Darf man auf der Beschleunigungsspur so schnell fahren wie man will? Also z.b. auch 200 km/h (wenn man es schafft^^)....?...
Beschleunigungsspur - Unbegrenzte Geschwindigkeit
Antworten (15)
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3Antwort von
PantexPantex
Wenns erlaubt ist, ja. Da gibts diese runden Schilder mit Zahlen drin. Die Zahlen vergleicht man mit der Tachoanzeige. Die Anzeige sollte keine höheren Werte anzeigen als die Zahlen auf den Schildern.
Alles klar soweit?
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3Antwort von
Memo361Memo361
wenn keine Geschwindigkeitsbegrenze vorgeschrieben ist, dann ja. Wobei die Richtgeschwindigkeit 130 sind und man für alle Unfälle die da drüber passieren selbst haftet und die Versicherung da nichts auszahlt
Kommentar von
egarfegarf Das wäre mir neu, dass die Versicherung für Unfälle, die bei Geschwindigkeiten oberhalb der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h verursacht werden, nichts bezahlt. Ich glaube, da irrst du dich.
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kruemel70kruemel70
Wenn es eine Kraftfahrstraße/Autobahn ist und es an der Stelle keine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt, dann ja.
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irondog Du darfst nicht schneller sein als der Verkehr links neben dir weil du sonst RECHTS überholst.
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Eichbaum1963Eichbaum1963 Das gilt nicht grundsätzlich und auf der Einfädelspur schon gar nicht! Kuck dir mal diesen Link an nen Link an: http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php Ganz unten auf dieser Link-Seite sind auch Fragen dazu zum beantworten - viel Glück ;)
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Wenn in der Auffahrt kein Tempolimit angegeben ist, wohl ja, aber ratsam ist es nicht!
Im Übrigen: auf der Beschleunigungs(Einfädel)spur darf schneller als links gefahren, ergo also auch überholt werden (aber nur von Einfahrenden!) http://www.fahrtipps.de/frage/beschleunigungsspur-ueberholen.php
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MScollMScoll
ich meine aber auch, gehört zu haben, dass man auf der Beschleunigungsspur kein Tempolimit hat , weil man sich ja irgendwie einfädeln muss. Was macht man denn, wenn auf der rechten Spur viele Lkws sind und vorne alles frei ist? Und außerdem: seit 1.9. heißt das nicht mehr Beschleunigungs- sondern Einfädelspur ;)
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RealSausiRealSausi
Ja, leider ist das noch so.
Manche scheinen ja zu glauben, daß die Zahl auf den runden Schildern die Mindestgeschwindigkeit angibt.
Aber selbst, wenn es keine durch Schilder geregelte Höchstgeschwindigkeit auf einem Streckenabschnitt gibt, gibt es Bestimmungen, die in Abhängigkeit diverser Umstände im Allgemeinen (siehe Paragraph) oder im Besonderen (Fahrer übermüded) gelten und erfordern, den Fuß vom Gas zu nehmen.
Straßenverkehrsordnung: §3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.
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kasam033kasam033
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egarfegarf Was hat das mit der Frage zu tun? Ich kenne den Bericht von diesem tragischen Unfall in Wolfsburg auch. Das geht aber völlig am Thema vorbei!
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temponauttemponaut
Ja/Nein. Fährst du zu schnell halten die dich trotzdem an weil du den Verkehr gefährdest.
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SilmarillionSilmarillion
Ja. Allerdings darfst Du bei m Beschleunigen nicht rechts überholen!
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Eichbaum1963Eichbaum1963 -
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MismidMismid
in Deutschland ja, solange es keine andere Geschwindigkeitsgrenze davor angeben wurde. Du kannst auch auf einer Kraftfahrstrasse oder Autobahn unendlich schnell fahren wenn du es schaffst, also auch 1000 km/h
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corvettedrvcorvettedrv
deswegen heißt sie beschleunigungsspur.
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RealSausiRealSausi Daneben. Die Beschleunigungsspur gibt es nur an Einfahrten.
Die heißt Überholspur. Weil manche da regelmäßig sowohl ihren Verstand wie ihren Schutzengel überholen.
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egarfegarf Klar, gibt es die Beschleunigungsspur nur an Einfahrten. Die Frage ist aber, ob man auf ihr mit unbegrenzter Geschwindigkeit fahren darf. Für einen schnellen Porsche z.B., der in 5 Sek. von 0 auf 100 beschleunigt, durchaus relevant.
Deine Aussagen sind bissl pauschal....Bei Unfällen kommt ein Verschulden IN BETRACHT, d.h:: der Richter prüft, ob die erhöhte Geschwindigkeit evtl. zu einer erhöhten Gefährdung beigetragen hat
Ich denke kaum dass ich mich irre. Ok meine Formulierung ist wirklich teilweise Pauschal. Fakt ist, dass man definitiv mitschuldig ist und wahrscheinlich auch erheblichen Schaden durch fehlende Versicherungsauszahlen haben wird dadurch.
Vielleicht ist folgender Link interessant
http://kfz-versicherung.suite101.de/article.cfm/dierichtgeschwindigkeitmusseinhaltenwerden