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beschluss

Frage von royalTS royalTS

Hallo Leute...

Was bedeutet wenn bei einem Beschluss steht:

Danke im Vorraus!

mfg

Ein Hinweis zur Frage support

Liebe/r royalTS,

bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Herzliche Grüße

Klara vom gutefrage.net-Support

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Antworten (5)

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    Antwort von TamiDa TamiDa

    Danke im Vorraus ist die Frage? Ja das bedeutet derjenige hat dir was aufgetragen oder Sonstiges und bedankt sich im Vorraus bei dir!

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    Antwort von paulANTWORTER paulANTWORTER

    man dankt schon bevor etwas passiert ist. zB du stellst diese frage und bevor antworten da sind, willst du dich bedanken, und schreibst darum "danke IM VORRAUS"

    achso. es ging um was anderes.

    Kommentar von swatkatten swatkattenswatkatten

    lol

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    Antwort von Jule1011 Jule1011

    ???????????

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    Antwort von TamiDa TamiDa

    Frag ich mich auch grad!!!!!!!!

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    Antwort von BiancaSoCh BiancaSoCh

    ???? Was ist die Frage ..... ???
    Wenn da WAS steht?

    Kommentar von royalTS royalTS

    sorry...

    Der Streitwert wird vorläufig auf 5.000 euro festgesetzt

    Kommentar von BiancaSoCh BiancaSoChBiancaSoCh

    :-) OK. Also,

    der Streitwert ist in Prozessen vor Gericht von Bedeutung. Man unterscheidet zwischen dem Gebührenstreitwert, Zuständigkeitsstreitwert und Rechtsmittelstreitwert.
    Grundsätzlich ist die Höhe des Streitwerts von der Bedeutung der Sache abhängig, zumeist von der Bedeutung für den Kläger. Bei einer Zahlungsklage etwa ist der Gebührenstreitwert und der Zuständigkeitsstreitwert identisch mit dem eingeklagten Geldbetrag. Wenn kein konkreter Geldbetrag eingeklagt wird, muss der Streitwert ermittelt werden. Die gesetzlichen Regelungen hierfür sind das Gerichtskostengesetz (GKG) für die Gerichtsgebühren und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

    Der Zuständigkeitsstreitwert ist von Bedeutung, wenn die Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts (z. B. Amtsgericht oder Landgericht) von der Höhe des Streitwerts abhängt (so im deutschen Zivilprozess). Das Amtsgericht ist in der Regel für Streitigkeiten bis 5.000 € zuständig. Bei höheren Streitwerten ist das Landgericht als erste Instanz zuständig, wobei auch Ausnahmen vorgesehen sind.

    Etwas anders verhält es sich beim Rechtsmittelstreitwert. Der Rechtsmittelstreitwert kann für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von Bedeutung sein. Als Rechtsmittelstreitwert bezeichnet man den Wert, der mindestens erreicht werden muss, damit ein Rechtsmittel (z.B. Berufung und Revision) zulässig ist. Bei Berufungen ist der Wert i.d.R. 600 €, allerdings kann das Erstgericht die Berufung seit 2002 auch unabhängig vom Wert zulassen. Die reine Wertrevision wurde mit der ZPO-Reform 2001 abgeschafft.

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