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Bescheid von Behörde beim Nachbarn irrtümlich eingeworfen und Widerspruchsfrist abgelaufen, was tun?

gefragt von leandro am 27.07.2009 um 20:17 Uhr

Die Widerspruchsfrist für den Bescheid einer Behörde ist für mich abgelaufen, weil jener irrtümlich vom Postboten falsch eingeworfen wurde. Der „falsche“ Empfänger hat mir den Brief dann heute übergeben, so dass ich erst heute Kenntnis erlangt habe. Er selbst war für einige Tage nicht daheim, so dass auch er nicht früher in der Lage war, mir den Bescheid früher zu übergeben. Kann ich dagegen etwas unternehmen?


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anonym
beantwortet von merlin34 am 27. Juli 2009 20:17
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Am besten mit dem „falschen Empfänger“ zu der Behörde gehen und die Umstände erklären. Du hast grundsätzlich den Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, von welchem aus du ja innerhalb der Frist zum Widerspruch berechtigt bist.


F35T1V4LFR34K
beantwortet von F35T1V4LFR34K am 27. Juli 2009 20:18
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Ja, lass dir das von der Post gegenzeichnen. Gilt als nicht zugestellt. Behörde ist in der Beweispflicht. Einzig sichere Methode: Vor Kurier eintüten, losschicken.


anonym
beantwortet von Magister101 am 28. Juli 2009 09:39
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Damit beginnt jetzt für Dich eine neue Frist zu laufen. Diese beträgt 14 Tage. Binnen dieser Zeit musst Du Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen.

Der Antrag muss gestellt werden bei der zuständigen Wiederspruchsbehörde (Die ist nicht imme rnotwendig die erlassende Behörde, oftmals wenn kein Wiederspruchsverfahren vorgesehen ist kann das auch direkt das Verwaltungsgericht sein). Zusätzlich zu dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand muss das eigentliche Rechtsmittel eingelegt werden mit dem der ursprüngliche Bescheid angegriffen wird, also im Zweifelsfall der Wiederspruch oder die Klage. Du solltest im Antrag auf Wiedereinsetzung Deinen Nachbarm als Zeugen benennen, dann sollte dem antrag problemlos stattgegeben werden.

Kommentar von faewi am 31. Juli 2009 16:29

Genauso ist es!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 27. Juli 2009 20:18
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klar, die sachlage schildern...


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 27. Juli 2009 20:18
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Ich würde die Behörde informieren, Deinen Nachbarn kannst Du doch als Zeugen benennen



Igitta
beantwortet von Igitta am 27. Juli 2009 20:19
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Solche "Bescheide" vom Amt müssen eingeschrieben versandt werden!!!

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 27. Juli 2009 20:22

Nein, der Einkommensteuerbescheid kommt z.B. auch nicht per Einschreiben, sondern mit ganz normaler Post!


anonym
beantwortet von Mariell am 27. Juli 2009 20:34
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ja, da würde ich auf jeden fall was unternehmen. Nämlich zum Anwalt damit gehen, der holt dich aus der Lage beim Amt heraus und verklagt die Post.


nad2801
beantwortet von nad2801 am 27. Juli 2009 21:09
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also die post musst du nicht gleich verklagen, der zusteller ist auch nur ein mensch,und das hat der bestimmt nicht von gerne gemacht. aber du kanns dich bei der post beschweren, und zum amt würde ich den nachbarn und den durchschlag der beschwerde mitnehmen.


WernerPlaten
beantwortet von WernerPlaten am 10. Oktober 2009 05:18
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Hier würde ich unter Schilderung der Umstände und Benennung des Nachbarn die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Finanzamt beantragen. Die Einschaltung eines Anwalts würde lediglich unnütze Kosten verursachen und nicht mehr bringen.


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