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Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Frage von krabbe22 krabbe22

Wenn man während der Schwangerschaft (Angestellte, unbefristeter Vertrag) vom Arzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommt, hat das negative Auswirkungen für die Schwangere? Finanziell oder sonstwie? Wer bezahlt das Geld weiter, Krankenkasse oder Arbeitgeber?

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Antworten (8)

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Das hat keine negativen Auswirkungen.Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter.

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    Antwort von Nordler Nordler

    Hast keine Nachteile, außer, das der Chef sauer sein wird. Bist aber absolut im Recht und ein Beschäftigungsverbot stehtr dir zu. Meine Kollegin hatte eines ab der 6. Woche (arbeite inder Pflege). Geld hatte sie mehr als vorher, das sie den Durchschnitt der letzten 3 Monate bekam. Letztes Jahr arbeitete sie die ganzen Osterfeiertage, hatte somit einen Haufen Zuschläge, die im Durchschnitt der letzten 3 Moante berücksichtigt wurden. Ich glaube, bis 12 Euro die Stunde zahlte der Arbeitgeber, den Rest die Berufsgenossenschaft. (Stundenlohn von 13 Euro haben wir).

    Kommentar von krabbe22 krabbe22krabbe22

    Danke für die Antwort, geht um meine Frau. Arbeitet auch in der Pflege, es geht aber mehr um ihre eigene Gesundheit als um die Tätigkeit.

    Kommentar von Nordler NordlerNordler
    Kommentar von Nordler NordlerNordler

    Achja, und herzlichen Glückwunsch.

    Kommentar von krabbe22 krabbe22krabbe22

    Danke!

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    Antwort von edepirelli edepirelli

    Nein ist nicht negativ sondern dient der Sicherheit des Kindes. Wer das Geld weiter zahlt ist doch unerheblich Hauptsache es kommt.

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    6 Wochen läuft dein Gehalt weiter, dann gibt es Krankengeld, weil der Arzt dich krankgeschrieben hat.

    Kommentar von Nordler NordlerNordler

    Wenn man krankgeschrieben ist, schon. Der AG will meist eine Krankmeldung, aber aus eigener Erfahrung gibt es sehr wohl Beschäftigungsverbote und der Arbeitgeber zahlt!!!

    Kommentar von Strabahner StrabahnerStrabahner

    Quatsch!!! Nicht krankgeschrieben! Wenn der Arzt eine Gefahr für das Kind oder die Mutter sieht kann er ein BESCHÄFTIGUNGSVERBOT aussprechen.

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    Antwort von NicoleF NicoleF

    Vergiss den Blödsinn mit der Krankenkasse. Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass dir kein Nachteil entsteht, wenn du ein individuelles oder allgemeines Beschäftigungsverbot als Schwangere erteilt bekommen hast. Du behältst mindestens deinen Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (falls der Betrag durch Akkordarbeit oder so schwankt). Das nennt sich Mutterschutzlohn.

    Wenn du dir wegen der widersprüchlichen Antworten hier unsicher bist, dann bestell dir beim Bundesfamilienministerium die Broschüre zum Mutterschutz, da steht das (und viele weitere wertvolle Infos) ganz klar drin.

    Viele Grüße, Nicole

    Kommentar von krabbe22 krabbe22krabbe22

    Danke. So hatte ich das auch verstanden

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    Antwort von Paula1234 Paula1234

    Der Arzt kann dir kein Beschäftigungsverbot erteilen. Er kann dich krankschreiben. Dann Gehaltsfortzahlung laut Arbeitsvertrag bzw. Krankengeld.

    Kommentar von Nordler NordlerNordler

    Und nur der Arzt kann und muss das erteilen. Schwanger ist nicht krank!

    Kommentar von Strabahner StrabahnerStrabahner

    Schreib nicht so einen Mist!!! §3 MuSchuG http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html

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    Antwort von marleah marleah

    Krankenkasse, aber nur prozentual deines Gehaltes, evtl aber muss dein arbeitgeber dich bis zu 6 Wochen weiterbezahlen(ist bei normales krankschreibung so) diese geschichten haben auch einfluß auf dein Mutterschaftsgeldes, das wird auch wieder errechnet zu so und so viel prozent von deinen gehältern der letzten 3 Monate vor der Geburt. Früher hat das auch was auf erziehungsgeld aus wirkungen gehabt aber jetzt weiß ichs leider nicht,da ich von einem erziehungsurlaub in den nächsten gerutscht bin. Trotzdem wenn dein Arzt dir ein Beschäftigungsverbot ausspricht hat das ja sinn und solltest du auf keinen Fall arbeiten. Ansonsten Frag bei deiner Krankenkasse nach, die können dir gut weiterhelfen. Viel glück für den Rest der Schwangerschaft.

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    Antwort von attione84 attione84

    Gelt zahlt dir dann die Krankenkasse,is aber nicht viel......

    Kommentar von Nordler NordlerNordler

    beim Bescahäftigungsverbot zahlt der AG!!!

    Kommentar von attione84 attione84attione84

    Sie ist dann aber Krank geschrieben und somit springt ab der 6.Woche die Krankenkasse ein.

    Kommentar von Strabahner StrabahnerStrabahner

    Schreib auch du nicht so einen Mist!!! §3 MuSchuG http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html

    Kommentar von attione84 attione84attione84

    Viele Frauen haben dieses Problem!Wenn sie sich unbedingt auf einen Rechtstreit einlassen möchte dann muss sie es machen an sonsten stimmt meine antwort mit der Krankenkasse.Ich spreche da aus erfahrung und nicht mit irgenwelchem wissen das ich mir aus dem Netz gezogen habe.Ich möchte damit nur sagen das sich ihr Arbeitgeber auf jeden fall quer stellen wird.Lg

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