habe ein brief vom amtgericht bekommen dort steht es sind dringende gründe für die annahme vorhanden,dass dem beschuldigten im hauptverfahren die erlaubnis zum führen von kraftfahrzeugen entzogen wird §69 stgb.die erste untersuchung hat für die tatzeit blutalkoholgehalt von 1,4 ergeben.dem beschuldigten wird die fahrerlaubnis vorläufig entzogen §111a stpo. was kommt jetzt auf mich zu bitte um vernüftige antworten und keine klug sch... im voraus danke
beschluss von gericht
Antworten (9)
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5Antwort von
bienemaja79bienemaja79
Dir wird der Führerschein komplett entzogen, das heißt du bekommst ihn auch nicht wieder..
§ 69 Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen 1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c), 2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316), 3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder 4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,
so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.
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3Antwort von
OralhexeOralhexe
Führerscheinentzug für ca. 1 Jahr und eine saftige Geldstrafe.
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bienemaja79bienemaja79 Stimmt nicht, bei § 69 wird der Führerschein komplett eingezogen und nicht zurückgegeben..
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OralhexeOralhexe Oooops, dann muss ja was Ordentliches passiert sein. Es ist dann gut, dass der Führerschein für immer weg ist!
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bienemaja79bienemaja79 Jep, mit 1,4 Promille in der Probezeit sagt ja wohl alles, oder???
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lolrofl33lolrofl33 Da steht aber:"dem beschuldigten wird die fahrerlaubnis vorläufig entzogen §111a stpo"
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bienemaja79bienemaja79 Ja, vorläufig bis zur Verhandlung.. In der Verhandlung ist der Führerschein dann ganz weg.. Steht da ganz eindeutig..
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OralhexeOralhexe YEP, weg mit dem Lappen!!
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1Antwort von
lolrofl33lolrofl33
Du wurdest anscheinend vor einiger Zeit bei einer Straßenverkehrskontrolle erwischt, wie su alkoholisiert Auto gefahren bist.
Nach Auswertung der von dir entnommenen Blutprobe hat das zuständige Gericht jetzt hat nun beschlossen dir den Führerschein (für einige Zeit, meist nicht unter 4 Wochen-bis zu einem Jahr) zu enziehen und wahrscheinlich kommt auch noch eine Geldstrafe von bis zu mehreren hundert €uros auf dich zu!
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bienemaja79bienemaja79 Auch wieder falsch.. Ihm wird jetzt schon die Verurteilung nach § 69 im Hauptverfahren mittgeteilt, das heisst er ist zum Führen eines Fahrzeugs nicht geeignet und deshalb wird ihm der Führerschein komplett entzogen..
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1Antwort von
GlienickerGlienicker
Alles sagt dir dein Rechtsanwalt. Den solltest du schnellstens einschalten.
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kono75 hatte noch probezeit
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lolrofl33lolrofl33 Ja, klar, dann ist dein Lappen komplett weg! musst ihn nach Sperrzeit und Besuch von best. Kursen NEU machen!!!
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Ich glaube, hier ibt es ein kleines Mißverständnis von wegen Führerschein weg.
Es stimmt, dass die Fahrerlaubnis weg ist, dass der Führerschein komplett weg ist. Den bekommt man auch nicht wieder. Das heißt aber nicht, dass man keine Fahrerlaubnis, keinen neuen Führerschein mehr erhält.
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Die Sache verhält sich einfach so:
Bei einem Fahrverbot (bis zu 3 Monate) wird der Führerschein in Verwahrung genommen und nach dem Fahrverbot zurückgegeben.
Bei einem Entzug wird der Führerschein eingezogen und vernichtet. Nach Ablauf der Sperre kann man dann wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragen und erhält dann (ggfs nach MPU) nicht mehr das alte Kärtchen sondern ein neues. -
0Antwort von
kika1980 hallo, die strafe der geldbuße wird deinem gehalt angepaßt, d.h. aber nicht das sie gering ausfallen wird. bist du noch in der lehre/ ausbildung oder sonstiges? ein freund von mir hat einen monatlichen nettolohn von ca. 1300 euro und mußte 2200 euro strafe zahlen. diese hat er durch soziale stunden beglichen. bitte dies bei gericht mit angeben. lieber ein paar stunden soziale arbeit als soviel geld zahlen. bietest du es von selbst an, kommt das immer gut vor gericht. drück dir die daumen
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kono75 danke für deine antwort bin zur zeit auf 400 basis und 35 jahre alt
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bienemaja79bienemaja79 Die Antwort ist aber falsch!!! Du wirst nach § 69 verurteilt, da ist nichts mehr mit Sozialstunden oder geringer Geldstrafe..
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kika1980 dann biete vor gericht sofort die freiwilligen stunden an sonst zieht das nen rattenschwanz hinter sich her und du hast nen haufen schulden. such dir was schönes in deiner umgebung z.b. hausmeister in schule oder kiga, jugendclub, altenheim usw. da wirst du sicher was finden
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kono75 geld ist kein problem aber danke
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DerHansDerHans
Das heißt nichts anderes, als dass du bereits ab sofort nicht mehr fahren darfst. In den nächsten Tagen wirst du deinen Führerschein abgeben dürfen.
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mig112mig112
Dann lies es hier nach:
Deine vorletzte Frage, vom 16.06.2010 um 23:01 Uhr !! (Leider nicht zu verlinken)
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0Antwort von
SascherSascher
Der Lappen ist weg und dann je nachdem, was passiert ist, eine Geldstrafe, oder auch Knast.
du ochse seid letzes jahr ist ein neues gesetz denn führerschein muss mann nicht mehr neu machen erkündige dich besser und schreib denn leuten nicht so ein mist
Mäßige deinen Ton, bienemaja79 erwähnt nirgends, dass du die Fahrerlaubnis neu machen musst.
Dies was du meinst betrifft nur die 2 Jahresregel, wo nach Ablauf damals eine neue Prüfung abgelegt werden musste, dies ist das was es nicht mehr gibt.
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Alles korrekt was hier beschrieben wurde, deine Fahrerlaubnis ist weg, und bekommst du nicht wieder.
Du musst nach Ablauf der Sperrfrist zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis NEU beantragen.
Wer hat dir denn so nen Blödsinn erzählt?? Das ist das aktuelle Gesetz nachdem du in der Hauptverhandlung verurteilt wirst, das Gesetz habe ich nicht gemacht, sondern unser Staat!!! Lies du dir mal deine Post ordentlich durch bevor du andere Menschen angreifst und das auch noch unsachlich!!!!!
Außerdem habe ich nie was von neu machen geschrieben, du bekommst den einfach nicht mehr wieder!!!
Aus deinem Text:
die erlaubnis zum führen von kraftfahrzeugen entzogen wird §69 stgb
Und hier die aktuelle Gesetzesfassung zu dem Paragraphen: http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html