Ein Bekannter hat seinerzeit noch steuerbefreite Versicherungen abgeschlossen! Der geldgierige Nachfolger des seinerzeitigen Versicherungsvertreters hat die seit wenigen Jahren bestehenden Versicherungen gekündigt und steuerpflichtige Neuabschlüsse getätigt. Jetzt hat der Bekannte die Versicherung angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, aber es tut sich nichts. Hilft nur der Anwalt?
Beschiß durch Versicherungsvertreter! Versicherungsgesellschaft meldet sich nicht!!! Was tun?
Antworten (10)
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Moritz2222Moritz2222
Soll doch Dein Bekannter SELBST den richtigen Sachverhalt ins Netz stellen, dann bekommt er garantiert auch eine auf ihn zugeschnittene, hilfreiche Antwort,alles andere ist vertane Zeit! Ich habe gehört..... Und ein Bekannter hat... War es ein Vertreter, war es ein Makler, hatte dieser eienen Malerauftrag/Vollmacht usw...???
Gruss Moritz2222
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Detlef32Detlef32
Wende Dich an den Ombudsman http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html
der schreibt dann die Versicherung an und hilft bei der Klärung.
Trotzdem, mehr als alle Informationen auf den Tisch zu legen und den Kunden umfangreich zu informieren kann keine Gesellschaft. Trotzdem können über den Ombudmann die Details geklärt werden z.B. gab es ein Beratungsprotokoll, was steht drin, hat der Kunde unterschrieben, waren andere Personen anwesend, was gab es für Angaben des Vertreters, welcher Schaden ist wirklich entstanden, welche Möglichkeiten der Rückabwicklung bestehen usw.
Natürlich kannst Du auch einfach zum Anwalt gehen aber das kostet nun mal Geld und der Ombudsmann ist kostenlos. Für den Anwalt kann man auch danach gehen. -
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heaven11 Wenn es sich um eine Kapital bildende Lebensversicherung handelt, kann man die auf dem Rechtswege komplett rückabwickeln lassen - dauert allerdings einige Jahre. Ob es ein "Beschiß" aus Raffgier des Versicherungsvertreters war, bezweifle ich hier einfach mal. Wenn die Lebensversicherung zum Zwecke der Kapital- oder Vermögensbildung abgeschlossen wurde, dann ist eine Kündigung/ Verkauf im Übrigen sehr sinnvoll, da eine Lebensversicherung eher Verluste, als Gewinn produziert. Und Steuern zahlt man sowieso nur auf Gewinne; ohne Gewinne sind also auch keine Steuern fällig. Und schlußendlich sollte man bei der Vermögensbildung nicht in erster Linie auf irgendwelche Steuervorteile gieren, sondern schauen, was unterm Strich - nach Steuern - rauskommt. Und ich geh' jede Wette ein, daß ein (Aktien-)Fonds Sparplan, dessen Gewinne der Abgeltungssteuer unterliegen, nach 15 bis 30 Jahren Laufzeit (also in etwa vergleichbar mit der Laufzeit einer Lebensversicherung) deutlich mehr Vermögen gebildet hat, als jede steuerfreie Lebensversicherung.
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gausimausi Hallo, es gibt auch einen Ombudsmann (neutraler Schiedsrichter), der in solchen Fällen Beschwerden entgegennimmt. Dieser ist normalerweise auf den Policen ausgewiesen! Gruß GausiMausi
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Charlie1 Hallo du,
versicherungsvertreter sind heute verpflichtet Beratungsprotokolle auszufüllen und zu unterschreiben , anscheinend liegt so ein Protokoll nicht vor, der vertreter ist in der Haftung. meines erachtens kannst du unter gegeben Umständen deine verträge rückgängig machen lassen.
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wissensgierig Nur Versicherungsmakler welche über eine entsprechende Vollmacht des Versicherungsnehmers ( Kunden ) verfügen, sind berechtigt Versicherungen des Kunden zu ändern oder zu kündigen. Allerdings nicht um Reibach zu machen sondern um im Interesse des Kunden das Beste für ihn herauszufiltern und diese seinem momentanen Lebensspektrum anzupassen. ( Bestehende Lebensversicherungen werden von seriösen Maklern generell nicht gekündigt um neue abzuschließen )Deiner Schilderung nach hat der Makler/Vertreter gewechselt. Ich glaube nicht daß die ggf. vorliegende Vollmacht auf andere, in diesem Fall den Nachfolger, übertragbar ist. Es gilt nun herauszufinden was genau dort passiert ist und ggf. einen Anwalt einzuschalten um die eigenen Rechte zu wahren.
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monsterfisch48monsterfisch48
Ja - Versicherungsvertreter können nicht ohne Einwilligung des Kunden neue Verträge abschliessen. Falls doch: Wo kommen die Unterschriften her? Wurden sie gefälscht?
Versicherung anschreiben, um Stellungnahme bitten bringt nix. Das ist kein Vorgang.
Stattdessen: Versicherungsvertrag lesen. Den bekommt man nach Annahme einer Versicherung durch die Versicherung zugeschickt. Entspricht der Vertrag dem Antrag, den man ausgefüllt hat? Falls nein: Widerspruch einlegen. Schriftlich und per Post, gffs. per Einschreiben.
Und ansonsten immer daran denken: eine Versicherung ist ein Vertrag, der zwischen Versicherung UND Kunden zustande kommt. Der Versicherungsvertreter ist da nur Mittler. Was der so von sich gibt ist Schall und Rauch, solange es nicht von der Versicherungsgesellschaft schriftlich bestätigt wird. Daher ist der Versicherungsvertrag das Entscheidende. Und den muss man im Zweifel auch mit zum Anwalt nehmen.
lg
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dantesdantes
lol Da hat man dir aber einen Bären aufgebunden. Der Versicherungsvertreter kann ohne den Versicherungsnehmer weder die alten Versicherungen kündigen, noch neue abschließen. Also anscheinend hat man dir eine offensichtliche Lüge erzählt. Nicht alles glauben, was du so alles hörst. ;-)))
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TheoneandonlyTheoneandonly Ja! Die Gesellschaft sieht allerdings, was der Vertreter macht, in Form der Kündigungen und Neuabschlüsse und müßte den Kunden über Nachteile informieren! Stattdessen wird an DEN Vertreter verwiesen, der den Reibach machen möchte!!! IST ÜBRIGENS WIRKLICH EINEM BEKANNTEN PASSIERT!!!
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dantesdantes Hm? Also Glucke kann die Gesellschaft nicht spielen. Im Leben muss man auch mal selber ein klein wenig nachdenken. Nur ein ganz klein wenig Verstand. Und wenn man Altverträge kündigt und neue abschließt, dann weiß man entweder, was man macht oder man lässt sich eben von jedem über den Tisch ziehen. Noch dazu informiert jede Gesellschaft über die Nachteile der Kündigung. Auch da lügt dein Bekannter. Sie müssen dir sogar eine Bedenkfrist geben bevor sie es dir auszahlen (glaube seit dem neuen VVG). Noch dazu ist der Verweis an den Außendienst richtig, denn die Versicherungsgesellschaft selber kann für deinen sehr leichtgläubigen Bekannten nichts. Wenn, dann muss er wegen der Beraterhaftung gegen den Außendienst vorgehen (für den wiederum die Gesellschaft oftmals haftet). Aber da muss dein Bekannter dagegen aktiv vorgehen. Aber nochmal: Ich würde nicht alles glauben, was dir erzählt wird. Auch wenn es ein Bekannter ist. Aber so einfach und so leicht, wie er es dir erzählt ist es nicht. Erst recht nicht eindeutig. Und noch dazu müsste dein Bekannter mal lernen, was selbstständiges Denken, Handeln und Entscheiden ist. Man darf nicht immer meinen, dass man eine Entscheidung trifft und dann angeblich von all dem nichts gewusst haben will... Das ist ein Widerspruch in sich und in Zeiten von Internet und freier Information ja fast schon ein lächerlicher Scherz.
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dantesdantes Ach ja: Und Modellrechnungen, Kosten, etc. werden ihm alle vor Vertragsabschluß, oder danach mit entsprechendem Rücktrittsrecht, zugesandt. Also auch hier kann er nicht sagen "ich habs nicht gewusst". Er lügt dich schlichtweg an...
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TheoneandonlyTheoneandonly Wenn Du ihn kennen würdest, würdest Du Dein Urteil revidieren! Er hat genau 0 Plan! ;)
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dantesdantes Ok, oder das. ;-)
Ihm wurde ein Vermögensvorteil vorgegaukelt!
Den er selber nachrechnen hätte können. Ja er hätte ihn sogar anschauen können, hätte er gelesen, was die zwingend vorgeschriebenen Modellrechnungen aussagen. Und die hat er bekommen.