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Beschränkung KU-Titel

gefragt von PitHegau am 29.04.2008 um 23:30 Uhr

Meine Tochter ist 14 Jahre alt. Sie lebt bei Muttern. Es besteht ein unbefristeter Kindesunterhalt(KU)-Titel. Nach Einkommenssteigerung muss ich nun mehr Kindesunterhalt (KU) zahlen. Ein neuer KU-Titel muss erstellt werden. In den Briefen zuvor bat ich um Berücksichtigung Beschränkung des KU-Titels auf 18. Lj meiner Tochter. Das JA ging im letzten Brief mit Fristsetzung zur Neuerstellung eines beschränkten Titels nicht ein.
Bevor ich zum Jugendamt meines Wohnsitz zur Neuerstellung des Titels gehe, bat ich das zuständige JA um schriftliche Zusage zur Befristung!
Habe ich ein Recht auf die Befristung des KU-Titels bis zum 18. Lj des Kindes?


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Reply


patrick
beantwortet von patrick am 29. April 2008 23:34
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Stell die Frage mal hier, ist ein sehr kompetentes Forum. Haben mir mal wirklich geholfen. http://forum.isuv.org/

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmall patrick am 30. April 2008 00:03

Ist mir grad aufgefallen: "das zuständige JA" ist bei dir das des Kindes? Das ist irrelevant. Du gehst einfach auf das JA an deinem Wohnsitz und lässt den Titel beurkunden, und zwar befristet.

Kommentar von PitHegau am 30. April 2008 00:11

Um diese Frage handelt es sich nicht. Sondern, habe ich das Recht zur Beschränkung des Titels?

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmall patrick am 30. April 2008 01:50

unruhig werd Zum 3.Mal: ja.

Kommentar von PitHegau am 30. April 2008 08:42

Ok :-)
Warte ja nur noch auf Bestätigung zur Beschränkung KU-Titel durch zuständiges JA. Anschl. werde ich auf "mein" JA gehen und Neutitel erstellen lassen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. April 2008 23:40
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warum sollte deine unterhaltspflicht befristet werden?

du hast unterhalt zu zahlen bis zur wirtschaftlichen selbstständigkeit deiner tochter und die tritt heute bei den meisten jugendlichen nicht mit 18 jahren ein.

wenn kinder studieren kann das sehr lange dauern, hoffe du hast ein schlaues kind.

Kommentar von PitHegau am 29. April 2008 23:43

Frage: Sind nicht beide Elternteile mit Vollendung des 18. Lj des Kindes barunterhaltspflichtig?

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmall patrick am 29. April 2008 23:44

Nee so ist das eben nicht. BIS Volljährigkeit gilt Düsseldorfer Tabelle minus Selbstbehalt, EGAL was die Mutter verdient. AB Volljährigkeit werden beide Elternteile zur Berechnung herangezogen. Eine Befristung ist unbedingt notwendig!

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmall patrick am 29. April 2008 23:46

Meine Antwort bezog sich auf Xy. Pithegau, du solltest deinen Titel nur befristet unterschreiben. Niemand weiß, was noch kommt, neuer Papa, neue Schwierigkeiten..........

Kommentar von PitHegau am 29. April 2008 23:48

Darum geht es doch in meiner Frage! Habe ich ein Recht auf Befristung?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 29. April 2008 23:50

mag alles sein, wenn das kind noch lernt muss trotzdem gezahlt werden und neuer papa spielt schon mal gar keine rolle, der ist zu nix verpflichtet.

warum wollen sich die väter immer nur so gern vor dem zahlen drücken?

Kommentar von PitHegau am 29. April 2008 23:53

Niemand drück sich! Zahle immer den KU!!!!!

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmall patrick am 29. April 2008 23:56

liebe XY das ist schon klar ;o)

aber dann gilt eben nicht mehr der Titel von heute, sondern die Berechnung nach dem aktuellen Verdienst. Kann sogar sein, Pit muss dann mehr zahlen, wenn er mehr verdient. Von Drücken kann da keine Rede sein...

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmall patrick am 29. April 2008 23:50

Ja. Befriste den Titel genau auf den Tag der Vollendung des 18. Lebensjahres. Das ist sehr wichtig, bis dahin kann sich vieles verändert haben.


♥ Sender
beantwortet von ♥ Sender am 29. April 2008 23:32
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Nein.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 29. April 2008 23:37

Weißt Du, was mich am Meisten an Deiner Frage stört? - Du schreibst ständig von 'Titel'. Googel doch einfach mal nach der 'Düsseldorfer Tabelle' und gleiche Deine Zahlungen dementsprechend an. Das freut Dein Kind und Deine Ex, denn alle sparen die Anwaltsgebühren.

Was hast Du denn für ein Problem damit, Deinem Kind noch ein wenig unter die Arme zu greifen?

Kommentar von PitHegau am 29. April 2008 23:39

Frage: Sind nicht beide Elternteile mit Vollendung des 18. Lj des Kindes barunterhaltspflichtig?

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmall patrick am 29. April 2008 23:41

So ist es, ab dem Datum wird anders gerechnet.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 29. April 2008 23:48

Weißt Du was: gib mal einfach die Quelle an.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 29. April 2008 23:46

Dies ist keine Rechtsauskunft

Grundsätzlich musst Du Dir doch darüber im Klaren sein, dass Deine Tochter, dadurch, dass sie im Haushalt der Mutter lebt, dort zusätzliche Kosten verursacht (bsp. zusätzlicher Wohnraum, Stromkosten, anteilige Wasserkosten, Taschengeld, Kleidung, Schulbedarf, Nahrung...), die im Zweifel von Deiner Ex getragen werden. Diese Dinge sind manchmal versteckt aber müssen doch letzten Endes bezahlt werden. Und das ist doch der Grund, warum Du Dich am Unterhalt in bar beteiligst...

Ich denke auch, dass Du vielleicht in dem Forum, welches spatzi vorschlägt, mal vorbeischauen solltest...

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmall patrick am 29. April 2008 23:52

Sender hat recht, das hier kann keine Rechtsauskunft ersetzen. Stell dieselbe Frage bei ISUV ein, die rechnen dir sogar alles aus......Selbst erlebt.

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmall patrick am 29. April 2008 23:40

Also dann doch: Natürlich kannst du den Unterhaltstitel auf die Vollendung des 18. Lebensjahres beschränken. Das macht das JA auf Verlangen auch. Ist ganz normal.

Kommentar von PitHegau am 29. April 2008 23:41

Warum erst Nein?

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmall patrick am 29. April 2008 23:47

Nicht erst nein, ich wollte erst nur auf ISUV verweisen. Aber da hier falsche Angaben gemacht wurden, musste ich das korrigieren.

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 29. April 2008 23:41

auch bei einer Düsseldorfer Tabelle bekommt Man(N) einen "Titel"! Anwaltsgebühren kostet dieses nicht, denn den "Titel" vergibt auch das Jugendamt!

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 29. April 2008 23:47

Ach, Kinners, Ihr macht das alles sooo kompliziert...


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. April 2008 23:33
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Das glaube ich nicht.

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmall patrick am 29. April 2008 23:41

Diesmal leider falsch, Qetan.

Kommentar von 96e4109c435278cc7bc3a571512f4ad9small Qetan am 29. April 2008 23:50

schäm. aber ich habe ja auch gesagt: ich glaube.

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmall patrick am 30. April 2008 00:07

:o) nix für ungut




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