Die Widerspruchsfrist für den Bescheid einer Behörde ist für mich abgelaufen, weil jener irrtümlich vom Postboten falsch eingeworfen wurde. Der „falsche“ Empfänger hat mir den Brief dann heute übergeben, so dass ich erst heute Kenntnis erlangt habe. Er selbst war für einige Tage nicht daheim, so dass auch er nicht früher in der Lage war, mir den Bescheid früher zu übergeben. Kann ich dagegen etwas unternehmen?
Am besten mit dem „falschen Empfänger“ zu der Behörde gehen und die Umstände erklären. Du hast grundsätzlich den Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, von welchem aus du ja innerhalb der Frist zum Widerspruch berechtigt bist.

Ja, lass dir das von der Post gegenzeichnen. Gilt als nicht zugestellt. Behörde ist in der Beweispflicht. Einzig sichere Methode: Vor Kurier eintüten, losschicken.
Damit beginnt jetzt für Dich eine neue Frist zu laufen. Diese beträgt 14 Tage. Binnen dieser Zeit musst Du Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen.
Der Antrag muss gestellt werden bei der zuständigen Wiederspruchsbehörde (Die ist nicht imme rnotwendig die erlassende Behörde, oftmals wenn kein Wiederspruchsverfahren vorgesehen ist kann das auch direkt das Verwaltungsgericht sein). Zusätzlich zu dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand muss das eigentliche Rechtsmittel eingelegt werden mit dem der ursprüngliche Bescheid angegriffen wird, also im Zweifelsfall der Wiederspruch oder die Klage. Du solltest im Antrag auf Wiedereinsetzung Deinen Nachbarm als Zeugen benennen, dann sollte dem antrag problemlos stattgegeben werden.
Genauso ist es!
Ich würde die Behörde informieren, Deinen Nachbarn kannst Du doch als Zeugen benennen

Solche "Bescheide" vom Amt müssen eingeschrieben versandt werden!!!
mineiro am 27. Juli 2009 20:22 Nein, der Einkommensteuerbescheid kommt z.B. auch nicht per Einschreiben, sondern mit ganz normaler Post!
ja, da würde ich auf jeden fall was unternehmen. Nämlich zum Anwalt damit gehen, der holt dich aus der Lage beim Amt heraus und verklagt die Post.
also die post musst du nicht gleich verklagen, der zusteller ist auch nur ein mensch,und das hat der bestimmt nicht von gerne gemacht. aber du kanns dich bei der post beschweren, und zum amt würde ich den nachbarn und den durchschlag der beschwerde mitnehmen.
Hier würde ich unter Schilderung der Umstände und Benennung des Nachbarn die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Finanzamt beantragen. Die Einschaltung eines Anwalts würde lediglich unnütze Kosten verursachen und nicht mehr bringen.