Meine Tochter ist 14 Jahre alt. Sie lebt bei Muttern. Es besteht ein unbefristeter Kindesunterhalt(KU)-Titel. Nach Einkommenssteigerung muss ich nun mehr Kindesunterhalt (KU) zahlen. Ein neuer KU-Titel muss erstellt werden. In den Briefen zuvor bat ich um Berücksichtigung Beschränkung des KU-Titels auf 18. Lj meiner Tochter. Das JA ging im letzten Brief mit Fristsetzung zur Neuerstellung eines beschränkten Titels nicht ein.
Bevor ich zum Jugendamt meines Wohnsitz zur Neuerstellung des Titels gehe, bat ich das zuständige JA um schriftliche Zusage zur Befristung!
Habe ich ein Recht auf die Befristung des KU-Titels bis zum 18. Lj des Kindes?

Stell die Frage mal hier, ist ein sehr kompetentes Forum. Haben mir mal wirklich geholfen. http://forum.isuv.org/
warum sollte deine unterhaltspflicht befristet werden?
du hast unterhalt zu zahlen bis zur wirtschaftlichen selbstständigkeit deiner tochter und die tritt heute bei den meisten jugendlichen nicht mit 18 jahren ein.
wenn kinder studieren kann das sehr lange dauern, hoffe du hast ein schlaues kind.
Frage: Sind nicht beide Elternteile mit Vollendung des 18. Lj des Kindes barunterhaltspflichtig?
patrick am 29. April 2008 23:44 Nee so ist das eben nicht. BIS Volljährigkeit gilt Düsseldorfer Tabelle minus Selbstbehalt, EGAL was die Mutter verdient. AB Volljährigkeit werden beide Elternteile zur Berechnung herangezogen. Eine Befristung ist unbedingt notwendig!
patrick am 29. April 2008 23:46 Meine Antwort bezog sich auf Xy. Pithegau, du solltest deinen Titel nur befristet unterschreiben. Niemand weiß, was noch kommt, neuer Papa, neue Schwierigkeiten..........
Darum geht es doch in meiner Frage! Habe ich ein Recht auf Befristung?
mag alles sein, wenn das kind noch lernt muss trotzdem gezahlt werden und neuer papa spielt schon mal gar keine rolle, der ist zu nix verpflichtet.
warum wollen sich die väter immer nur so gern vor dem zahlen drücken?
Niemand drück sich! Zahle immer den KU!!!!!
patrick am 29. April 2008 23:56 liebe XY das ist schon klar ;o)
aber dann gilt eben nicht mehr der Titel von heute, sondern die Berechnung nach dem aktuellen Verdienst. Kann sogar sein, Pit muss dann mehr zahlen, wenn er mehr verdient. Von Drücken kann da keine Rede sein...
patrick am 29. April 2008 23:50 Ja. Befriste den Titel genau auf den Tag der Vollendung des 18. Lebensjahres. Das ist sehr wichtig, bis dahin kann sich vieles verändert haben.

Nein.
♥ Sender am 29. April 2008 23:37 Weißt Du, was mich am Meisten an Deiner Frage stört? - Du schreibst ständig von 'Titel'. Googel doch einfach mal nach der 'Düsseldorfer Tabelle' und gleiche Deine Zahlungen dementsprechend an. Das freut Dein Kind und Deine Ex, denn alle sparen die Anwaltsgebühren.
Was hast Du denn für ein Problem damit, Deinem Kind noch ein wenig unter die Arme zu greifen?
Frage: Sind nicht beide Elternteile mit Vollendung des 18. Lj des Kindes barunterhaltspflichtig?
patrick am 29. April 2008 23:41 So ist es, ab dem Datum wird anders gerechnet.
♥ Sender am 29. April 2008 23:48 Weißt Du was: gib mal einfach die Quelle an.
♥ Sender am 29. April 2008 23:46 Dies ist keine Rechtsauskunft
Grundsätzlich musst Du Dir doch darüber im Klaren sein, dass Deine Tochter, dadurch, dass sie im Haushalt der Mutter lebt, dort zusätzliche Kosten verursacht (bsp. zusätzlicher Wohnraum, Stromkosten, anteilige Wasserkosten, Taschengeld, Kleidung, Schulbedarf, Nahrung...), die im Zweifel von Deiner Ex getragen werden. Diese Dinge sind manchmal versteckt aber müssen doch letzten Endes bezahlt werden. Und das ist doch der Grund, warum Du Dich am Unterhalt in bar beteiligst...
Ich denke auch, dass Du vielleicht in dem Forum, welches spatzi vorschlägt, mal vorbeischauen solltest...
patrick am 29. April 2008 23:52 Sender hat recht, das hier kann keine Rechtsauskunft ersetzen. Stell dieselbe Frage bei ISUV ein, die rechnen dir sogar alles aus......Selbst erlebt.
patrick am 29. April 2008 23:40 Also dann doch: Natürlich kannst du den Unterhaltstitel auf die Vollendung des 18. Lebensjahres beschränken. Das macht das JA auf Verlangen auch. Ist ganz normal.
fabienne1997 am 29. April 2008 23:41 auch bei einer Düsseldorfer Tabelle bekommt Man(N) einen "Titel"! Anwaltsgebühren kostet dieses nicht, denn den "Titel" vergibt auch das Jugendamt!
♥ Sender am 29. April 2008 23:47 Ach, Kinners, Ihr macht das alles sooo kompliziert...
Ist mir grad aufgefallen: "das zuständige JA" ist bei dir das des Kindes? Das ist irrelevant. Du gehst einfach auf das JA an deinem Wohnsitz und lässt den Titel beurkunden, und zwar befristet.
Um diese Frage handelt es sich nicht. Sondern, habe ich das Recht zur Beschränkung des Titels?
unruhig werd Zum 3.Mal: ja.
Ok :-)
Warte ja nur noch auf Bestätigung zur Beschränkung KU-Titel durch zuständiges JA. Anschl. werde ich auf "mein" JA gehen und Neutitel erstellen lassen.