Hallo an alle ich bin 17 Jahre und hab von einer privatperson mittels internet einen gegenstand im wert von 300 Euro gekauft ( über Taschengeldparagraph soweit ich weis). Habe das Geld auch von meinem Konto überwiesen! Nun ist meine frage, ob das geschäft auch bei privatpersonen schwebend ist oder nur mit händlern? könnten meine vertreter dem vertrag widersprechen?
Beschränkt Geschäftsfähig
Antworten (9)
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kruemel70kruemel70
Auch mit Privatpersonen ist das Geschäft zunächst schwebend unwirksam. Wenn Deine Eltern den Vertrag widerrufen, wird das Geschäft rückabgewickelt.
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MojitoTomMojitoTom
Nach meiner Meinung ist das Geschäft gerade bei Privatpersonen schwebend unwirksam.
Denn ein eigenes Unternehmen (Händler) kannst Du ja erst mit Volljährigkeit gründen.
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Deine Eltern könnten also widersprechen.
Jedoch müssen sie die Auslagen für die Rücksendung erstatten.
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Sie müssten erklären, dass Du das Geschäft ohne deren Einwilligung abgeschlossen hast..
Nur fair ist das nicht wirklich! -
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JotEsJotEs
Hallo, der sogenannte "Taschengeldparagraf" ist der § 110 BGB. Er lautet:
§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Diese Vorschrift wird im Volksmund "Taschengeldparagraf" genannt, weil die "eigenen Mittel" von denen er handelt, meist eben durch das Taschengeld erworben werden. Es ist aber nicht ausschließlich das Taschengeld, aus dem eigene Mittel stammen können. Auch das Geldgeschenk der Oma zum Geburtstag zählt zu den eigenen Mitteln, sofern die gesetzlichen Vertreter der Annahme des Geschenkes (auch stillschweigend) zugestimmt haben.
Nicht zu den "eigenen Mitteln" im Sinne dieser Vorschrift zählt hingegen Geld, welches der Jugendliche selbst verdient hat.
@SimpsonHomer: Wenn du den Kauf mit "eigenen Mitteln" im Sinne des § 110 BGB bewirkt hast (Taschengeld, Geldgeschenke), dann gilt der Kaufvertrag als von Anfang an wirksam. Deine gesetzlichen Vertreter können ihn dann nicht rückgängig machen.
Nachtrag: Es ist unerheblich, ob du bei einem Unternehmer oder einer Privatperson gekauft hast.
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KellerasselKellerassel
Du bist 17 Jahre jung, da müsste man eigentlich schon wissen, daß das in Ordnung geht.
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SimpsonHomer also klare antwort: wenn ich etwas kaufe und meine eltern nicht zustimmen haben sie das recht zu widersprechen und der kaufvertrag wird ungültig :( hab ich des richtig verstanden??
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SimpsonHomer Ja ich will des ja auch net aber die sagen 300 für den mist den ich da gakauft hab is zu viel :(
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SimpsonHomer Ja meine eltern wollen widersprechen also dürfen sie das egal ob privathandel? und ich muss den gegenstand zurückgeben und er mir das geld oder
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ChiantiChianti
taschengeldparagraph gilt nur bei barzahlung, insofern können deine eltern dem vertrag widersprechen und rückabwickeln
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feenwinkelfeenwinkel
Mit 17 Jahren hast Du normal keine 300 Euro Taschengeld. Deshalb können Deine Eltern dem Vertrag widersprechen. Bist Du Dir mit Deinen Eltern einig über den Kauf gibt es keine Probleme.
Häää?