Hallo, ich hatte schon voher mal um Rat gefragt. Es ging damals um das Wehrdienstbeschädigung Blatt kurz WDB Blatt, wie ich es am besten ausfüllen kann und ect.
Mittlerweile bin ich soweit. Das ich nach der Bundeswehr viele Formulare ausfüllen musste und auch schon beim Arzt war wegen dem Tinnitus.
Daraufhin bekam ich vom Vesorgunsamt einen BESCHEID zugeschickt in dem steht, das der Tinnitus anerkannt wird aber erst nach Lärmeinwirkung, das ich Recht auf Heilbehandlung habe, und eine GdS von 10.
Dieser Urteil lässt mich aber kalt. Da ich einen ständigen Tinnitus habe und der jederzeit da ist, auch vor dem Schlaf und beim aufwachen in der früh. Ich will auch unbedingt eine höhere GdS, falls es mal wirklich schlimmer werden sollte.
Ich habe schon so viele Sachen propiert das dieser Tinnitus weggeht, aber leider er bleibt ständig.
So nun zu meiner Frage: Ich würde gerne einen Widerruf schreiben, worauf kommt es aber bei einem Widerruf an. Ich muss wirklich gute Punkte angeben wegen der GdS.
Kann man im Widerruf angeben wie viel GdS man haben will? Ich habe leider keinerleir Erfahrung mit Widerrufen. Es wird meine erste sein.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus bei euch allen, vorallem den Bundeswehlern bzw. EX-Bundeswehrlern die mir damals schon sehr geholfen haben.
EUER ANO DANKE IM VORAUS FÜR ALLES
PS: GdS heisst = Grad der Schädigung
Diese Aussage ist sowas von falsch! Der bundeswehrverband tritt nur ein, wenn man dort auch Mitglied ist. Einen Wehrdienstbeauftragten gibt es nicht. Es ist der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages.
Das Versorgungsamt ist Träger des öffentlichen Rechts, mithin nur an verwaltungsgerichtliche Urteile gebunden. Der Wehrbeauftragte hat damit nichts zu tun.