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Beschränkt Geschäftsfähig

Frage von SimpsonHomer SimpsonHomer

Hallo an alle ich bin 17 Jahre und hab von einer privatperson mittels internet einen gegenstand im wert von 300 Euro gekauft ( über Taschengeldparagraph soweit ich weis). Habe das Geld auch von meinem Konto überwiesen! Nun ist meine frage, ob das geschäft auch bei privatpersonen schwebend ist oder nur mit händlern? könnten meine vertreter dem vertrag widersprechen?

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kruemel70 kruemel70

    Auch mit Privatpersonen ist das Geschäft zunächst schwebend unwirksam. Wenn Deine Eltern den Vertrag widerrufen, wird das Geschäft rückabgewickelt.

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    Antwort von MojitoTom MojitoTom

    Nach meiner Meinung ist das Geschäft gerade bei Privatpersonen schwebend unwirksam.
    Denn ein eigenes Unternehmen (Händler) kannst Du ja erst mit Volljährigkeit gründen.
    .
    Deine Eltern könnten also widersprechen.
    Jedoch müssen sie die Auslagen für die Rücksendung erstatten.
    .
    Sie müssten erklären, dass Du das Geschäft ohne deren Einwilligung abgeschlossen hast.

    .
    Nur fair ist das nicht wirklich!

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    Antwort von JotEs JotEs

    Hallo, der sogenannte "Taschengeldparagraf" ist der § 110 BGB. Er lautet:

    § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

    Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

    Diese Vorschrift wird im Volksmund "Taschengeldparagraf" genannt, weil die "eigenen Mittel" von denen er handelt, meist eben durch das Taschengeld erworben werden. Es ist aber nicht ausschließlich das Taschengeld, aus dem eigene Mittel stammen können. Auch das Geldgeschenk der Oma zum Geburtstag zählt zu den eigenen Mitteln, sofern die gesetzlichen Vertreter der Annahme des Geschenkes (auch stillschweigend) zugestimmt haben.

    Nicht zu den "eigenen Mitteln" im Sinne dieser Vorschrift zählt hingegen Geld, welches der Jugendliche selbst verdient hat.

    @SimpsonHomer: Wenn du den Kauf mit "eigenen Mitteln" im Sinne des § 110 BGB bewirkt hast (Taschengeld, Geldgeschenke), dann gilt der Kaufvertrag als von Anfang an wirksam. Deine gesetzlichen Vertreter können ihn dann nicht rückgängig machen.

    Nachtrag: Es ist unerheblich, ob du bei einem Unternehmer oder einer Privatperson gekauft hast.

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    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Du bist 17 Jahre jung, da müsste man eigentlich schon wissen, daß das in Ordnung geht.

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    Antwort von SimpsonHomer SimpsonHomer

    also klare antwort: wenn ich etwas kaufe und meine eltern nicht zustimmen haben sie das recht zu widersprechen und der kaufvertrag wird ungültig :( hab ich des richtig verstanden??

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    Antwort von SimpsonHomer SimpsonHomer

    Ja ich will des ja auch net aber die sagen 300 für den mist den ich da gakauft hab is zu viel :(

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    Antwort von SimpsonHomer SimpsonHomer

    Ja meine eltern wollen widersprechen also dürfen sie das egal ob privathandel? und ich muss den gegenstand zurückgeben und er mir das geld oder

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    Antwort von Chianti Chianti

    taschengeldparagraph gilt nur bei barzahlung, insofern können deine eltern dem vertrag widersprechen und rückabwickeln

    Kommentar von justiziasgolem justiziasgolemjustiziasgolem

    Häää?

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    Antwort von feenwinkel feenwinkel

    Mit 17 Jahren hast Du normal keine 300 Euro Taschengeld. Deshalb können Deine Eltern dem Vertrag widersprechen. Bist Du Dir mit Deinen Eltern einig über den Kauf gibt es keine Probleme.

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