Wenn man während der Schwangerschaft (Angestellte, unbefristeter Vertrag) vom Arzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommt, hat das negative Auswirkungen für die Schwangere? Finanziell oder sonstwie? Wer bezahlt das Geld weiter, Krankenkasse oder Arbeitgeber?
Antworten (8)
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lenzing42lenzing42
Das hat keine negativen Auswirkungen.Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter.
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2Antwort von
NordlerNordler
Hast keine Nachteile, außer, das der Chef sauer sein wird. Bist aber absolut im Recht und ein Beschäftigungsverbot stehtr dir zu. Meine Kollegin hatte eines ab der 6. Woche (arbeite inder Pflege). Geld hatte sie mehr als vorher, das sie den Durchschnitt der letzten 3 Monate bekam. Letztes Jahr arbeitete sie die ganzen Osterfeiertage, hatte somit einen Haufen Zuschläge, die im Durchschnitt der letzten 3 Moante berücksichtigt wurden. Ich glaube, bis 12 Euro die Stunde zahlte der Arbeitgeber, den Rest die Berufsgenossenschaft. (Stundenlohn von 13 Euro haben wir).
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edepirelliedepirelli
Nein ist nicht negativ sondern dient der Sicherheit des Kindes. Wer das Geld weiter zahlt ist doch unerheblich Hauptsache es kommt.
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Agnes10Agnes10
6 Wochen läuft dein Gehalt weiter, dann gibt es Krankengeld, weil der Arzt dich krankgeschrieben hat.
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NordlerNordler Wenn man krankgeschrieben ist, schon. Der AG will meist eine Krankmeldung, aber aus eigener Erfahrung gibt es sehr wohl Beschäftigungsverbote und der Arbeitgeber zahlt!!!
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StrabahnerStrabahner Quatsch!!! Nicht krankgeschrieben! Wenn der Arzt eine Gefahr für das Kind oder die Mutter sieht kann er ein BESCHÄFTIGUNGSVERBOT aussprechen.
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NicoleFNicoleF
Vergiss den Blödsinn mit der Krankenkasse. Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass dir kein Nachteil entsteht, wenn du ein individuelles oder allgemeines Beschäftigungsverbot als Schwangere erteilt bekommen hast. Du behältst mindestens deinen Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (falls der Betrag durch Akkordarbeit oder so schwankt). Das nennt sich Mutterschutzlohn.
Wenn du dir wegen der widersprüchlichen Antworten hier unsicher bist, dann bestell dir beim Bundesfamilienministerium die Broschüre zum Mutterschutz, da steht das (und viele weitere wertvolle Infos) ganz klar drin.
Viele Grüße, Nicole
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krabbe22krabbe22 Danke. So hatte ich das auch verstanden
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Paula1234Paula1234
Der Arzt kann dir kein Beschäftigungsverbot erteilen. Er kann dich krankschreiben. Dann Gehaltsfortzahlung laut Arbeitsvertrag bzw. Krankengeld.
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NordlerNordler Und nur der Arzt kann und muss das erteilen. Schwanger ist nicht krank!
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StrabahnerStrabahner Schreib nicht so einen Mist!!! §3 MuSchuG http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
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marleahmarleah
Krankenkasse, aber nur prozentual deines Gehaltes, evtl aber muss dein arbeitgeber dich bis zu 6 Wochen weiterbezahlen(ist bei normales krankschreibung so) diese geschichten haben auch einfluß auf dein Mutterschaftsgeldes, das wird auch wieder errechnet zu so und so viel prozent von deinen gehältern der letzten 3 Monate vor der Geburt. Früher hat das auch was auf erziehungsgeld aus wirkungen gehabt aber jetzt weiß ichs leider nicht,da ich von einem erziehungsurlaub in den nächsten gerutscht bin. Trotzdem wenn dein Arzt dir ein Beschäftigungsverbot ausspricht hat das ja sinn und solltest du auf keinen Fall arbeiten. Ansonsten Frag bei deiner Krankenkasse nach, die können dir gut weiterhelfen. Viel glück für den Rest der Schwangerschaft.
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attione84attione84
Gelt zahlt dir dann die Krankenkasse,is aber nicht viel......
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NordlerNordler beim Bescahäftigungsverbot zahlt der AG!!!
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attione84attione84 Sie ist dann aber Krank geschrieben und somit springt ab der 6.Woche die Krankenkasse ein.
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StrabahnerStrabahner Schreib auch du nicht so einen Mist!!! §3 MuSchuG http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
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attione84attione84 Viele Frauen haben dieses Problem!Wenn sie sich unbedingt auf einen Rechtstreit einlassen möchte dann muss sie es machen an sonsten stimmt meine antwort mit der Krankenkasse.Ich spreche da aus erfahrung und nicht mit irgenwelchem wissen das ich mir aus dem Netz gezogen habe.Ich möchte damit nur sagen das sich ihr Arbeitgeber auf jeden fall quer stellen wird.Lg
Danke für die Antwort, geht um meine Frau. Arbeitet auch in der Pflege, es geht aber mehr um ihre eigene Gesundheit als um die Tätigkeit.
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/beschaeftigungsverbot-schwangerschaft.html
Achja, und herzlichen Glückwunsch.
Danke!