Bescheinigung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit von Krankenkasse DAK
Hallo,
habe heute eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit nach § 312 Abs. 3 SGB III.
Dort sind meine bisherigen Krankengeldzahlungen aufgelistet. (Derzeit 11 Monate)
Darunter steht noch der Satz: Die Entgeltersatzleistung endete durch Ausschöpfen der Anspruchsdauer: nein. Während des Bezuges der Entgeltersatzleistung bestand Arbeitslosenversicherungspflicht.
Habe am 16.09.2013 das letzte mal einen Auszahlschein der DAK zugesandt, kurz darauf das Krankengeld erhalten und heute halt diese Bescheinigung. Nix weiteres.
Was hat das alles zu bedeuten?? Wollen die auf einmal Krankengeld einstellen oder dient das nur als Info an die Arbeitsagentur, genauso wie eine Bescheinigung an das Finanzamt. Bin 3 Wochen nach der Arbeitsunfähigkeit im Oktober vom Arbeitgeber gekündigt wurden.
2 Antworten
Hallo,
das finde ich sehr ungewöhnlich. Normalerweise wird diese Bescheinigung von der Krankenkasse nur ausgestellt, wenn die Krankengeldhöchstdauer erreicht wurde (wurde im Formular aber verneint) oder bei Einstellung des Krankengeldes (meistens bei Eintritt von Arbeitsfähigkeit). Den Vordruck benötigt man, wenn man Arbeitslosengeld beantragen möchte. Sonst hat er keine Bedeutung. Am besten bei der Krankenkasse nachfragen. Evtl. wurde der Bogen irrtümlich jetzt schon ausgestellt.
Gruß
RHW
das heißt nur, dass du weiterhin Anspruch auf Krankengeld hast und dein Anspruch darauf noch nicht erschöpft ist. man hat maximal 72 Wochen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. das ist nur eine Information für die Agentur für Arbeit.