ich habe einen Bescheid der Stadtentwässerungsbehörde bekommen, dass ich gesamtschuldnerisch verpflichtet bin, binnen (Zeit X) meinen Abwasserkanal, den auch die Nachbarn durch mein Haus hindurch, sogenannte Hinterlieger benutzen, sanieren zu lassen, den Bescheid haben die eigentümer vom Vorderhaus (ich) und Hinterhaus = 4 Eigentümer hinten je erhalten. Ich habe jedoch die Auflage die Sache in Auftrag geben zu lassen und zu erledigen. Ich sage nun, dass ich nichts mache bevor ich nicht schriftlich von meinen Nachbarn habe, dass diese die Kosten zur Hälfte übernehmen, alle Kosten auch die Instandhaltung in Zukunft. Der Fall zieht sich seit 10! Jahren dahin. Es gibt ein Urteil, dass meine Bäume (die ich nie gepflanzt habe, sondern das Haus so geerbt) schuld seien. Mein Anwalt wollte damals 2004 in Berufung gehen, nahm die Berufung zurück unter der Bedingung, dass eben obiges per Notar in trockene tücher gebracht wird. Dazu kam es nie und jetzt beginnt das Spiel von vorn. Für mich ist das Prozeßbetrug seitens der Nachbarn! Bin ich verpflichtet die Kosten zu tragen oder kann ich verlangen, dass der Kanal der Gegenseite aus meinem Haus herusgelegt wird?
1
Bescheid von der Stadtentwässerung "Gesamtschuldnerisch" Kanalsanierung mit Nachbarn
Frage von
Regenbogen2012
Antworten (1)
-
0
Gesamtschuldnerisch heißt erst einmal, dass jeder von euch für den GESAMTEN Betrag haftbar ist. Die Behörde schiebt euch dabei den schwarzen Peter zu. Sie bekommt ihr Geld und ihr könnt das´nn sehen, wie ihre miteinander fertig werdet.
Wenn die Bäume auf deinem Grundstück diesen Schaden verursacht haben, bist du in der Tat der jenige der zahlen muss. Ob du die Bäume gepflanzt hast, tut nichts zur Sache. Wie du schon schreibst hast du das Grundstück geerbt. Da gehören die Bäume und daher auch die Gefährdung durch diese dazu. Dein Anwalt wusste schon, warum er die Berufung zurück gezogen hat.
Diese Frage
Bei der Angelegenheit "Gesamtschuldnerisch" geht es erst einmal nicht um Geld, sondern darum einen von mir und den Nachbarn gemeinsam genutzten Abwasserkanal zu sarnieren, dies war damalsschon Thema. Die Berufung wurde zurückgezogen weil es hies es wurde sich vergleichshalber geeinigt, d.h. jeder zahlt die Hälfte - nur ich habe bis heute keine Unterschrift oder Vertrag vom Notar der Nachbarn.