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beschränkte Herstellergarantie?

Frage von insenio insenio

was ist unter beschränkter Herstellergarantie zu verstehen? Hersteller ist in Italien, was bedeutet das ggf. für mich?

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Antworten (3)

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    Antwort von Thoriden Thoriden

    Grundsätzlich solltest du zunächst wissen, dass zunächst der Händler, bei dem du die Sache erwirbst bei Mängeln dein Ansprechpartner ist!

    Dieser ist Adressat der gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

    Der Hersteller kann natürlich zusätzlich eine Garantie für das Produkt geben, dies ist dann aber ein Vertrag zwischen dir und dem Hersteller zu deinen gunsten, der von den Bedingungen verhandelbar ist, das heisst: Der Hersteller kann beliebige Mängel ausschliessen oder das ganze an Bedingungen knüpfen.

    Der Händler (Verkäufer) ist wie gesagt an das gesetzliche Gewärleistungsrecht gebunden und kann dort nichts modifizieren. Jedoch versuchen die Einzelhändler nicht zu selten, an den Händler und auf die Garantie zu verweisen. Darauf musst du nicht eingehen, du hast ein RECHT darauf, dass der Händler den Mangel beseitigt oder eine mangelfreie neue Sache liefert (vgl. § 437 BGB).

    Hier bist du zumindest in den ersten 6 Monaten auf der (relativ) sicheren Seite, denn innerhalb dieses Zeitraums wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang bestand.(§ 476 BGB, Beweislastumkehr) Danach musst du es im Zweifel beweisen.

    Wichtig: Die Beweislastumkehr greift nur bei Verbrauchsgüterkäufen, dh. wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer kauft.

    .

    MfG Thoriden

    .

    PS. Solltest du die Sache nicht in Deutschland erworben haben, muss erst geschat werden welches Recht zur Anwendung kommt. Aber das würd hier von der Frage wieder wegführen ;)

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Vollkommen korrekte Antwort! DH.

    Allerdings ist noch zu erwähnen, dass das Gewährleistungsrecht nur für Mängel gilt, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer vorlagen. Das heißt, wenn die Sache erst dann kaputt geht, wenn Du sie in den Händen hältst, kann es zu Problemen kommen.

    Kommentar von Thoriden ThoridenThoriden

    Da hast du antürlich vollkommen recht, deswegen habe ich ja gegen Ende meiner Ausführungen auf die Beweislastumkehr des § 437 BGB verwiesen, derentsprechend der Verkäufer die Beweislast innerhalb der ersten 6 Monate trägt.

    MfG Thoriden

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Auch Italien gehört bekanntlich zur EU. Dort gelten die gleichen Bedingungen wie hier. Außerdem kannst du dich an den Verkäufer wenden, der dir das Gerät in Deutschland verkauft hat.

    Kommentar von Thoriden ThoridenThoriden

    Hallo DerHans,

    ganz so einfach ist es leider nicht. Viele diesbezügliche Normen innerhalb der EU beruhen zwar auf ein und derselben Richtlinie, allerdings haben diese gemein, dass die einzelnen Länder bei deren Umsetzung in nationales Recht einen Spielraum haben. So ist zB. das Recht für Verbrauchsgüterkäufe aufgrund der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie innerhalb der EU harmonisiert, es können jedoch immer noch nationale Unterschiede im Detail bestehen.

    MfG Thoriden

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    Antwort von Glienicker Glienicker

    Da musst du mal genauer schreiben, um was es geht.

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