gerwitt am 04.11.2008 um 19:00 Uhr
Hallo zusammen,
ich war heute bei der Kfz-Hauptuntersuchung und ASU. Nun habe ich zwei Zettel über den Bericht bekommen.
Meine Frage ist: Muss ich die Bescheinigung der HU und die Bescheinigung der ASU immer bei mich führen - zusammen mit dem Fahrzeugschein? Oder kann ich die Prüfberichte zu meinen KFZ-Unterlagen zu Hause abheften?
Bin ich verpflichtet beide Berichte immer mit mir zu führen, zum Beispiel um sie bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle vorzeigen zu können?
Kann mir jemand auch die Rechtsvorschriften dazu nennen?

Du mußt sie nicht mitführen. Fahrzeugschein und Führerschein reichen.

Also ich nehme die Unterlagen nie mit. Wofür sind denn die Plaketten auf dem Kennzeichen ?
LG
Noch nie eine Erteilung unter Beauflagung erhalten? - Seelig sind die Nichtsahnenden.
...wenns denn eingetragen ist, aber wer läßt schon seinen Fahrzeugschein in der Zulassungsstelle berichtigen. Ich habe es immer dabei, beide Berichte, bei Beanstandung auch die Abstellung des Mangels!
Es geht hier nicht um Eintragung einer ABE, sondern um HU und ASU.
...wenns denn eingetragen ist, aber wer läßt schon seinen Fahrzeugschein in der Zulassungsstelle berichtigen. Ich habe es immer dabei, beide Berichte, bei Beanstandung auch die Abstellung des Mangels!
Die HU wird doch durch Stempel im KFZ-Schein bestätigt. Ausserdem hat man das "Prüfsiegel" auf dem Nummernschild (mit Ablaufdatum)