Was ist, wenn der Beschleunigungsstreifen aufhört und man kann die ganze zeit nicht rüber, muss man dann stehen bleiben? Und was wäre, wenn einem das in der fahrprüfung passiert? (hab ich zwar schon hinter mir,würd mich aber mal interessieren)
Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn
Antworten (21)
-
4Antwort von
WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg
muss man. nix wäre dann. dann stehst du am ende des beschleunigungsstreifens
-
3Antwort von
TazDevilTazDevil
Rein rechtlich musst du stehenbleiben, allerdings drückt die Polizei i.d.R. ein Auge zu, falls du noch ein paar Meter nutzt um dafür sauber auf die Autobahn zu kommen. Solltest halt keine Kilometer mehr drauf fahren.
-
2Antwort von
DaSu81DaSu81
Meine Freundin ist genau deswegen durchgefallen: man muss anhalten. Finde ich sehr unlogisch, aber es wurde ihr als Fehler angekreidet, dass sie auf der Standspur weitergefahren ist.
Kommentar von
guslanguslan genau so ist es -...
-
-
2Antwort von
MismidMismid
sollte das mal passieren muß man natürlich stehen bleiben und warten bis eine ausreichende Lücke da ist, um auf die Autobahn auffahren zu können.
Kommentar von
MikeFFMMikeFFM Hast Du einen Führerschein? Den bist Du schnell los, wenn Du so etwas öfter praktizierst...
Kommentar von
MismidMismid falsch!!! Du bist ihn los wenn du auf den Standstreifen nutzt! Warum sollte es denn verboten sein? Wenn dichter Verkehr herrscht und die Fahrezeuge zu geringen Abstand halten bleibt ja gar keine andere Wahl. Es ist nicht verboten aus diesem Grund auf dem Beschleunigungsstreifen zu halten, ebensowenig wenn Stau ist!!! Ich denke hier haben viele ziemlich wenig Ahnung von Autofahren
Kommentar von
MikeFFMMikeFFM Aber Du! Ich empfehle Dir mal, § 12 der StVO genau zu lesen, vor allem Absatz 1.3!
Kommentar von
MismidMismid du weißt anscheinend nicht was "Halten" ist!!! Halten ist nicht verkehrsbedingten halten sondern im Sinne von Parken und nur davon ist in §12 die Rede. Vor Zebrastreifen darf man auch nicht "Halten". Aber man muß natürlich halten wenn jemand den Zebrastreifen überqueren will!!! "Halten" und "halten" sind zweierlei
Kommentar von
guslanguslan Mismid, da sage ich wow. Es gibt wenige Fahrzeugführer (leider), die sich mit der StVO wirklich auskennen. DH
-
2Antwort von
patatemanpatateman
ist zwar dumm, aber du hast keine vorfahrt und musst notfalls anhalten, dann kannst du wieder losstarten (wie im trabant, lol)
-
1Antwort von
WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg
So, falls noch jmd reinschaut hier die Antwort der jur. Abteilung des ADAC.
"Die Standspur darf nach ständiger Rechtsprechung nur in absoluten Ausnahmefällen (Glatteis, Unfall, entgegenkommender Falschfahrer) benutzt werden, da durch sie nur bezweckt werden soll, dass Fahrzeuge bei Not- und Unfällen abgestellt werden können. Zum Beschleunigen und Einfädeln darf sie allenfalls benutzt werden, wenn ein Unfall sonst unter keinen Umständen mehr vermieden werden kann. Grundsätzlich muss jedoch am Ende der Einfädelspur abgebremst werden, wenn die Einfahrt auf die durchgehenden Fahrstreifen nicht möglich ist."
Kommentar von
guslanguslan DH!
-
1Antwort von
jbinfojbinfo
Während der Fahrprüfung müsstest Du warten. Wenn Du den F-Schein aber dann hast.......bitte nicht anhalten sondern ruhig ein wenig den Standstreifen nutzen. Die Autofahrer hinter Dir werden es Dir danken.
-
-
1Antwort von
guslanguslan
In der Fahrschule habe ich gelernt, dass man am Ende anhalten muss!
Ja, genau, so denke ich auch, wie du, der das gerade gelesen hat. So ist das im Gesetz verankert, aber dadurch würden sehr viele Auffahrunfälle passieren, also weiterfahren und dann einfädeln.
Wenn es die Polizei sieht und evtl. anhält, sollte es nur eine Verwarnung geben, obwohl die einen Strafzettel geben könnte. -
1Antwort von
freesengeistfreesengeist
Es soll beschleunigt werden...dann kommst du schon drauf....
musste noch nie Stehenbleiben
-
1Antwort von
stefanpeterstefanpeter
den Pannenstreifen benutzen
Kommentar von
MismidMismid auf keinen Fall!
Kommentar von
DonBrushDonBrush @Mismid: Du fährst doch hoffentlich nicht Auto, oder? Also du würdest auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten??
Kommentar von
MikeFFMMikeFFM Das sind die Spezialisten, die bei mir landen, nachdem ihre Karre von hinten zusammengeschoben wurde...
Kommentar von
DonBrushDonBrush Ich sehe, diese Spezalisten geben uns beiden Arbeit. Aber ich könnte mir auch schöneres vorstellen...
Kommentar von
MismidMismid das ist natürlich sogar Pflicht, wenn die Verkehrslage keine Möglichkeit läßt!!!! Auf dem Standstreifen zu fahren oder in gar zumbeschleunigen zu benutzen ist strengstens verboten! Du solltest nochmals in eine Fahrschule gehen!!!!!
Kommentar von
MikeFFMMikeFFM Und Du solltest §12 der StVO mal genau lesen, anstatt dümmlich-polemisch zu werden!!!
Kommentar von
MismidMismid whrscheinlich kennst den Begriff das "Haltens" nicht!!!! Dümmlich sind doch nur deine Aussagen! In §12 ist nicht von verkehrsbedingtem Halten die Rede sondern im Sinne von Parken!!!!
Kommentar von
MikeFFMMikeFFM Du kannst ja gesetzestreu und stolz darauf in Deinem Schrotthaufen eingeklemmt werden, wenn Du angehalten hast und irgendein nachfolgender Penner hat Deine Möhre zusammengefaltet! Hoffentlich tust Du es nicht auf einer "meiner" Autobahnen, wenn ich Dienst habe, ich könnte mir nämlich ein Grinsen kaum verkneifen... Lieber dümmlich und gesund als blind obrigkeitshörig und querschnittgelähmt, wenn nicht gar mehr als das!
-
1Antwort von
DonBrushDonBrush
Man darf auf dem Pannenstreifen weiter beschleunigen um sich einzugliedern.
Kommentar von
romeo27romeo27 manchmal ist aber keiner da !
Kommentar von
DonBrushDonBrush Dann kannst du den logischerweise nicht benutzen.
Kommentar von
MismidMismid basolut falsch! Natürlich darf man dies nicht! Das kostet ordentlich Bußgeld
Kommentar von
DonBrushDonBrush Quatsch. Natürlich darf man dazu den Pannenstreifen befahren. Ist übrigens mal eines der sinnvollen Gesetze.
Kommentar von
MismidMismid das Gesetz gibt es nicht! Im Gegenteil. Es ist ausdrücklich und in jedem Fall Verboten den Standstreifen zu benutzen
Kommentar von
TazDevilTazDevil Siehe §2 StVO:
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Ergo, keine Benutzung des Seitenstreifens, auch wenn der Beschleunigungsstreifen zu Ende ist. Das Gesetz sieht nämlich keine Ausnahmen vor.
Kommentar von
MismidMismid vielleicht solltest du noch mal eine Fahrschule besuchen um nich in Gefahr zu geraten deinen Fürhrerschein zu verlieren!!
-
0Antwort von
lenkungsdaempfe Warum stehen dann die Autobahnbeginnschilder immer schon vor Beginn (bei uns an der A14 ca 50m) des Beschleunigungsstreifens?
-
0Antwort von
ark4869 Interessant. ICH bin heute durchgefallen. Weil ich gehalten habe. Da kam ein verdammter riesiger LKW den ich nicht mehr überholen konnte, und Beschleunigugnsspur endete bald. Soll ich etwa nun Widerspruch gegen die Prüfung einlegen?
-
0
Befahren werden dar der Standstreifen nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn es durch Schilder angeordnet wird oder zum Wiedereinfädeln nach einer Panne (da aus dem Stand auffahren kostete nen Kumpel von mir ne Stange Geld und bracht ihm 4 Punkte ein - Unfall verursacht ohne Eigenschaden).
Am Ende der Einfädelspur kurz die Standspur mitzubenutzen, ist zwar auch nicht erlaubt, wird aber von der Rennleitung in Blau-Silber meist toleriert (selber schon erlebt).
Allerdings gilt erhöhte Sorgfaltspflicht, d. h. die Standspur muss frei sein, und dass auf der Einfädelspur noch erlaubte "rechts Überholen" sollte dann tunlichst unterbleiben!
-
0Antwort von
RuediRuedi
Es tut mir in den Augen weh, wenn ich die hier ach so gefestigten Meinungen lese. Fast jeder hier verkennt, dass es doch beinahe immer auf den Einzelfall ankommt.
Das Weiterbeschleunigen auf dem Standstreifen habe ich auch noch so in der Fahrschule gelernt. Es galt aber nur für den Fall, dass ein Einfädeln in den Verkehr nicht mehr möglich ist. Stehen zu bleiben auf der Beschleunigungsspur kann gefährlicher sein, als 50m weiter zu fahren, sofern dies gefahrenlos möglich ist.
Zu dem Urteil aus Gießen: Es darf nicht außer Acht gelassen bleiben, dass es sich hierbei um ein Landgerichtsurteil handelt. Noch dazu im zivilrechtlichen Rahmen und nicht bezüglich eines Bußgeldes. Dieses Urteil spiegelt nicht undbedingt die Rechtslage in Deutschland wider. Eine solche, absolute Rechtslage gibt es nämlich nicht immer. Höchstens, wenn der BGH sein "Machtwort" spricht, kann man von einer gewissen Rechtslage sprechen. Aber auch daran ist ein anderes Gericht nicht zwingend gebunden.
Es sei außredem noch anzumerken, dass Gerichtsurteile in den Median oftmals total unzureichend wiedergegeben werden. Auf Zeitungsberichte oder dergleichen gebe ich jedenfalls nichts mehr.
Im Falle dessen, dass ein Autofahrer ausreichend weit nach vorne blicken und übersehen kann, dass er niemanden behindert, gefährdet etc., sollte er definitiv den Standstreifen als Notfalllösung zum Einfädeln benutzen, sofern er das nicht konnte. Ansonsten läuft er Gefahr, dass andere, beschleunigende Fahrzeuge ihm von hinten reinknallen. Dadurch kann es zu einer (teilweisen) Sperrung der Autobahn und zu einer massiven Behinderung des nachfolgenden Verkehrs auf der Auffahrt und davor kommen. Mit anderen Worten: Der Verkehrsfluss ist dadurch schneller im Eimer, als anders herum.
Wenn ich das nächste Mal in der Bib bin und es nicht vergessen haben sollte, werde ich noch ein paar Verkehrsrechtskommentare wälzen und hier die eine oder andere Ergänzung schreiben.
Kommentar von
guslanguslan Ich weiß nicht, wann du deinen Führerschein gemacht hast, aber heutzutage bekommt man seinen Führerschein nicht, wenn man weiter auf dem Standstreifen gefahren ist. Durchgefallen .... Siehe auch die Antwort von DaSu81
Kommentar von
RuediRuedi Das war 1998 bei einem sehr fähigen Fahrlehrer. Darauf lasse ich nichts kommen.
Und um es zu verdeutlichen: Man sollte natürlich NUR dann auf dem Beschleunigungsstreifen weiter gasgeben, wenn man überblicken kann, dass ein Einfädeln daraufhin möglich ist.
Kommentar von
RuediRuedi ... Ansonsten nutzt man den Notstreifen als Fahrspur aus.
Dass einen bei einer solchen Aktion natürlich eine besonders hohe Sorgfaltspflicht trifft, muss ich wohl nicht gesondert erwähnen, oder?
-
0Antwort von
BenjyBenjy
In der Fahrprüfung must Du anhalten. Aber in der "Realität" bitte nie grundlos auf der Autobahn stehenbleiben. Das ist lebensgefährlich. Ausserdem ist es dann umso schwieriger sich einzuordnen. Solange der Standstreifen ausreichen breit ist, solltest Du diesen weiter befahren und Dich dann schnellstmöglich auf der rechten Fahrspur einreihen.
-
0Antwort von
DerTrollDerTroll
War Interessant hier mal alles zu lesen, leider muß ich jetzt zur Arbeit, sonst hätte ich das, was ich sagen will, noch einmal überprüft und versucht zu belegen. Aber ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, daß sich da ganz offiziell etwas geändert hat im Verkehrsrecht und daß es sogar inzwischen vorgeschrieben ist, daß man auf dem Standstreifen (sofern vorhanden) weiterfährt und sich dann aber schnellstmöglich einfädelt. Verweise auf Urteile von 2003 mögen damiligen Rechts soch konform gegangen sein. Und wenn jetzt einer meint, dort anhalten zu müssen, habe ich auch ein gewisses verständnis dafür, weil es eben lange Zeit definitiv so vorgeschrieben war.
Kommentar von
MismidMismid das hat nichts mit Rechtssprechung zu tun, sondern die Gesetze sind hier ganz eindeutig. Es ist keine Auslegungssache. Fakt ist nach wievor: Die Benutzung des Standstreifens zum Befahren ist generell verboten. Nur Noteinsatzfahrzeuge dürfen diesen Benutzen. Einzige Ausnahme ist, wenn Schilder aufgestellt sind, die ein Benutzen des Standstreifens erlauben oder sogar vorschreiben. Auch Bei Staus, darf man den Verzögerungsstreifen nicht zum Ausfahren benutzen
-
0Antwort von
MikeFFMMikeFFM
Du darfst auf einer Autobahn grundsätzlich nicht stehenbleiben, ausser in dringenden und begründeten Ausnahmefällen! Und dieser Fall ist garantiert keiner! Idealerweise fährst Du auf der Standspur weiter, bis Du einscheren kannst. Man sollte aber lernen, den Verkehr so zu beobachten, dass man vom Beschleunigungsstreifen aus einscheren kann. Manchmal muss man auch nur den Fuß etwas vom Gas nehmen, um ein Fahrzeug vorbeizulassen und hinter ihm einscheren zu können, während man beschleunigt...
Kommentar von
DaSu81DaSu81 Falsch! Meie Freundin ist genau deswegen durchgefallen - nur weil sie weitergefahren ist. Sie hätte (laut Fahrprüfer) angeblich anhalten müssen.
Kommentar von
MikeFFMMikeFFM Das würde ich an ihrer Stelle anfechten! Diese Meinung des Prüfers ist lebensgefährlich! Oder es war nicht nur deswegen...
Kommentar von
WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg auf diese einschlägen urteile wäre ich nun gespannt. der gegenbeweis ist bereits angetreten.
Kommentar von
MikeFFMMikeFFM Hoffentlich geht dieses schwachsinnige Urteil (aus Gießen, woher sonst...) in die nächste Instanz, denn es widerspricht, was das Anhalten betrifft, § 12, Absatz 1, Satz 3 der StVO!
Kommentar von
WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg öhm hallo??? die frist um in diesem urteil rechtsmittel einzulegen und um!!! und nur weil die rechtslage nicht deinem empfinden entspricht wird sie durch deine abenteuerliche argumentation nicht richtiger!
Kommentar von
MismidMismid er verwechselt halt "halten" mit "warten"
Kommentar von
MikeFFMMikeFFM @ WhiteAngelmzg: Stimmt, die 2003 hatte ich übersehen. Egal wie die Rechtslage sein mag (sollte sie tatsächlich so sein, wie mismid herumkrakeelt, ist sie dringend reformierungsbedürftig!), ich werde ganz sicher niemals am Ende einer Beschleunigungsspur anhalten und riskieren, dass mir irgend ein Träumer plötzlich auf der Rückbank steht, weil er sich nur auf den Aussenspiegel konzentriert hat! Wenn mismid und Konsorten in diesem Fall gesetzestreu in ihrem Wrack krepieren wollen, meinetwegen! Ich nicht!
Kommentar von
WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg mike, ich versteh ja deine meinung bezügl der sicherheit. ich glaube mal gehört zu haben, dass auch automobilclubs zum weiterfahren raten. allein aus dem grund, wenn man schon am ende steht, wo soll man dann wieder beschleunigen um nicht mit schrittgeschwindigkeit auf die autobahn zu fahren? das ändert jedoch nichts an der rechtslage und der rechtsprechung. die sagt eindeutig anhalten!
Kommentar von
MikeFFMMikeFFM Es mag durchaus sein, dass ich einige Stellungnahmen des ADAC und/oder AvD mit einem Urteil verwechselt habe, denn ich bin zu 100% sicher, die Empfehlung zum Weiterfahren mehrmals gelesen zu haben! Naja, Verkehrsrecht ist eh nicht mein Fachgebiet...
Kommentar von
MikeFFMMikeFFM Stimmt, an die Frage hat wahrscheinlich auch Besserwisser mismid noch nicht gedacht! Wo soll man denn nach dem Anhalten am Ende der Spur aus Null km/h heraus beschleunigen? Etwa auf der Fahrspur? Viel Spaß! Das hätte man den weltfremden Richter in Gießen mal fragen sollen, vielleicht hätte er zum Zurücksetzen geraten... ;-)
Kommentar von
WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg naja das wo wird auch irgendwo im netz zu finden sein. (wär ja vllt eine neue frage wert) jedoch war dieser richter nicht allein. es gibt mehrere olg urteile, die dasselbe sagen.
Kommentar von
MikeFFMMikeFFM Mit Dir kann man wenigstens trotz gegensätzlicher Meinungen sachlich und polemikfrei diskutieren! Ich frage mich, ob man bei gesetzeskonformem Verhalten nicht automatisch gegen den "Kardinalparagrafen" 1 der StVO verstößt, denn eine Gefährdung und Behinderung begeht man meiner Meinung nach ganz bestimmt, wenn man aus dem Stand heraus auf die Fahrbahn der BAB auffährt! Oder man wartet schlimmstenfalls Stunde um Stunde, bis sich eine riesengroße Lücke auftut...
Kommentar von
WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg ich denke nicht, dass man dagegen verstößt. es gibt ja auch zahlreiche auffahrten , wo der beschleunigungsstreifen im nichts endet. da kommt dann kein seitenstreifen mehr. bei uns in der gegend ist das bei stark befahrenen autobahnen mehrfach der fall. da kann sich der einfahrende dann nicht reinquetschen. er muss anhalten und aus dem stand auf die bahn.
Kommentar von
MikeFFMMikeFFM Naja, wenn es keinen Seitenstreifen gibt, hat sich die Frage eh erledigt, ob man ihn mitbenutzt...
Kommentar von
MismidMismid das kann man natürlich nicht anfechten, da es eindeutig ist.
Kommentar von
MikeFFMMikeFFM Man kann nahezu jedes Urteil anfechten! Woher hast Du eigentlich Deine haarsträubenden juristischen "Kenntnisse"?
Kommentar von
MismidMismid klar kann man wenn man viel Geld übrig hat auch die aussichtsloseste Situtation anfechten. In dem Fall aber ohne jeglichen Erfolg, da das Gesetz hier eindeutig ist und keine Auslegungssache
Kommentar von
MismidMismid der Beschleuningungstreifen gehört laut Straßenverkehrsordnung aber nicht zur Autobahn und daher darf man da auch stehen bleiben, wenn keine Möglichkeit zur Einfahrt besteht. Daher darf man dort auch rechts überholen. Bei zähliesendem Verkehr oder sehr kurzen Einfahrten bleibt oft gar keine andere Wahl. Es ist auf jeden Fall absolut und bei Strafe verboten den Standstreifen zum Einfahren zu nutzen. Den Standstreifen dürfen nur Noteinsatzfahrzeuge oder im Pannenfall benutzt werden.
-
0Antwort von
ilsubukilsubuk
aber die Leute, die einen dann nicht reinlassen, obwohl sie das sehen sind doch arschlo*her!!! ist mir zum Glück noch nie passiert. wenn du genug Leistung hast, zieh einfach rechts vorbei, an dem vorbei und geh vor ihm rein ^^
Kommentar von
TazDevilTazDevil Und wenn du Pech hast kassierst du dafür 3 Punkte in Flensburg und 100 Euro.
Kommentar von
DonBrushDonBrush Nein. Auf dem Beschleunigungsstreifen darf man rechts vorbei fahren.
Kommentar von
TazDevilTazDevil Nein, weil es genauso rechts überholen ist, wie auf der normalen Fahrspur.
Kommentar von
MikeFFMMikeFFM Korrekt! Es gilt nicht als verbotenes Rechtsüberholen, wenn man zum Einscheren auf der Beschleunigungsspur schneller fährt als der Verkehr auf den Fahrspuren!
Kommentar von
WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg aber nur wenn du 20 km/h schneller bist als der fleißende verkehr.
Kommentar von
TazDevilTazDevil Und das steht wo? Jetzt bin ich mal auf die Quelle gespannt.
Kommentar von
MismidMismid der Beschleunigungsstreifen gilt nicht zur Autobahn und es ist daher erlaubt schneller zu fahren als auf den linksliegenden Autobahnspuren. Allein beim Verzögerungsstreifen ist es stritig ob man da rechts überholen darf
Kommentar von
ilsubukilsubuk hui... war nur ein spaß... wusste nicht dass das so einen rummel auslösen kann Lach
Kommentar von
guslanguslan Leute macht mal einen Führerschein, wenn ihr euren Senf hier gibt.
Auf Beschleunigungsstreifen gilt die Besonderheit, dass hier ausnahmsweise auch das Rechtsüberholen der links fahrenden Fahrzeuge erlaubt ist.Kommentar von
DerTrollDerTroll Der Beschleunigungstreifen ist ein eigenes System, das erkennst du daran, daß die gestrichelte Trennlinie eine dicke Linie ist. Und er heißt Beschleunigungsstreifen, da man dort so beschleunigen soll, daß man eine Lücke erricht. Und dazu gehört auch, daß man ggf. noch an einem Fahrzeug vorbeizieht und dann sich einfädelt.
-
0Antwort von
headlakerheadlaker
Niemals stehen bleiben. Wenn du stehen bleibst ist das ein erhöhtes Unfallrisiko. Du kannst die Geschwindigkeit verringern und versuchen dich in eine Lücke zu quetschen.
Wenn du bei der Prüfung stehen bleibst, dann bist du durchgefallen.
-
0Antwort von
romeo27romeo27
wenn dir das in deiner Fahrprüfung passiert biste durchgefallen !
Kommentar von
MismidMismid das stimmt nicht
Landgericht GießenUrteil vom 4.6.2003, Az. 1 S 38/03 ...Hingegen darf der Standstreifen von anderen Fahrzeugen nicht zum Fahren bzw. Auffahren oder Beschleunigen benutzt werden. Der Standstreifen ist nur für Notfälle gedacht und der Auffahrende hätte ggf. am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten müssen...
eine der wenigen richtigen Antworten!
So, falls noch jmd reinschaut hier die Antwort der jur. Abteilung des ADAC.
"Die Standspur darf nach ständiger Rechtsprechung nur in absoluten Ausnahmefällen (Glatteis, Unfall, entgegenkommender Falschfahrer) benutzt werden, da durch sie nur bezweckt werden soll, dass Fahrzeuge bei Not- und Unfällen abgestellt werden können. Zum Beschleunigen und Einfädeln darf sie allenfalls benutzt werden, wenn ein Unfall sonst unter keinen Umständen mehr vermieden werden kann. Grundsätzlich muss jedoch am Ende der Einfädelspur abgebremst werden, wenn die Einfahrt auf die durchgehenden Fahrstreifen nicht möglich ist."