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Bescheinigung der HU und der ASU immer mitführen?

Frage von gerwitt gerwitt

Hallo zusammen,

ich war heute bei der Kfz-Hauptuntersuchung und ASU. Nun habe ich zwei Zettel über den Bericht bekommen.

Meine Frage ist: Muss ich die Bescheinigung der HU und die Bescheinigung der ASU immer bei mich führen - zusammen mit dem Fahrzeugschein? Oder kann ich die Prüfberichte zu meinen KFZ-Unterlagen zu Hause abheften?

Bin ich verpflichtet beide Berichte immer mit mir zu führen, zum Beispiel um sie bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle vorzeigen zu können?

Kann mir jemand auch die Rechtsvorschriften dazu nennen?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von mentecaptum mentecaptum

    JA, steht in der STVO.

  • 3
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Du mußt sie nicht mitführen. Fahrzeugschein und Führerschein reichen.

    Kommentar von redharry redharryredharry

    ...wenns denn eingetragen ist, aber wer läßt schon seinen Fahrzeugschein in der Zulassungsstelle berichtigen. Ich habe es immer dabei, beide Berichte, bei Beanstandung auch die Abstellung des Mangels!

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Es geht hier nicht um Eintragung einer ABE, sondern um HU und ASU.

    Kommentar von redharry redharryredharry

    ...wenns denn eingetragen ist, aber wer läßt schon seinen Fahrzeugschein in der Zulassungsstelle berichtigen. Ich habe es immer dabei, beide Berichte, bei Beanstandung auch die Abstellung des Mangels!

    Kommentar von Rabbicook RabbicookRabbicook

    Die HU wird doch durch Stempel im KFZ-Schein bestätigt. Ausserdem hat man das "Prüfsiegel" auf dem Nummernschild (mit Ablaufdatum)

  • 2
    Antwort von Raubuch01 Raubuch01

    Also ich nehme die Unterlagen nie mit. Wofür sind denn die Plaketten auf dem Kennzeichen ?

    LG

    Kommentar von redharry redharryredharry

    Noch nie eine Erteilung unter Beauflagung erhalten? - Seelig sind die Nichtsahnenden.

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    Antwort von Torkel Torkel

    Mir hat kürzlich auch jemand erzählt, man müsse diese Papiere mitführen. Ich habe darauf einige Foren durchsucht - wie auch hier gibt es viele "klare" Antworten für ja und auch nein, aber meistens ohne Nachweis, was für mich dann nur eine unfundierte Meinung ist...

    Ich habe für mich folgendes recherchiert:

    In der StVO (Stand-April-2009) kann ich nichts dazu finden.

    In der StVZO § 29 steht zur Hauptuntersuchung > (10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. ...

    Zur Abgasuntersuchung (AU) steht in § 47a > (4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat die Prüfbescheinigung der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. ...

    Der ADAC schreibt

    > Die Neuregelung sieht vor, dass der Halter den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufzubewahren hat. Sofern der Untersuchungsbericht nicht ausgehändigt werden kann, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift zu beschaffen. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht, vergleichbar mit den Fahrzeugpapieren, bei jeder Fahrt mitführt.

    (http://www1.adac.de/RechtundRat/kfz_zulassung/tuevregelungen/default.asp)

    In der StVZO ist für mich nicht ganz klar, wer "zuständige Personen" sind, für mich ist daraus jedenfalls nicht abzuleiten, daß die HU / AU-Bescheinigungen obligatorisch mitzuführen sind!

    Da das System den Text mit Links als Spam interpretiert hat wurden einige Passagen gelöscht

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    Antwort von schildi schildi

    http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1449/Strassenverkehrs-Ordnung.htm

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    Antwort von Zander1961 Zander1961

    Ja.

    Habe die immer im Handschuhfach.

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