Hallo erstmal. Frage steht ja oben. Auf dem Beschluss sind keine Belehrungen zum
Rechtsmittel enthalten.
Wie kann ich das ganze jetzt anfechten?
Danke.
Hallo erstmal. Frage steht ja oben. Auf dem Beschluss sind keine Belehrungen zum
Rechtsmittel enthalten.
Wie kann ich das ganze jetzt anfechten?
Danke.
Sollte Deine "Verhandlungsserie" beim Amtsgericht losgegangen sein und es wurde jetzt die Revision verworfen, dann ist Ende der Fahnenstange. Weitere Rechtsmittel hast Du dann nicht mehr.
Beim OLG besteht Anwaldspflicht, der klärt dich über deine Rechte auf. Eine Belehrung über Rechtsmittel ist deshalb nicht notwendig.
Aber im Paragrafendschungel sieht man manchmal auch den Anwald vor lauter Bäumen nicht!
...aller Wahrscheinlichkeit nach ist gegen einen Bußgeldbescheid Rechtsbeschwerde iSd OWiG eingelegt worden. Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde garnicht erst zugelassen o. sie verworfen, so sieht das Gericht dagegen kein weiteres Rechtsmittel vor. Die sog. Instanzenzüge des dt. Rechtes machen auch Sinn: Aus Gründen der Rechtsicherheit muß irgend wann einmal Schluß sein. Einzige Möglichkeit wäre mithin, eine Wiederaufnahme des Verfahrens, nach den Regeln des OWiG + der StPO, mit neuen Tatsachen o. neuen Beweismitteln zu versuchen...
...natürlich muß es heißen, das Gesetz sieht kein weitteres Rechtmittel vor. Leider hat die Korrekturoption nicht funktioniert :-((
das problem ist nur, wenn die bisherigen beweise erst garnicht angehört wurden.
aber naja. ich hab bald die schnauze voll. dann melde ich mein unternehmen hier ab und dann kann der Beamtenkindergarten in D mal zusehen, wie er sich finanziert!
Prima Idee wird auch sicherlich funktionieren xD
Einen Beschluss des OLG kannst du ohne Anwalt sowieso nicht anfechten.Der RA kann dich dann auch aufklären.
Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht z.B., um halt den ganzen Verwaltungsakt anzufechten. Schließlich wurde vor Gericht mein rechtliches Gehör verletzt. Der private GUtachter hat erhebliche Fehler bei der Messung festgestellt.
Nein, das geht nicht. Ordnungswidrigkeitsverfahren finden im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht statt. Da kann man nicht hinterher einfach mal noch eine andere Gerichtsform bemühen. Für jede juristische Fragestellung gibt es immer nur ein zuständiges Gericht.
na, ja, ob, das so stimmt. sinn macht es jedenfalls nicht.
Du kannst Dich drauf verlassen, daß das stimmt. Und es macht Sinn, ja: Wenn schon 3(!) Gerichte entschieden haben, wieviele Entscheidungen müssen es dann noch sein, damit endlich mal gut ist?
DH, skyfly71!
ag und olg, 2 gerichte.
Tja, DANN isses wohl dumm gelaufen und Pech gehabt. Dann wars eine Sprungrevision. Die sollte man sich gut überlegen und ist in Deinem Fall schief gegangen - und damit ist dummerweise das Rechtsmittel der Berufung auch gleich mit futsch....^^