Meine Tochter ist 14 Jahre alt. Sie lebt bei Muttern. Es besteht ein unbefristeter Kindesunterhalt(KU)-Titel. Nach Einkommenssteigerung muss ich nun mehr Kindesunterhalt (KU) zahlen. Ein neuer KU-Titel muss erstellt werden. In den Briefen zuvor bat ich um Berücksichtigung Beschränkung des KU-Titels auf 18. Lj meiner Tochter. Das JA ging im letzten Brief mit Fristsetzung zur Neuerstellung eines beschränkten Titels nicht ein.
Bevor ich zum Jugendamt meines Wohnsitz zur Neuerstellung des Titels gehe, bat ich das zuständige JA um schriftliche Zusage zur Befristung!
Habe ich ein Recht auf die Befristung des KU-Titels bis zum 18. Lj des Kindes?
Beschränkung KU-Titel
Antworten (4)
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1Antwort von
xyungeloestxyungeloest
warum sollte deine unterhaltspflicht befristet werden?
du hast unterhalt zu zahlen bis zur wirtschaftlichen selbstständigkeit deiner tochter und die tritt heute bei den meisten jugendlichen nicht mit 18 jahren ein.
wenn kinder studieren kann das sehr lange dauern, hoffe du hast ein schlaues kind.
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spatzispatzi Nee so ist das eben nicht. BIS Volljährigkeit gilt Düsseldorfer Tabelle minus Selbstbehalt, EGAL was die Mutter verdient. AB Volljährigkeit werden beide Elternteile zur Berechnung herangezogen. Eine Befristung ist unbedingt notwendig!
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spatzispatzi Meine Antwort bezog sich auf Xy. Pithegau, du solltest deinen Titel nur befristet unterschreiben. Niemand weiß, was noch kommt, neuer Papa, neue Schwierigkeiten..........
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PitHegauPitHegau Darum geht es doch in meiner Frage! Habe ich ein Recht auf Befristung?
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xyungeloestxyungeloest mag alles sein, wenn das kind noch lernt muss trotzdem gezahlt werden und neuer papa spielt schon mal gar keine rolle, der ist zu nix verpflichtet.
warum wollen sich die väter immer nur so gern vor dem zahlen drücken?
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PitHegauPitHegau Niemand drück sich! Zahle immer den KU!!!!!
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spatzispatzi liebe XY das ist schon klar ;o)
aber dann gilt eben nicht mehr der Titel von heute, sondern die Berechnung nach dem aktuellen Verdienst. Kann sogar sein, Pit muss dann mehr zahlen, wenn er mehr verdient. Von Drücken kann da keine Rede sein...
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spatzispatzi Ja. Befriste den Titel genau auf den Tag der Vollendung des 18. Lebensjahres. Das ist sehr wichtig, bis dahin kann sich vieles verändert haben.
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1Antwort von
spatzispatzi
Stell die Frage mal hier, ist ein sehr kompetentes Forum. Haben mir mal wirklich geholfen. http://forum.isuv.org/
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spatzispatzi Ist mir grad aufgefallen: "das zuständige JA" ist bei dir das des Kindes? Das ist irrelevant. Du gehst einfach auf das JA an deinem Wohnsitz und lässt den Titel beurkunden, und zwar befristet.
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PitHegauPitHegau Um diese Frage handelt es sich nicht. Sondern, habe ich das Recht zur Beschränkung des Titels?
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spatzispatzi unruhig werd Zum 3.Mal: ja.
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PitHegauPitHegau Ok :-)
Warte ja nur noch auf Bestätigung zur Beschränkung KU-Titel durch zuständiges JA. Anschl. werde ich auf "mein" JA gehen und Neutitel erstellen lassen. -
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QetanQetan
Das glaube ich nicht.
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spatzispatzi Diesmal leider falsch, Qetan.
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QetanQetan schäm. aber ich habe ja auch gesagt: ich glaube.
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spatzispatzi :o) nix für ungut
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sendersender
Nein.
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sendersender Weißt Du, was mich am Meisten an Deiner Frage stört? - Du schreibst ständig von 'Titel'. Googel doch einfach mal nach der 'Düsseldorfer Tabelle' und gleiche Deine Zahlungen dementsprechend an. Das freut Dein Kind und Deine Ex, denn alle sparen die Anwaltsgebühren.
Was hast Du denn für ein Problem damit, Deinem Kind noch ein wenig unter die Arme zu greifen?
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PitHegauPitHegau Frage: Sind nicht beide Elternteile mit Vollendung des 18. Lj des Kindes barunterhaltspflichtig?
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spatzispatzi So ist es, ab dem Datum wird anders gerechnet.
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sendersender Weißt Du was: gib mal einfach die Quelle an.
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sendersender Dies ist keine Rechtsauskunft
Grundsätzlich musst Du Dir doch darüber im Klaren sein, dass Deine Tochter, dadurch, dass sie im Haushalt der Mutter lebt, dort zusätzliche Kosten verursacht (bsp. zusätzlicher Wohnraum, Stromkosten, anteilige Wasserkosten, Taschengeld, Kleidung, Schulbedarf, Nahrung...), die im Zweifel von Deiner Ex getragen werden. Diese Dinge sind manchmal versteckt aber müssen doch letzten Endes bezahlt werden. Und das ist doch der Grund, warum Du Dich am Unterhalt in bar beteiligst...
Ich denke auch, dass Du vielleicht in dem Forum, welches spatzi vorschlägt, mal vorbeischauen solltest...
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spatzispatzi Sender hat recht, das hier kann keine Rechtsauskunft ersetzen. Stell dieselbe Frage bei ISUV ein, die rechnen dir sogar alles aus......Selbst erlebt.
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spatzispatzi Also dann doch: Natürlich kannst du den Unterhaltstitel auf die Vollendung des 18. Lebensjahres beschränken. Das macht das JA auf Verlangen auch. Ist ganz normal.
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PitHegauPitHegau Warum erst Nein?
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spatzispatzi Nicht erst nein, ich wollte erst nur auf ISUV verweisen. Aber da hier falsche Angaben gemacht wurden, musste ich das korrigieren.
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fabienne1997fabienne1997 auch bei einer Düsseldorfer Tabelle bekommt Man(N) einen "Titel"! Anwaltsgebühren kostet dieses nicht, denn den "Titel" vergibt auch das Jugendamt!
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sendersender Ach, Kinners, Ihr macht das alles sooo kompliziert...
Frage: Sind nicht beide Elternteile mit Vollendung des 18. Lj des Kindes barunterhaltspflichtig?