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Beschränktes Halteverbot unwirksam?

Frage von FrauMeyer FrauMeyer

Also nehmen wir mal an, das ein Pkw vor einem beschränktem Halteverbotsschild mit zwei Pfeilen (kennzeichnet die Mitte) steht. Anfang und Ende sind nicht definiert. Steht dann der besagte Pkw im Halteverbot oder nicht?

Ich habe jetzt folgendes rausgefunden: Zitat: "Fehlt das Schild mit Pfeil nach links bzw. in Fahrtrichtung (Beginn des Haltverbots) ist ein rückwirkendes Schild für sich allein jedoch mangels definiertem Beginn des HV-Bereichs rechtsunwirksam und muss daher nicht beachtet werden."

Laut dem Satz, ist doch dann das Schild unwirksam, oder?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von JotEs JotEs

    Ohne ein Haltverbotszeichen, das den Anfang eines Haltverbotes kennzeichnet, stellt ein Zeichen 283 bzw. 286 mit zwei Pfeilen (Mitte) eine unklare Anordnung dar. Denn wo nicht bereits ein Haltverbot besteht, hat ein Zeichen "Haltverbot Mitte", das lediglich der Wiederholung und Verdeutlichung eines bereits bestehenden Haltverbotes dient, nichts zu suchen. Insbesondere kann ein solches Zeichen nicht den Beginn eines Haltverbotes kennzeichnen, denn seine Bedeutung ist die Kennzeichnung der Mitte eines Haltverbotes. Steht dennoch ein solches Zeichen für sich allein da, ist dessen Bedeutung unklar.

    Unklare Anordnungen aber können nicht befolgt werden, da man nicht wissen kann, was gemeint ist. Unklare Anordnungen sind daher unwirksam, das entsprechende Zeichen ist sozusagen gar nicht vorhanden. Ein einzelnes Zeichen Haltverbot (Mitte) begründet also kein Haltverbot, weder nach hinten noch nach vorne.

    Kommentar von FrauMeyer FrauMeyerFrauMeyer

    Das heißt also, das das Auto nicht im Halteverbot stehen würde, da der Anfang fehlt? Das begründet auch meine Theorie, denn vorher soll ich wissen, wo das beschränkte Halteverbot beginnt, wenn keine Schilder, die Anfang und Ende kennzeichnen, existieren.Danke für die Hilfe!

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Ganz genau heißt das: Man kann dem Fahrzeugführer keinen Verstoß gegen ein durch das fragliche Zeichen angeordnetes Haltverbot vorwerfen.

    Ein Haltverbot kann aber aufgrund allgemeiner Verkehrsregeln dennoch bestehen (unübersichtliche Straßenstelle, enge Straße gegenüber einer Ein-/Ausfahrt usw.)

    Danke für das Sternchen.

    Kommentar von hoexteraner hoexteranerhoexteraner

    Die Einmündungen davor und dahinter definieren Anfang und Ende.

    Wenn nur das Schild "Mitte" aufgestellt ist, werden diese Einmündungen wahrscheinlich nicht besonders weit weg sein.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Das hat sich derjenige, der die Aufstellung dieses Zeichens angeordnet hat, vermutlich auch gedacht. Leider lag er damit daneben.

    Der Anfang eines Haltverbotes kann nicht durch eine Einmündung gegeben sein - er ist durch ein Haltverbotszeichen ohne Pfeil oder mit Pfeil nach links zu kennzeichnen.

    Das Haltverbotszeichen mit zwei Pfeilen definiert eben gerade nicht den Anfang eines Haltverbotes, sondern es wiederholt lediglich ein bereits bestehendes Haltverbot. Daher kann ein solches Zeichen auch kein Haltverbot von seinem Aufstellungsort bis zur nächsten Einmündung anordnen.

    Wenn aber dementgegen ein solches Zeichen dennoch ganz allein da steht, dann ist der Autofahrer gezwungen, sich Gedanken über den Sinngehalt dieses Zeichens zu machen. Das aber darf nicht sein! Verkehrszeichen müssen klare Anordnungen enthalten. Es darf nicht sein, dass der Autofahrer erst darüber sinnieren muss, was denn die anordnende Behörde wohl gemeint haben könnte.

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    Antwort von Terezza Terezza

    zwi pfeile kennzeinen nicht die mitte, sondern besagen, daß das haltverbot in beide richtungen gilt. das schild, das den beginn des halteverbotes kennzeinet, kann auch einen kilometer weiter hinten stehen.

    Kommentar von jakynrw jakynrwjakynrw

    Das mit dem Kilometer stimmt nur Eingeschränkt.

    Das von Frau oben benannte Schild gilt nur bis zur nächsten Einmündung (nicht Einfahrt) einer Nebenstraße.

    Dazu gehören auch Zufahrtstraßen und Feldwege ......... usw..

    Keine Zufahrten zu einer privaten Garage usw..........

    Kommentar von FrauMeyer FrauMeyerFrauMeyer

    Das es für beide Richtungen gilt, ist ja nachvollziehbar, doch warum steht dann bei dem Link, den ich noch eingefügt habe, "Mitte". Es muss doch dann auch ein Anfang und ein Ende definiert sein. Und wenn es das nicht ist, ist das Schild doch unwirksam, oder nicht?

    Dann steht doch der Pkw gar nicht im beschränktem Halteverbot, da es ja vor dem Schild stand.

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    Antwort von FrauMeyer FrauMeyer
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