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Bescheinigung berücksichtigungsfreie Tage, kann man für ein Vergehen mehrfach bestraft werden?

Frage von alphonso alphonso

Ein Mitarbeiter musste kurzfristig für einen erkrankten LKW einspringen. Die Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage wurde für einen Zeitraum von 24 Tagen ausgestellt und mitgeführt. Nach Fahrtende gab der Fahrer seine Dokumente beim Disponenten ab und erhielt die Lieferscheine für den Folgetag in einer Mappe. Leider vergaß der Fahrer die Bescheinigung an sich zu nehmen um sie am nächsten Tag wieder mitführen zu können. Prompt wurde er kontrolliert. Heute kam der Bußgeldbescheid. 738 € für einen vergessenen Nachweis. Es wird ein Bußgeld fällig für jeden Tag, der nicht nachgewiesen werden kann. Da der Nachweis sich auf einem einzigen Dokument befindet und der Fahrer nur ein Schriftstück vergessen hat, liegt nach meiner Rechtsauffassung auch nur ein Delikt vor, wofür er bestraft werden kann. Die Strafe für einen Tag wäre 250 €. Immer noch viel Geld. Mein Mitarbeiter hat 24 Tage vor der Fahrt in keinem LKW gesessen. Hat jemand schon mal was ähnliches erlebt?

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Antworten (3)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von RainerB76 RainerB76

    Das ist jetzt so eine Sache.....

    Wie xALBIx schon sagte, mit dem Sachbearbeiter von der Gewerbeaufsicht reden und Deine Meinung so vortragen. Bei Verstößen gegen das Sozialgesetz und gegen die Fahrpersonalverordnung ist normalerweise das Gewerbeaufsichtsamt die judikative Gewalt. Polizei und BAG haben in diesem Fall nichts damit zu tun, diese bringen Verstöße nur zur Anzeige.

    Leider sieht der Gesetzgeber, bzw. Brüssel das als mehrere Verstöße an, da der Fahrer ja nicht nur einen Verstoß begangen hat ( einmaliges Vergessen der Bescheinigung ) sondern jeden Tag gegen die Regelung verstoßen hat. Der Fahrer muß für jeden Tag einen Nachweis haben und jeder Tag der nicht nachgewiesen werden kann ist zu ahnden. Ergo: Es wird für jeden Tag ein Bußgeld verhängt.

    Aber die Bearbeiter in der Gewerbeaufsicht sind ja auch nur Menschen, vielleicht kann man mit ihnen reden, wenn die Allgemeinsituation stimmt. Wenn jetzt ein Betrieb schon "bekannt" ist und als schwarzes Schaf abgestempelt ist, dann werden die Sachbearbeiter sicherlich schneller auf stur schalten als wenn dies die erste Angelegenheit des Betriebes oder des Fahrers ist und beide noch nie negativ aufgefallen sind.

    Kommentar von RainerB76 RainerB76RainerB76

    http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/bussgeldkatalog_08_grundsaetze.pdf

    Hier hab ich mal Bussgelder bei Verstößen gegen die FPerV gefunden. Wenn Du mal durchblätterst, irgendwo ab Seite 28ff, weiß nicht mehr genau, dann findest Du auch den Absatz "Aufzeichnungen nicht, nicht richtig oder nicht vollstänig führt".

    Egal welchen Verstoß Du beim durchblättern findest, es heißt immer "je 24-Stunden-Zeitraum". Und der höhere Satz ist anzunehmen, da eine Kontrolle nicht möglich ist und nicht nur erschwert ist.

    Kommentar von RainerB76 RainerB76RainerB76

    Auf Seite 33 unter laufender Nummer 42 stehts, in oberen Link.

  • 1
    Antwort von xALBIx xALBIx

    Hei.

    Also du kannst ja Einspruch einlegen. Am besten gehst du direkt zum Gewerbeaufsichtsamt und klärst das. Meist lassen die schon mit sich reden. Ich hab dir hier noch einen Link von den BundesAutobahnGanoven, dort findest du fast alles was den sog. Urlaubsschein angeht.

    http://www.bag.bund.de/DE/Service/FAQs/FAQUnterthemen/Fahrpersonalrecht_faq_node...

    Gruß, Albi.

  • 0
    Antwort von alphonso alphonso

    .....natürlich war der LKW kerngesund - den Fahrer hatte es erwischt...;-)

    Kommentar von Mausi2548 Mausi2548Mausi2548

    :-D

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