Bescheinigung Arbeitgeber Sprachkurs

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Dein Arbeitgeber muss dir zur Vorlage beim Finanzamt einfach bescheinigen dass es eine berufliche Veranlassung für den Sprachkurs gibt, ob es einen Zuschuss dazu gegeben hat und wie hoch der ggfs. war. Für die Anerkennung als Werbungskosten muss es einen beruflichen Bezug geben, sonst würde jeder Bauchtanzkurs abgesetzt.

in deutschland muss man die deutsche sprache mehr oder weniger beherrschen um einen job zu kriegen. dass das finanzamt das nicht weiss, wundert mich allerdings... ich würde dem finanzamt einfach so hinschreiben: "Ihnen als Institution sollte bekannt sein dass ein Deutschkurs für mich als Ausländer notwendig ist. Ansonsten würde ich hier keinen Arbeitsplatz finden"

einfach rotzfrech sein, denn die erlauben sich manche fragwürdigen sachen... sorry...

Huch, war meine Frage in so einem schlechten Deutsch formuliert? Ich bin Deutsche :-) Es geht um einen Griechischsprachkurs....

@patatita

ach soooo :-)))

dann sorrüüü^^

Wenn es um einen Griechischsprachkurs geht und Du Griechisch für den Beruf benötigst, lass Dir von Deinem AG z. B. bescheinigen, dass Du Korrespondenz mit griechischen Kunden erledigen musst, mit ihnen telefonieren musst, griechische Besucher empfangen musst, gelegentlich auf Geschäftsreise nach Griechenland musst, usw. und das die griechischen Geschäftspartner nicht über genügend Deutsch-, Englisch- und Französischkenntnisse verfügen, um mit Dir in diesen Sprachen zu kommunizieren.

So etwas schwebte mir vor. Aber wir formuliere ich es ohne dass es gleich patzig klingt?

Der Brief würde ja quasi direkt von meinem Arbeitgeber geschrieben. In etwa: "bla bla hat einen Griechischkurs belegt. Dieser ist notwendig um ... . Die Kosten werden von uns aus wirtschaftlichen Gründen nicht übernommen."

Meinen Einspruch würde ich eher knapp halten. "Lege Einspruch ein. Schreiben vom Arbeitgeber anbei. Bitte berücksichtigen und neuen Bescheid erstellen."

Oder was meinst Du?