Hi. Das hier hab ich aus Wikipedia: In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.
Also wir mussten einen Fall lösen und beurteilen, ob einem 16-jährigen ein neuer Fußball, den er kaufte, nun gehört oder nicht. Und zwar war es so, dass die Eltern ihm zwar Taschengeld gaben, aber ihm (öfters) sagten, dass er sich nicht Fußballzeug kaufen soll. Ist diese Beschränkung zulässig oder kann er sich kaufen, was er will?
und was ist dann mit "einem bestimmten Zweck"?
na das ist doch eine sache zwischen den eltern und dem "ungezogenen" sohn, und nicht zwischen verkäufer und jugendlichem ;-)))
was ist denn nun die Lösung? Kannst du sie mir bitte als Nachricht senden? Würde mich echt interessieren. Danke schön