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Bescheid verspätet erhalten, rechtkräftig, trotzdem Widerspruch möglich?

Frage von lumminette lumminette

Meine Tochter hat in meiner Abwesenheit einen Gebührenbescheid verlegt und ihn mir erst gegeben, als die Einspruchsfrist vorbei war. Da dieser Bescheid aber zu meinen Lasten falsch ist und ich auch zukünftig zu hohe Gebühren bezahlen müsste, möchte ich dies nicht so stehen lassen. Für das Amt ist der Bescheid rechtskräftig und damit aus. Vor ein paar Wochen habe ich im Internet ein Gerichtsurteil gelesen, bei dem ein ähnlicher Fall zu Gunsten des Gebührenzahlers geändert wurde. Leider finde ich es nicht mehr wieder. Hat einer Ahnung oder kann mir bei der Recherche helfen. Eigene Versuche sind bereits fehlgeschlagen.

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Antworten (7)

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    Antwort von amdros amdros

    Dann solltest Du es auf jeden Fall, mit der Begründung und unter Bezugnahme auf das Gerichtsurteil, versuchen

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    Antwort von willywucher willywucher

    Das dürfte aussichtslos sein.

    Das könnte ja jeder behaupten und in Zukunft wären alle bescheide nichtig.

    Erziehe Deine Tochter besser, dass sie solch wichtige Dinge nicht verschludert.

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    Antwort von Legolas0604 Legolas0604

    Pech gehabt, ausser wenn der Gebührenbescheid mit der normalen Post gekommen ist. Dann kann man einfach so tun als wenn keiner gekommen wäre und nach einiger Zeit beim Amt nachfragen, wo Der Gebührenbescheid bleibt. Muss aber auch nicht unbedingt klappen.

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    Antwort von MrGarrett MrGarrett

    Der Bescheid ist rechtskräftig, denn er ist dir wirksam zugegangen. Wirksam zugegangen bedeutet, dass er in deinen Empfangsbereich gelangt ist. Normalerweise ist so ein Bescheid bereits wirksam zugegangen, wenn er in deinem Briefkasten landet oder einem Familienmitglied ersten Grades übergeben wird. Dann ist davon auszugehen, dass du den Bescheid erhälst. Dass deine Tochter das vergessen hat wird kaum als Widerspruchsgrund ausreichen.

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    Antwort von Schnucki2000 Schnucki2000

    Um welche Gebühren geht es denn?

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    Antwort von nicknack72 nicknack72

    Eine nachträglicher Einspruch ist bei unverschuldeten Ereignissen (z.B. Autounfall etc.) möglich, aber wohl nicht, wenn das Töchterlein den Bescheid verschlampt hat...

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    Antwort von Joesch Joesch

    Pech gehabt.

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