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beschuldigt wegen Sachbeschädigung

Frage von ElTortinio ElTortinio

Hi, ich und 2 Kollegen sind okt/10 abends von der Polizei angehalten worden mit der Anschuldigung, Autos mutwillig beschädigt zu haben, was nicht stimmt. Wir wurden gesehen wie wir die Strasse, in der besagte Autos beschädigt wurden, längsgelaufen sind, was ja auch wirklich stimmt, nur haben wir nichts gemacht! Nach einem Brief von der Polizei, in dem wir die Tat natürlich nicht zugegeben haben, kam jetzt ein Brief vom Anwalt eines Geschädigten mit der Aufforderung, Schadenersatz für einen Außenspiegel, sowie seine Anwaltskosten (?) zu bezahlen. Eigentlich hatten wir mit dem Fall abgeschlossen, da wir ja tatsächlich nix gemacht hatten. Jetzt dieser Brief. Wie sollen wir uns verhalten? Eigentlich haben wir keine Lust und Zeit zu nem Anwalt zu rennen. Wieso denn auch. Und wieso stellt uns der Anwalt seine Kosten in Rechnung? Darf er das denn? Muß man das nicht erst, wenn man vor Gericht verliert? Und wie kommt er überhaupt dazu? Strafrechtlich ist bis heute noch nix gekommen, die Staatsanwaltschaft scheint keine Gründe für eine Anklage zu haben, woher denn auch? Wir sind lediglich beim rumlaufen gesehen worden von einem "Zeugen" (Was ein Schwachsinn). Wie kommt der Anwalt dazu, uns Zivilrechtlich belangen zu wollen? Was sollen wir jetzt tun? Ist das nur ein plumper Versuch vom Anwalt? Sollten wir uns besser auch nen Anwalt nehmen? Echt ärgerlich das ganze :( Danke schonmal :)

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von PapaPapillon PapaPapillon

    Das ist manchmal üblich. Der Anwalt hat die Pflicht, die Interessen seiner Mandanten zu vertreten, auch in finanzieller Hinsicht. Sein Berufstethos verlangt zwar, dass er die Rechtslage beurteilt. Aber er muss nicht daran handeln. Schreib ihm einen kurzen sachlichen Brief:
    .
    Sehr geehrter Herr X
    Ihr Brief vom 00.1.2011 hat meine volle Aufmerksamkeit gefunden.
    Der darin erwähnte Schaden wurde nicht von mir verursacht.
    Ich weise deshalb ihre Forderung zurück.
    .
    Mehr braucht es nicht.

    Kommentar von Bergmanndocarmo BergmanndocarmoBergmanndocarmo

    Zusatz: "..dies wird durch die polizeilichen Ermittlungen (Az. xxx) bestätigt werden."

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    Antwort von NORDANWALT NORDANWALT

    ...zunächst einmal hat der Umstand, daß jemanden unberechtigt ein Schaden zugefügt wird, rechtlich gesehen, zwei unabhängige Seiten: Zum einen toleriert die Gesellschaft bestimmte Verhaltensweisen, wie z.B. Sachbeschädigung, nicht, sondern stellt sie unter Strafe. Vor Beginn eines Strafverfahrens steht das Ermittlungsverfahren, bei dem die Staatsanwaltschaft den gesetzlichen Auftrag hat, belastendes, aber auch ausdrücklich entlastendes Material gegen einen Beschuldigten zu sammeln und zu werten. Soetwas kann natürlich dauern. Als Beschuldigter hat man aber den Anspruch auf rechtliches Gehör und darauf zu erfahren, ob das Verfahren z.B. eingestellt wurde. Auf der anderen Seite steht der Anspruch des Geschädigten auf Ersatz seines Schadens gegen einen (vermeindlichen) Schädiger. Hier stehen dem Geschädigten, als Hilfe, die Zivilgerichte zur Verfügung. In der Regel nutzt dabei der Geschädigten das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, um die Richtigkeit seiner Ansprüche im Zweifel beim Zivilrichter beweisen zu können. Ein seriöser Rechtsanwalt prüft daher zunächst, ob sich an Hand des Ermittlungsergebnisses beweisen lässt, ob und wer die Schäden seines Mandanten zu verantworten hat. Erst dann wendet er sich mit einem Anspruchschreiben an den (vermeindlichen) Anspruchsgegner. Schreibt er einfach "ins Blaue" hinein an irgendjemanden, macht er sich ggfs. selbst gegnüber seinem Mandanten schadensersatzpflichtig. Will man sich erfolgreich gegen solche Ansprüche verteidigen, dann sollte man die gleiche Kenntnis haben wie die Gegenseite, also den Inhalt der amtlichen Ermittlungsakte kennen. Diese Kenntnis erlangt man vollständig nur über einen (eigenen) Anwalt, der dann vielleicht zu ganz anderen Interpretationen des Ergebnisses kommt.

    Schließlich gehören die sog. Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu seinem Schadensersatzanspruch gegen den (richtigen) Schädiger dazu, damit also auch die Kosten seines Anwaltes für die außergerichtliche und gerichtliche Schadensregulierung. Gem § 249 BGB ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre der Schaden nie passiert...

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    Antwort von x22121990x x22121990x

    schreibt dem anwalt das ihr nix bezahlen werdet da ihr es nicht gewesen seid und wenn ihm das nich passt sollen sie gerne ihr glück vor gericht versuchen und sich noch mehr kosten selber aufdrücken. und ohne beweise (fingerabdrücke auf steinen etc.) kann man euch nix selbst wenn ihr es wart

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    Antwort von WilliBusch WilliBusch

    Solange keine Anzeige vorliegt, bist du für die Tat nicht verantwortlich. Sollte eine Anzeige vorliegen und du bist schuldig, dann rettet dich der frühzeitige Schadensersatz vor schlimmeren Strafen. Dann wird das Verfahren vielleicht sogar eingestellt.

    Kommentar von ElTortinio ElTortinio

    Wie würde ich von einer Anzeige erfahren? Von der Polizei oder Staatsanwaltschaft ist bis heute nichts gekommen. Bin noch nie angezeigt worden, entschuldigt bitte meine Unkenntnis dsbzgl. Bekomm ich dann nen Brief mit "Sie wurden Angezeigt wegen..." oder wie kann ich das verstehen?

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    Antwort von alluhanacktbar alluhanacktbar

    er wird es durchziehen und euch auf schadensersatz verklagen mit dem zeugen....

    nur weil strafrechtlich keine anklage erhoben wird, will er doch trotzdem seinen schaden reguliert haben...

    btw ist das warscheinlich nichtmal böse absicht von ihm, er hat nen schaden und einen zeugen, der sagt, ihr ward das, was tätest du?

    ja weiss nich, ob du nen anwalt brauchst, das musst du entscheiden, da spielen mehrere faktoren mit, die ich nicht kenne...zb wieviel kostet der dich und was kostet es dich, wenn du verlierst....

    Kommentar von ElTortinio ElTortinio

    Ja klar ist das ärgerlich für ihn. Ich selbst hab auch nen langen Kratzer im Auto von so einem Idioten. Aber ich kann doch nicht einfach jeden der an meinem Auto vorbeiläuft gleich vor Gericht zerren?

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    Antwort von BlueLadybird BlueLadybird

    Wenn du dich in der Lage fühlst, eine passende (sachliche!) Antwort auf den Brief des Anwalts zu schreiben, dann mach das ruhig erstmal selber. Frage ihn, welche Beweise gegen euch vorliegen und dass du dir in dem Fall, dass diese zweifelhaft sind einen solche Anschuldigung verbittest, da in Deutschland das Prinzip gilt, dass im Zweifel für de Angeklagten entschieden wird. Kommt dann noch mal was, würde ich mir einen Anwalt nehmen.

    Kommentar von alluhanacktbar alluhanacktbaralluhanacktbar

    nein, der anwalt und der kläger werdne nach diesem brief die hosen voll haben und alles fallen lassen...

    Kommentar von ElTortinio ElTortinio

    Muss der Anwalt mir überhaupt sagen, welche Beweise gegen mich vorliegen wenn ich kein Jurist bin? Im Brief von ihm steht nur das wir es waren. Keine Begründung oder Beweise auf die er seine Behauptung stützt. Einfach nur: "Sie waren es, sie müssen zahlen.." Mittlerweile find ich es nicht mehr so zum lachen wenn ich ehrlich bin :(

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    Antwort von rehbecca77 rehbecca77

    Ihr habt keinen Titel bekommen, z.B. durch eine Gerichtsverhandlung. Da kann der Anwalt gerne schreiben was er will.Beruft euch darauf

    Kommentar von alluhanacktbar alluhanacktbaralluhanacktbar

    ja die verhaldlung kommt ja dann, der anwalt strengt sie doch grade an.....

    Kommentar von ElTortinio ElTortinio

    Vielen Dank für eure Antworten :) Wird, falls sich der Kläger wirklich dazu entscheidet ein Gerichtsverfahren anzustreben, die Sache nicht schon vorab vom Gericht untersucht, ob es überhaupt zu einem Verfahren reicht? Oder kommt nach dem Brief vom Anwalt und der nicht geleisteten Forderung gleich das Gerichtsverfahren?

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