3

Beschränkung beim Taschengeldparagraph?

Frage von Lilamilla Lilamilla

Hi. Das hier hab ich aus Wikipedia: In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.

Also wir mussten einen Fall lösen und beurteilen, ob einem 16-jährigen ein neuer Fußball, den er kaufte, nun gehört oder nicht. Und zwar war es so, dass die Eltern ihm zwar Taschengeld gaben, aber ihm (öfters) sagten, dass er sich nicht Fußballzeug kaufen soll. Ist diese Beschränkung zulässig oder kann er sich kaufen, was er will?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 3
    Antwort von Asko01 Asko01

    Beschränkung zulässig, weil das ihm zur Verfügung stehende Taschengeld beschränkt wurde auf alles außer Fußballsachen.

  • 1
    Antwort von spaceflug spaceflug

    Ich glaube das der Vertrag nicht zustande gekommen ist.

    Denn wie bei anderen DIngen auch gibt es Ausnahmen die die grundsätzliche Regel außer Kraft setzen.

    Beispiel, ein Prokurist kann den Inhaber vertreten wie der sich selbst, jedoch keine Grundstücke verkaufen.

    Oder: Verträge sind formfrei gültig, jedoch bedarfen Grundstückgeschäfte der notariellen Beurkundung usw.

    Daher finde ich das die generelle Einschränkung der Verfügungsgewalt über das überlassenen Geld ihre Grenzen findet wenn es um Fußballsachen geht. Ebenso wie es der Gesetzgeber macht, hier sind nur eben die Eltern diejenigen, die die Grenzen aufzeigen.

    Der Händler hat eh Pech, wenn er mit Minderjährigen Geschäfte macht, auf dessen Sicht kommt es nicht an.

  • 1
    Antwort von tapri tapri

    der Händler wußte nicht dass er nicht kaufen darf. Also hat er in gutem Glauben verkauft und der tachengeldparagraph zählt, da der Wert des Balles der Höhe nach in diesen Bereich fallen wird. Meiner Meinung nach gilt der Vetrag und ist rechtens

    Kommentar von Lilamilla LilamillaLilamilla

    und was ist dann mit "einem bestimmten Zweck"?

    Kommentar von tapri tapritapri

    na das ist doch eine sache zwischen den eltern und dem "ungezogenen" sohn, und nicht zwischen verkäufer und jugendlichem ;-)))

    Kommentar von tapri tapritapri

    was ist denn nun die Lösung? Kannst du sie mir bitte als Nachricht senden? Würde mich echt interessieren. Danke schön

  • 1
    Antwort von Pudding999 Pudding999

    Mit seinem Taschengeld kann er sich kaufen was er will...was oftmals ein Problem wäre ist wenn der Ball über 100 euro kosten würde....weil minderjährige sind nur bedingt geschäftsfähig

    Kommentar von Lilamilla LilamillaLilamilla

    und was ist dann mit "einem bestimmten Zweck"?

  • 1
    Antwort von sushi1955 sushi1955

    Der Kauf des Fußballes ist rechtswirksam. Etwas Anderes gilt nur, wenn die Eltern eindeutig verboten hätten, einen Fußball zu kaufen. Ein Verbot sieht jedoch anders aus, da es meist mit Repressalien verbunden ist.

    Kommentar von Lilamilla LilamillaLilamilla

    und was ist dann mit "einem bestimmten Zweck"?

  • 0
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Da er das Taschengeld eben nicht zur freien Verfuegung erhalten hat sondern mit der Einschraenkung, er duerfe davon kein "Fussballzeug" kaufen, konnte der 16 Jaehrige hier auch keinen wirksamen Kaufvertrag schliessen.

  • 0
    Antwort von Duddits Duddits

    Wenn er sich kein Fußballzeug kaufen darf, steht ihm das Geld nicht zur freien Verfügung. Natürlich ist diese Form der Beschränkung zulässig. Sonst würden so einige Verbote keinen Sinn machen.

  • 0
    Antwort von JeyJey92 JeyJey92

    also soweit ich mich an meinen rechtslehreunterricht erinnern kann ist es so der fall: solange die eltern zustimmen, dass man das geld annehmen darf, darf man das ausgeben für was man will, auch wie in diesem fall, wenn man fußballsachen verbietet. ausgeben darf man das geld nur dann nicht, wenn man bestimmte verplfichtungen eingeht, wie zb. bei einem haustier. da müssen die eltern nochmal extra zustimmen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.