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Beschäftigungsverbot - wann dem Arbeitgeber melden wieviel Elternzeit ich nehmen möchte?

Frage von motte18 motte18

Ich befinde mich seit Mai im Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. Seit dem ist leider kein gutes Verhältnis zu meinem Arbeitgeber vorhanden. Bis wann und vor allem welchem Vorgesetzten muss ich mitteilen, wieviel Elternzeit ich nehmen möchte?!

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Antworten (5)

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Ein Beschäftigungsverbot könnte dann bestehen, wenn der Frauenarzt dieses ausspricht (Risikoschwangerschaft) oder am Arbeitsplatz der werdenden Mutter ein Umgang mit Gefahrstoffen nicht zu vermeiden ist und es keinen Ersatzarbeitsplatz gibt. Ist das bei Ihnen der Fall? Sie kennen sicher den voraussichtlichen Geburtstermin, danach richten sich erst einmal die Mutterschutzzeiten. Die Elternzeit ist 7 Wochen vor dem Antritt derselben zu verlangen (beantragen). Der Antrag bedarf nicht zwingend der Schriftform, in Ihrem Fall würde ich die Elternzeit schriftlich beantragen. An Ihrer Stelle würde ich keinen festen Termin beantragen, sondern mich auf die Geburt bzw. auf einen Lebensmonat des Kindes beziehen. Den Antrag sollten Sie an die Personalabteilung richten. Peter Kleinsorge

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    Antwort von kikkerl kikkerl

    bei mir war das so, ich musste nur in der personalabteilung bescheid sagen. ausserdem kam mein kind 5 wochen zu früh also musste ich überraschend unterbrechen.ich hatte aber auch keine "feinde" in der arbeit weil zu der zeit sogar drei auf einmal schwanger wurden gg auch sonst waren wir eine kinderfreundliche institution. wie es bei dir ist, keine ahnung vielleicht mal zum sozialgericht gehen und dich da kostenlos beraten lassen? ich weiss es nicht. wird wohl bei jedem unternehmen verschieden sein.

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    Antwort von EvaDu EvaDu

    wieso hast Du denn ein Beschäftigungsverbot? Wenn das Branchenüblich ist dann sollte Dein Arbeitgeber das doch akzeptieren, wenn nicht dann solltest Du Dir überlegen ob Du nicht doch hingehen kannst. Wie geht es Dir denn? Ich hab das schriftlich verfaßt und meinem Chef in die Hand gegeben, kurz bevor der Mutterschutz begonnen hat. Da Du ja nicht da bist, würde ich das jetzt mitteilen....soweit ich weiss ist das dann relativ verbindlich...sorry, bei mir war das Erziehungsurlaub...

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    Antwort von EvaDu EvaDu

    wieso hast Du denn ein Beschäftigungsverbot? Wenn das Branchenüblich ist dann sollte Dein Arbeitgeber das doch akzeptieren, wenn nicht dann solltest Du Dir überlegen ob Du nicht doch hingehen kannst. Wie geht es Dir denn? Ich hab das schriftlich verfaßt und meinem Chef in die Hand gegeben, kurz bevor der Mutterschutz begonnen hat. Da Du ja nicht da bist, würde ich das jetzt mitteilen....soweit ich weiss ist das dann relativ verbindlich...

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    Antwort von morix morix

    Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Soll die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist in Anspruch genommen werden, ist das Elternzeitverlangen spätestens sieben Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist zu stellen.[1]

    Da der Antrag auf Elternzeit sieben Wochen vor dem Beginn abgegeben werden muss, also zu einem Zeitpunkt, an dem der tatsächliche Geburtstermin noch nicht feststeht, kann man im Antrag die Lebensmonate des Kindes angeben, für die die Elternzeit genommen werden soll, anstatt sich auf einen exakten Termin festzulegen. Der konkrete Zeitpunkt kann dann nach der Geburt beim Arbeitgeber nachgereicht werden.

    Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichtes steht es Arbeitnehmern nach Geburt eines weiteren Kindes während laufender Elternzeit zu, die erste Elternzeit vorzeitig zu beenden und die nicht verwendete Elternzeit an das Ende der zweiten Elternzeit anzuhängen, sofern dem keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegen stehen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit

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