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beschluss von gericht

Frage von kono75 kono75

habe ein brief vom amtgericht bekommen dort steht es sind dringende gründe für die annahme vorhanden,dass dem beschuldigten im hauptverfahren die erlaubnis zum führen von kraftfahrzeugen entzogen wird §69 stgb.die erste untersuchung hat für die tatzeit blutalkoholgehalt von 1,4 ergeben.dem beschuldigten wird die fahrerlaubnis vorläufig entzogen §111a stpo. was kommt jetzt auf mich zu bitte um vernüftige antworten und keine klug sch... im voraus danke

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Antworten (9)

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    Antwort von bienemaja79 bienemaja79

    Dir wird der Führerschein komplett entzogen, das heißt du bekommst ihn auch nicht wieder..

    § 69 Entziehung der Fahrerlaubnis

    (1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

    (2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen 1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c), 2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316), 3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder 4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,

    so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

    (3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.

    Kommentar von kono75 kono75

    du ochse seid letzes jahr ist ein neues gesetz denn führerschein muss mann nicht mehr neu machen erkündige dich besser und schreib denn leuten nicht so ein mist

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Mäßige deinen Ton, bienemaja79 erwähnt nirgends, dass du die Fahrerlaubnis neu machen musst.
    Dies was du meinst betrifft nur die 2 Jahresregel, wo nach Ablauf damals eine neue Prüfung abgelegt werden musste, dies ist das was es nicht mehr gibt.
    .
    Alles korrekt was hier beschrieben wurde, deine Fahrerlaubnis ist weg, und bekommst du nicht wieder.
    Du musst nach Ablauf der Sperrfrist zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis NEU beantragen.

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Wer hat dir denn so nen Blödsinn erzählt?? Das ist das aktuelle Gesetz nachdem du in der Hauptverhandlung verurteilt wirst, das Gesetz habe ich nicht gemacht, sondern unser Staat!!! Lies du dir mal deine Post ordentlich durch bevor du andere Menschen angreifst und das auch noch unsachlich!!!!!

    Außerdem habe ich nie was von neu machen geschrieben, du bekommst den einfach nicht mehr wieder!!!

    Aus deinem Text:

    die erlaubnis zum führen von kraftfahrzeugen entzogen wird §69 stgb

    Und hier die aktuelle Gesetzesfassung zu dem Paragraphen: http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html

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    Antwort von Oralhexe Oralhexe

    Führerscheinentzug für ca. 1 Jahr und eine saftige Geldstrafe.

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Stimmt nicht, bei § 69 wird der Führerschein komplett eingezogen und nicht zurückgegeben..

    Kommentar von Oralhexe OralhexeOralhexe

    Oooops, dann muss ja was Ordentliches passiert sein. Es ist dann gut, dass der Führerschein für immer weg ist!

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Jep, mit 1,4 Promille in der Probezeit sagt ja wohl alles, oder???

    Kommentar von lolrofl33 lolrofl33lolrofl33

    Da steht aber:"dem beschuldigten wird die fahrerlaubnis vorläufig entzogen §111a stpo"

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Ja, vorläufig bis zur Verhandlung.. In der Verhandlung ist der Führerschein dann ganz weg.. Steht da ganz eindeutig..

    Kommentar von Oralhexe OralhexeOralhexe

    YEP, weg mit dem Lappen!!

  • 1
    Antwort von lolrofl33 lolrofl33

    Du wurdest anscheinend vor einiger Zeit bei einer Straßenverkehrskontrolle erwischt, wie su alkoholisiert Auto gefahren bist.

    Nach Auswertung der von dir entnommenen Blutprobe hat das zuständige Gericht jetzt hat nun beschlossen dir den Führerschein (für einige Zeit, meist nicht unter 4 Wochen-bis zu einem Jahr) zu enziehen und wahrscheinlich kommt auch noch eine Geldstrafe von bis zu mehreren hundert €uros auf dich zu!

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Auch wieder falsch.. Ihm wird jetzt schon die Verurteilung nach § 69 im Hauptverfahren mittgeteilt, das heisst er ist zum Führen eines Fahrzeugs nicht geeignet und deshalb wird ihm der Führerschein komplett entzogen..

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    Antwort von Glienicker Glienicker

    Alles sagt dir dein Rechtsanwalt. Den solltest du schnellstens einschalten.

    Kommentar von kono75 kono75

    hatte noch probezeit

    Kommentar von lolrofl33 lolrofl33lolrofl33

    Ja, klar, dann ist dein Lappen komplett weg! musst ihn nach Sperrzeit und Besuch von best. Kursen NEU machen!!!

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    RatgeberHelden Antwort von Franticek Franticek

    Ich glaube, hier ibt es ein kleines Mißverständnis von wegen Führerschein weg.
    Es stimmt, dass die Fahrerlaubnis weg ist, dass der Führerschein komplett weg ist. Den bekommt man auch nicht wieder. Das heißt aber nicht, dass man keine Fahrerlaubnis, keinen neuen Führerschein mehr erhält.
    .
    Die Sache verhält sich einfach so:
    Bei einem Fahrverbot (bis zu 3 Monate) wird der Führerschein in Verwahrung genommen und nach dem Fahrverbot zurückgegeben.
    Bei einem Entzug wird der Führerschein eingezogen und vernichtet. Nach Ablauf der Sperre kann man dann wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragen und erhält dann (ggfs nach MPU) nicht mehr das alte Kärtchen sondern ein neues.

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    Antwort von kika1980 kika1980

    hallo, die strafe der geldbuße wird deinem gehalt angepaßt, d.h. aber nicht das sie gering ausfallen wird. bist du noch in der lehre/ ausbildung oder sonstiges? ein freund von mir hat einen monatlichen nettolohn von ca. 1300 euro und mußte 2200 euro strafe zahlen. diese hat er durch soziale stunden beglichen. bitte dies bei gericht mit angeben. lieber ein paar stunden soziale arbeit als soviel geld zahlen. bietest du es von selbst an, kommt das immer gut vor gericht. drück dir die daumen

    Kommentar von kono75 kono75

    danke für deine antwort bin zur zeit auf 400 basis und 35 jahre alt

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Die Antwort ist aber falsch!!! Du wirst nach § 69 verurteilt, da ist nichts mehr mit Sozialstunden oder geringer Geldstrafe..

    Kommentar von kika1980 kika1980

    dann biete vor gericht sofort die freiwilligen stunden an sonst zieht das nen rattenschwanz hinter sich her und du hast nen haufen schulden. such dir was schönes in deiner umgebung z.b. hausmeister in schule oder kiga, jugendclub, altenheim usw. da wirst du sicher was finden

    Kommentar von kono75 kono75

    geld ist kein problem aber danke

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    Antwort von DerHans DerHans

    Das heißt nichts anderes, als dass du bereits ab sofort nicht mehr fahren darfst. In den nächsten Tagen wirst du deinen Führerschein abgeben dürfen.

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    Antwort von mig112 mig112

    Dann lies es hier nach:

    Deine vorletzte Frage, vom 16.06.2010 um 23:01 Uhr !! (Leider nicht zu verlinken)

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    Antwort von Sascher Sascher

    Der Lappen ist weg und dann je nachdem, was passiert ist, eine Geldstrafe, oder auch Knast.

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