eingestellt werden wird. Wenn Du Pech hast, mußt Du vor Einstellung des Verfahrens noch einen Geldbetrag von einigen 100 Euros zahlen müssen, aber das glaube ich nicht.
All das entbindet Dich aber nicht davon, daß Du zusätzlich noch das "Erhöhte Beförderungsentgelt" von 40,-€³ bezahlen mußt.
Vorbestraft bist Du am Ende nicht und hast auch keinen Eintrag im Führungszeugnis.
viel vielen dank, perfekte Antwort : )
Thx :-)
Dies Antwort ist leider nicht perfekt, weil sie nicht zutrifft. Eine Einstellung nach § 153 StPO kann hier gar nicht in Frage kommen, weil keine Geringfügigkeit vorliegt. Denn die Schuld des Täters ist nicht als gering anzusehen. Hier liegt ein lupenreiner Betrugsversuch vor, der sicher nicht nach § 153 eingestellt wird. Das Verfahren wird vielleicht nach § 153a StPO eingestellt werden, wenn Du nicht vorbelastet bist. Du wirst in jedem Fall eine Auflage bis zur Einstellung des Verfahrens erfüllen müssen. Ich bin mir auch völlig sicher, dass Du auch keinen Anhörungsbogen von der Polizei erhältst, sondern Du wirst polizeilich vernommen. Anhörungsbögen gibt es in der Regel nur bei Ordnungswidrigkeiten, aber bei nicht bei Straftaten wie Betrug! Also lass Dir nichts erzählen, es wird auf jeden Fall zu einer mündlichen Verhandlung kommen.