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Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, wer zahlt Gehalt ?

Frage von Torenti Torenti

Meine Frau ist Schwanger in der 13 Woche, nun hat ihr Arzt in Betracht gezogen ihr ein Beschäftigungsverbot bis zur Geburt zu geben. Wer zahlt in diesem Fall ihr Gehalt, Krankenkasse, oder Arbeitgeber. Ihr Arbeitgeber ist wenig begeistert und sagte ihr das sie nur 6 Wochen von ihm bezahlt bekommt, den Rest würde die Krankenkasse übernehmen. Stimmt das? Die AOK kann mir angeblich keine Auskunft geben, sie wüßten das nicht ! Danke für die Hilfe

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Antworten (5)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von bitmap bitmap

    Da irrt der Arbeitgeber. Beschäftigungsverbot ist nicht das gleiche wie eine Krankschreibung.

    Siehe http://www.buzer.de/gesetz/6816/a96852.htm

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    Super Link , ich danke Dir. Läuft das automatisch, oder muß man irgendwo einen Antrag stellen?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Sie muss dem Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung über das Beschäftigungsverbot abgeben, sonst nichts.

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    Alles Klar, vielen Dank an Dich !!!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wieviele Mitarbeiter hat die Firma denn?

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    ca. 100

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Dann ist es aber peinlich, dass der AG so wenig bzw. falsches dazu weiß.

  • 1
    Antwort von Jeany1116 Jeany1116

    Der Arbeitgeber zahlt das VOLLE Gehalt weiter, kann aber die Erstattung bei der Krankenkasse beantragen...da bekommt er gezahltes Entgelt inkl. Arbeitgeber-Beitragsanteil zurück im Rahmen vom sogenannten U2-Verfahren! Und es gibt nur entweder Beschäftigungsverbot oder krank, nicht beides! Das was der Verhinderungsgrund an der Arbeit is zählt...Tolle Aussage übrigens vond er AOK, das sollten die schon wissen!

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    Haben mir wörtlich gesagt , das wüßten sie jetzt auch nicht so genau, ich soll mal im Internet schauen ob ich da was finde, wenn nicht soll ich nochmal anrufen. Toll ne

    Kommentar von Jeany1116 Jeany1116Jeany1116

    lol also ehrlich...das zeugt ja echt von hoher Kompetenz...da würd ich mir echt überlegen, die Kasse zu wechseln, weil dass sind genau solche Dinge, die eine gute Kasse ausmachen, und solche Auskünfte gehn gar nicht! Wenn man nicht genau BEscheid weiß, dann schaut man selbst das für den Kunden nach, aber niemals sollte der Kunde das selbst raussuchen müssen....was fürn Kommentar, echt der hammer...

  • 1
    Antwort von Sanja2 Sanja2

    Wenn sie krank geschrieben ist zahlt der Arbeitgeber wirklich nur 6 Wochen, danach muss die Krankenkasse übernehmen, allerdings zahlt die nur einen bestimmten Prozentsatz des Gehalts weiß jetzt aber nicht mehr genau wie viel.

    Ein Beschäftigungsverbot wird meist für bestimmte Tätigkeiten ausgesprochen, der Arbeitgeber kann sie dann anders einsetzen.

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    Das ist nicht möglich, der Chef kann sie nicht anders einsetzten .

    Kommentar von Sanja2 Sanja2Sanja2

    Dann kann / muss sie zu Hause bleiben.

  • 1
    Antwort von RamsesII RamsesII

    Die Krankenkasse zahlt das volle Gehalt, aber eine Bescheinigung muss beim Arbeitgeger vorgelegt werden.

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    Hm..wie ist das dann mit dem Elterngeld, Krankengeld wird ja wie staatliche Leistungen nicht mit in die Berechnung einbezogen, oder ist das in so einem Fall was anderes?

    Kommentar von RamsesII RamsesIIRamsesII

    Das Eltengeld wird sie keine 12 Monate bekommen weil sie ja " gearbeitet" hat. Beiträge in die Rentenkasse und all das muss die Krankenkasse zahlen.

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    Warum soll sie keine 12 Monate Elterngeld bekommen ? Natürlich , es geht lediglich um die Berechnung. Sorry aber wenn du es nicht weißt , warum gibst du dann falsche Antworten?

    Kommentar von Jeany1116 Jeany1116Jeany1116

    falsch! Es handelt sich ja um ein Beschäftigungsverbot und nicht um eine Arbeitsunfähigkeit! Aber der AG kann sich das Geld bei der KK wieder holen...

  • 0
    Antwort von Torenti Torenti

    Danke an alle die hilfreiche Antwoten hatte. Und ein kleines PopoHaue an alle die nur antworten um zu antworten, ohne jedoch Ahnung zu haben.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Du solltest deine Ansprüche mal etwas runterschrauben. Wenn jemand total blödsinnige Antworten gibt, die nichts mit dem Thema zu tun haben, kann man sie beanstanden mit dem Button [Inhalt beanstanden] unterhalb der Antwort/des Kommentars. Dann überprüft der support, ob sie gelöscht werden sollte und tut das gegebenenfalls. Aber gerade zu rechtlichen Themen ist hier nicht jeder so firm, dass er kompetente Antworten geben kann. Darüber, dass er mit der gut gemeinten Antwort nicht hilft lässt sich streiten, aber ''PopoHaue'' muss man ihm deswegen nicht verpassen.

    Rechtsberatung beim Anwalt ist sicher frei von solchen Fehlern, aber die kostet (berechtigterweise) Geld. Also beim nächsten mal nochmal drüber nachdenekn, bevor du sowas schreibst.

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    Sorry, aber wenn ich keine Ahnung von der Materie habe ,dann lass ich lieber sein zu Antworten bevor ich den Leuten irgend einen Quatsch erzähle, wie es hier in einigen Antworten der Fall war. Null Plan , aber hauptsache ich schreibe mal was. Ich erwarte keine Rechtsberatung , sondern einfach nur das sich Leute äußern die was wissen / eigene Erfahrung / Betriebsrat ect. Man muß nicht immer zu allem seinen Senf geben. Wenn ich nicht mal weiß das Beschäftigungsverbot ist, dann antworte ich nicht auf solche Fragen. Das hat nix mit Ansprüchen zu tun !

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