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Bescheinigung für P Konto

Frage von seppl05 seppl05

Hallo,

ich habe folgendes Problem,habe nun am Freitag mein Girokonto auf ein P Konto umstellen lassen,die Bank hat mir nun eine Bescheinigung für weitere Einkünfte mitgegeben,auf der ich ausfüllen lassen soll, wieviel Kindergeld auf mein Konto eingeht und der Unterhalt für meine Tochter. Die Bank konnte mir nur sagen das ich auf die Kindergeldstelle gehen soll um das Kindergeld eintragen zu lassen, aber nicht wo ich hingehen muss um den Unterhalt eintragen zu lassen. Ich wollte nun wissen,ob jemand Ahnung hat ob ich das auf dem Jugendamt machen lassen kann oder ob es die Kindergeldstelle gleich mitmacht,oder wo ich sonst hin muss! Kann mir da jemand helfen?

Danke schonmal im Vorraus

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Antworten (2)

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    Antwort von Frankie4 Frankie4

    Ein Blick in die ZPO hilft weiter - der hier relevante § 850k Abs. 5 S. 2 ZPO lautet: "Dies gilt für die nach Absatz 2 nicht von der Pfändung erfassten Beträge nur insoweit, als der Schuldner durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungsträgers oder einer geeigneten Person oder Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung nachweist, dass das Guthaben nicht von der Pfändung erfasst ist. "

    Der Nachweis für Freibeträge wegen Unterhaltspflichten oder sonstiger unpfändbarer Beträge erfolgt durch eine Bescheinigung, die vom Arbeitgeber, der Familienkasse, dem Sozialleistungsträger, einem Rechtsanwalt (Kosten!) oder einer dafür geeigneten Schuldnerberatungsstelle ausgestellt werden kann. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der Landkreise stellen nur in Einzelfällen solche Bescheinigungen aus. Eine Bescheinigung stellt auch der Grundsicherungs- oder ALG II – Bescheid dar.

    Bei weiteren Fragen können Sie sich an Ihr zuständiges Amtsgericht wenden.

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    Antwort von defty defty

    Den Unterhalt kannst du ja selber eintragen. Duu weisst doch wieviel du bekommst vom Erzeuger. Solltest du es aber vom Staat bekommen musst du es beim Jugendamt eintragen lassen.

    Kommentar von seppl05 seppl05

    Die Bank meint aber das muss eine Behörde oder Amt eintragen.

    Kommentar von Frankie4 Frankie4Frankie4

    Eintragen schon - aber nicht wirksam unterschreiben!

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