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Bescheinigung zur Bestätigung der Untermiete von Vermieterin?

Frage von Cathyupea Cathyupea

Wie sieht das schreiben aus in dem die Vermieterin mir bestätigt das ich einen Untermietvertrag aufsetzen darf? Ist das Formlos von wegen: Hiermit erlaube ich Mieter XY einen Untermietvertrag aufzusetzen. Oder gibts dafür einen Vordruck im Netz?

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Antworten (2)

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    Antwort von LupoWF LupoWF

    formlos reicht hin, wichtig ist das alle beteiligten im schreiben mit namen und geburtsdatum erwähnt sind und das schreiben mit datum und unterschrift der vermieterin endet. außerdem sollte darauf eingegangen werden ob der untermietvertrag zeitlich begrenzt oder auch von dauer sein darf.

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    zumal der untermietvertrag von deiner vermieterin aufgesetzt werden muss und dann alle 3 parteien unterschreiben müssen

    Kommentar von charles0308 charles0308charles0308

    was soll das denn`? Wenn Untervermietung - ohne Vorbehalt - schriftlich zugesagt wurde, brauche man weder einen Mietvertrag über die Vermieterin, noch deren weitere Zustimmung

    Kommentar von Cathyupea CathyupeaCathyupea

    Nein laut Arge muss nur Untermieter und Hauptmieter unterschreiben.. auch bei allen Untermietvertrags Mustern muss die Vermieterin nicht unterschreiben

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    klar, man braucht doch die schriftliche erlaubnis der vermieter, sonst gibts ärger, man darf eine wohnung die einem nur mietrechtlich "gehört" nicht ohne erlaubnis untervermieten. und das würde ich mir IMMER schriftlich geben lassen

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    Antwort von BonniesRanch BonniesRanch

    Häh, der Vermieter kann Dir lediglich die Untervermietung erlauben, nicht dass Du einen Untermietvertrag aufsetzen darfst.

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