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Bescheid wird nicht bearbeitet

Frage von angeldevil2203 angeldevil2203

Hallo, ich gehöre zu den wenigen, die die Grundsicherung weiterbeantragt haben. Jetzt wird mein Bescheid nicht bearbeitet, weil ich noch Beträge über meine Selbständigkeit von Dezember 2011 bis Mai 2012 angeben soll. Die Polizei sagte mir, ich würde mich der Mittelbaren Falschbeurkundung gemäß § 271 strafbar machen, wenn ich in dem EKS Formular die Beträge eintragen und Beurkunden würde. Der Sachbearbeiter besteht weiter auf das Formular und sagt, ohne die Zahlen könnte mein Antrag nicht weiter bearbeitet werden und er könnte mir so keinen Bescheid ausstellen. Ich fülle das Formular vor dem Mai 2012 erstmal nicht aus.

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Antworten (6)

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    Antwort von drehback drehback

    die Polizei gibt keine Rechtsauskünfte. Also überarbeite deine Story nochmal.

    Beträge Selbstständigkeit bis Mai nächsten Jahres??

    wirres Zeug

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    http://www.elo-forum.org/existenzgruendung-selbststaendigkeit/53602-weiterbewill...

    Abgesehen findet du im entsprechenden Formular folgende Passagen:

    Angaben zum voraussichtlichen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

    oder

    Die folgenden Angaben wurden geschätzt und beziehen sich auf den voraussichtlichen Bewilligungszeitraum vom ... bis ....

    Du beurkundest also mitnichten Zahlungen in tatsächlicher Höhe, sondern prognostizierst lediglich Größen.

    Insofern trägte dein Einwand, der ganz sicher nicht von der Polizei bestätigt wurde, nicht.

    Wenn du das Geld nicht brauchst oder keinen Bock auf diese Prognosen hast, kannst du gerne den harten Weg gegenüber dem Jobcenter einschlagen.

    .

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    Antwort von angeldevil2203 angeldevil2203

    Also meine Fallmanagerin hat mir gesagt, das ihr nur die vergangenen und gegenwärtigen Daten reichen. Zukünftige Daten sind keine Tatsachen im Sinne von § 60 SGB I. Und VirtualSelf: 'Die Richtigkeit der Angaben auf den Seiten 2-5 wird bestätigt'

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    Antwort von angeldevil2203 angeldevil2203

    also der anspruch auf grundsicherung bei selbständigkeit ist eigentlich bei mir wohl gewährleistet

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    Antwort von schwabinggirl schwabinggirl

    Das ist richtig. Grundsicherung kannst du beantragen, wenn du z.B. wegen Krankheit nicht mehr selbstständig sein kannst.

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    Antwort von DerCowboy DerCowboy

    Ich verstehe das Problem nicht, wieso "Falschbeurkundung"? Warum gibst du nicht die richtigen Beträge an?

    Kommentar von DerCowboy DerCowboyDerCowboy

    Wenn du hier keine Angaben machst kannst du auch keinen Rat erhoffen.

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