Beschneidung - Kosten für mich oder die Krankenkasse?

9 Antworten

Wenn die Beschneidung medizinisch notwendig ist, das kann ein organischer oder psychischer Grund sein, dann übernimmt die Krankenkasse alle Kosten. Ist es lediglich eine kosmetische Beschneidung oder aus religiösen Gründen, dann musst du sie selbst bezahlen. Wie eine Beschneidung abläuft, welche Beschneidungsstile es gibt und welche Vor- und Nachteile, kannst du nachlesen bei "Euro Circ" und "CircList". Dort werden auch weitergehende Fragen beantwortet. Alles Gute! Eine Beschneidung hat nicht nur Nachteile!

  • Wenn es medizinisch notwendig ist, dann zahlt die Krankenkasse. Wenn nicht, musst Du es privat zahlen.
  • Prinzipiell ist die Vorhaut aus vielen Gründen erhaltenswert und eine Beschneidung sollte wirklich nur durchgeführt werden, wenn es absolut unvermeidlich ist.
  • Die ersten Wochen nach der OP können sehr schmerzhaft sein. Eine befriedigende Schmerztherapie findet selten statt.
  • Heutzutage ist es in sehr vielen Fällen nicht nötig, bei einer Phimose die Vorhaut zu beschneiden, wie das früher üblich war.
  • Die Vorhaut ist ein sehr sensibles Hautstück und trägt für viele Jungen und Männer ganz erheblich zur sexuellen Stimulation und Lustgewinn bei. Fast alle unbeschnittenen Männer masturbieren durch Hin- und Hergleiten der Vorhaut und empfinden dies als schönste Variante, obwohl andere Techniken auch funktionieren und erprobt werden. Diese Form der Masturbation kommt auch dem richtigen Sex am nächsten.
  • Auch würde die eigentlich als zarte, feuchte, sensible Schleimhaut ausgestattete Eichel dann freiliegen, austrocknen, verhornen und dadurch signifikant unempfindlicher werden. Dieses Abstumpfen mag zwar die Ausdauer erhöhen, reduziert jedoch den eigenen Lustgewinn.

ist das nicht verboten? eig krankenkasse

Wieso sollte es denn verboten sein ?

@22Azyla

es war in den medien gesprächsthema bzw. ist es immernoch.

Also wenn du es aus gesundheitlichen Gründen machst übernimmt das auf jeden Fall die Krankenkasse!!

Bei medizinisch nachzuweisender Notwendigkeit der "Beschneidung" zahlt die Krankenkasse. - Bei religiöser Veranlassung zahlt du privat, da religiöse Sonderwünsche bei einer Krankenkasse nicht versicherbar sind.