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Beschäftigungsverbot und Mutterschaftsgeld

Frage von Saarland1982 Saarland1982

Ich bin nun in der 17 SSW. Ich arbeite in der Pflege fühle mich zur Zeit TopFIt und möchte noch weiterarbeiten , aber was ist wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme? Ich habe zusätzlich einen 400 Euro Job. Bekomme ich beide Gehälter weitergezahlt? Dürfte ich den Minijob (Büro) weitermachen?

Wie sieht es in der regulären Mutterschutzzeit aus? Wie wird da das Mutterschaftsgeld berechnet? Beide Einkommen oder nur der Hauptjob? Zuzüglich dem KK Geld?

Vielen Danke für Antworten

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von mitterer mitterer
    • Ein Beschäftigungsverbot gibt es ja nicht "einfach so", sondern genau dann, wenn Dein Arzt bei Dir bestimmte Risiken sieht und bestimmte Tätigkeiten Dir nicht mehr zumuten möchte. Deshalb solltest Du mit Deinem Arzt darüber sprechen, wenn hier Deine Wahrnehmung ("ich bin fit") mit seiner kollidiert

    • Ein Beschäftigungsverbot muss nicht "total" ausgesprochen werden. Ein absolutes Beschäftigungsverbot würde für beide Jobs gelten. Aber es gibt Abstufungen: Dein Arzt kann Dir auch nur bestimmte Tätigkeiten untersagen (z.B. tragen von Lasten, körperliche Anstrengung), dann wäre Dein Bürojob nicht betroffen.

    • Die Lohnfortzahlung bzw. dann Elterngeld kriegst Du eigentlich für beide Jobs - auch bei einem 400-Euro Job gibt es Lohnfortzahlung (auch wenn das viele Arbeitgeber in dem Bereich nicht so wirklich umsetzen...). Beim Elterngeld bin ich mir nicht 100% sicher, aber eigentlich musst Du bei der Bemessung Deine Gesamteinkünfte angeben.

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Die Frage was Sie noch arbeiten dürfen, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Dies hängt davon ab in welchem Umfang Ihr behandelnder Arzt das Beschäftigungsverbot ausspricht.

    Es ist möglich dass Sie beispielsweise bestimmte Schichten nicht mehr machen dürfen, oder beispielsweise schwer heben. Es kann aber auch sein dass Sie ein totales Beschäftigungsverbot bekommen, dann ist noch nicht einmal der Mini-Job zulässig. Dies hängt in erster Linie von der medizinischen Indikation ab. Es gibt beispielsweise Risikoschwangerschaften, wo die werdende Mutter liegen muss, da verbietet sich auch eine Bürotätigkeit.

    Auch für einen Mini-Job gilt dass Sie Mutterschutz genießen und Mutterschaftsgeld bekommen, alles andere wäre eine unzulässige Benachteiligung.

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von bitmap bitmap

    Das Beschäftigungsverbot wäre wohl nur für die Pflege, da du ja scheinbar sonst keine Probleme mit der Schwangerschaft hast und da könntest du den Bürojob schon weiter machen.

    Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten findest du im Mutterschutzgesetz (<- einfach mal danach googlen).

    Kommentar von MutterBeimer79 MutterBeimer79MutterBeimer79

    Pflege kann sie weitermachen .. nur keinen WE oder Nachtdienst.. kenne mehrere aus der Pflege... und keine Leute rum heben

    Kommentar von Saarland1982 Saarland1982Saarland1982

    Es geht um ein Beschäftigungsverbot. Nicht um die Mutterschutzrichtlinien im allgemeinen

    Kommentar von MutterBeimer79 MutterBeimer79MutterBeimer79

    ´hast kein Beschäftigungverbot!!..arbeiten bis zur 34.Woche... ham wir alle hinter uns.. alle frauen

    Kommentar von Saarland1982 Saarland1982Saarland1982

    Liebe Mutterbeimar, besteht Gefahr für das Kind oder Mutter ( ambulante Pflege , Dauernacht etc. , massive Ödeme , Blutungen , wiedeholte Rückenschmerzen etc etc.) Kann der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Die Pflege gehört zu einem gefährdeten Beruf. Wenn Du keine Antwort weißt , ist das nicht schlimm. Aber dann lass doch bitte den Spam hier. Ich WILL kein Beschäftigungsverbot mir geht es gut , aber wer weiß was alles passiert. Explizit steht auch in der Frage was wäre wenn und nciht bitte ich will ein Beschäftigungsverbot.

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    Antwort von MutterBeimer79 MutterBeimer79

    In der Pflege darfst sowieso keinen Nachtdienst mehr machen.. Minijob darfst machen

    Mutterschaftsurlaub beginnt 6 Wochen vor der Geburt...bis 8 Wochen danach

    Wir Einkommen berechnet, das Sozialversicherungspflichtig ist also, der Minijob nicht.. 67% bekommst dann vom Gehalt

    Kindergeld gibts auf jedenfall

    Kommentar von Saarland1982 Saarland1982Saarland1982

    KK Krankenkassen geld nciht Kindergeld

    Kommentar von MutterBeimer79 MutterBeimer79MutterBeimer79

    was willst von KK?? gibt kein Geld von denen

    Kommentar von Saarland1982 Saarland1982Saarland1982

    Oh doch max 13 Euro pro Tag innerhalb der Mutterschutzfrist . Der Rest wird vom Arbeitgeber nach einer Berechnung bezahlt.Daher meine Frage ob beide Gehälter in die Berechnung einfliessen.

    Kommentar von MutterBeimer79 MutterBeimer79MutterBeimer79

    klar aber soweit, das sich auf deinen Lohn austockt,.mehr nicht!!.. fürn Minijob bekommst dann nix. den must dann aufgeben

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